Böswilliges Verlassen

16. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
meiermann2000
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Böswilliges Verlassen

Hallo,
wer kann mir sage, ab wann "böswilliges Verlassen" vorliegt?
Mein Mann ist ein sehr cholerischer Mensch, neigt zu unverhältnismäßigem Ausrasten. Niemand mit dem man sich in Ruhe auseinandersetzen kann. Es ist zu erwarten, dass er sehr außer sich gerät, wenn ich ihn mit meinem Auszugswunsch konfrontiere. Darum hat mir die Anwältin geraten einen Möbelwagen zu bestellen und den Auszug zu vollziehen, wenn er nicht zu Hause ist.
Ist das als böswilliges Verlassen zu werten?

Lg
meiermann2000

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1264x hilfreich)

Guten Abend,

so wie geraten habe ich es gemacht, als ich meine Ex-Frau verlassen habe.

Was ist daran böswillig? Und was wäre schädlich an böswilligem Verhalten?

LG nero

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9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 256x hilfreich)

Böswilliges Verlassen - was soll das sein?
Rechtlich relevant ist es auf alle Fälle nicht.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Darum hat mir die Anwältin geraten einen Möbelwagen zu bestellen und den Auszug zu vollziehen


Wichtig wäre aber, dass du den Möbelwagen nur mit deinen eigenen Möbeln befüllst und die Teile die gemeinsam angeschafft wurden, später mit deinem Mann teilst.

Habt ihr gemeinsame Kinder?
Wie lange seid ihr verheiratet?
Wer ist Mieter/Eigentümer und bezahlt diese anhängenden Kosten?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Mööönsch Meiermann,

hab grad deine früheren Beiträge gelesen...

Wie lange eierst du jetzt schon rum? Dir ist in den letzten drei Jahren hier so ziemlich alles erklärt worden.

Ich vermute mal, dass die Möbel, die du mitnehmen wolltest, nach 24 Jahren nicht mehr aus deinem Anfangsvermögen stammen, oder?

Grüßle




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
meiermann2000
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,
naja, nach so langer Ehe, da trennt man sich eben nicht so leicht. Liegt vielleicht auch an mir, katholische Erziehung und so....:-((
Bin nur über den Begriff "böswilliges Verlassen" gestolpert. Möglicherweise schmälert das den Unterhalt.
vielen Dank für die bisherigen Antworten
meiermann2000

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#6
 Von 
meiermann2000
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

PS:
Kinder sind erwachsen. Es geht um Trennungsunterhalt und um Unterhalt für studierenden Sohn. Leider ist der Vater nicht bereit ihn in finanziell zu unterstützen.
Natürlich nehme ich nur das Notwendigste mit und die Dinge die mir gehören. In diese winzige Wohnung passt ja nicht viel...
Lg meiermann2000

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Natürlich nehme ich nur das Notwendigste mit und die Dinge die mir gehören.


Und wofür dann den Möbelwagen? :???:

quote:
Es geht um Trennungsunterhalt und um Unterhalt für studierenden Sohn. Leider ist der Vater nicht bereit ihn in finanziell zu unterstützen.


TU steht dir natürlich zu. Euer gemeinsamer Sohn muss sich selbst um seine Ansprüche kümmern.
Sein Anspruch richtet sich an beide Elternteile.

Grüßle

@Nero,

Zitat:
so wie geraten habe ich es gemacht, als ich meine Ex-Frau verlassen habe.


Ich hab sowas auch schon miterlebt. Aber, die Möbel, die *ausgezogen* sind, haben nachweislich dem Ehepartner gehört, der sie auch gekauft hat. Und das schon vor Eheschließung. Ich vermute mal, @meiermann dürfte kurz vor Silberhochzeit nicht viel besitzen, was zu ihrem Anfangsvermögen gezählt werden könnte.

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert Loddar am 16.02.2012 23:12

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
meiermann2000
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich wurde der meiste "Hausrat" gemeinsam angeschafft. Mir geht es lediglich um die Dinge dich ich mal geerbt habe, und die von ideelem Wert für mich sind.
Ich hoffe ich kann vermeiden, dass mein Sohn in eine Unterhaltschlacht hereingezogen wird.
Meiermann2000

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
die Sachen, die du geerbt hast stehen ohne Zweifel dir zu, die kannst du mitnehemen. Beim restlichen Hausrat, der euch gemeinsam gehört, ist das Risiko bei einem derartig cholerischen Mann (deiner Beschreibung nach) gegeben, das er die Kettensäge anwirft und alles gerecht teilt, naja ist etwas übertrieben aber hat es schon gegeben.
Vorschlag:
Du teilst deinem Mann im Beisein von Freunden oder Verwandten deinen Wunsch nach Trennung mit, dann hast du zumindest wohl keinen körperlichen Angriff auf dich zu befürchten. Wenn er ausrastet, hast du erstens Zeugen und gleich Helfer, die dir zumindest beim Ausräumen deines Eigentums helfen.
Böswilliges Verlasse ist zwar ein Scheidungsgrund, wie andere Eheverfehlungen auch

quote:
Beispiele für schwere Eheverfehlungen sind: Ehebruch, Anwendung von körperlicher Gewalt, Zufügung schweren seelischen Leides, liebloses Verhaltengegenüber der/dem EhepartnerIn, böswilliges Verlassen , unbegründetes Aussperren aus der Wohnung oder aus dem Schlafzimmer, Desinteresse an der Partnerin oder am Partner und der Familie, beharrliches, grundloses Schweigen

das Schuldprinzip bei Scheidungen ist ewig abgeschafft. Auf die Unterhaltsansprüche hat das keine Auswirkung, das hat der Gesetzgeber abgeschafft, um miesen Auseinandersetzungen vor Gericht vorzubeugen (unter anderem).
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#10
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Ich hoffe ich kann vermeiden, dass mein Sohn in eine Unterhaltschlacht hereingezogen wird.

Meiermann2000 hallo,
ich möchte keinem zu Nahe treten, aber zur Unterhaltung von Studenten möchte ich kurz etwas schreiben.

In meinem Bekanntenkreis gibt es 3 Studenten, die ihren Unterhalt alleine aufbringen. Einer ist schon fertig, einer ist mittendrin und der Dritte ist gerade angefangen.
Keiner dieser "Kinder hat Unterhalt", die haben alle Arbeit.

Die Eltern habe wohl geholfen, klar, z. B. haben sie den Umzug mitbezahlt, und bei einem Kind musste was renoviert werden.

Aber solange ich zurücksehe, die 3 haben immer gearbeitet und ihr Geld verdient.

Ich denke eine Schlacht muss es nicht unbedingt geben.

Alles Gute;)

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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3005x hilfreich)

Hallo Meiermann,

es gibt kein böswilliges Verlassen, aber es gibt noch immer den "Ausbruch aus intakter Ehe", google danach.

"Natürlich nehme ich nur das Notwendigste mit und die Dinge die mir gehören."

Ich würde sagen, Du nimmst nur das mit, was nachweislich Dir alleine gehört, und nichts ohne Absprache was ihm oder euch gemeinsam gehört.
Sonst kann es gehörig Ärger geben.

SG

Berry

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