Braucht man triftige Gründe für eine Scheidung?

17. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ehinds
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Braucht man triftige Gründe für eine Scheidung?

Kann man sich auch scheiden lassen ohne einen Grund anzugeben, warum man sich scheiden lassen möchte?

Ich möchte zwar mit meiner Partnerin zusammenbleiben und weiterhin zusammenwohnen aber nicht mehr in einer gemeinsamen Ehe sein. Eine Ehe fühlt sich für mich nicht mehr richtig an. Also das wir wieder ledig sind.

Ist das möglich oder kann man sich deshalb nicht scheiden lassen?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Ehinds):
Eine Ehe fühlt sich für mich nicht mehr richtig an.
Dann sollte die Ehe zerrüttet sein und beide das auch vor Gericht so bestätigen. Nach Gefühl eines Partners gehts nicht.
Zitat (von Ehinds):
Also das wir wieder ledig sind.
Das geht nicht. Wenn die Ehe geschieden wird, sind danach beide ---geschieden--.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Man muss zum Zeitpunkt der Scheidung mindestens ein Jahr getrennt leben, getrennt wirtschaften.

wirdwerden

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#3
 Von 
Ehinds
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also meine Partnerin würde das mittragen, das sie auch nicht mehr verheiratet sein will. Aber die Frage ist, ob das als Grund reicht oder ob wir wirklich zerstritten sein müssen.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Aber die Frage ist, ob das als Grund reicht oder ob wir wirklich zerstritten sein müssen. Man braucht überhaupt keinen Grund - ziehen Sie auseinander, und nach einem Jahr Auseinanderleben greift die "Zerrüttungsvermutung". Und daraufhin wird man geschieden. Ob Sie dann später wieder zusammenziehen, interessiert keinen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Ehinds
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Braucht man wirklich keinen Grund für die Scheidung? Auseinanderziehen möchten wir ja nicht.
Ich habe mal einen Anwalt kontaktiert. Der sagte, das wird nicht geprüft die Gründe solange sich beide einig sind über die Scheidung. Aber ich bin mir trotzdem unsicher

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Braucht man wirklich keinen Grund für die Scheidung? Nein.
Der sagte, das wird nicht geprüft die Gründe solange sich beide einig sind über die Scheidung. Da hat er recht.


-- Editiert von muemmel am 17.05.2022 17:32

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Ehinds):
Braucht man wirklich keinen Grund für die Scheidung?
Man braucht keinen Grund für eine Scheidung. Das wurde -glaube ich - schon in den 70er Jahren abgeschafft.

Notwendig ist ein Trennungsjahr, das im übrigen auch in der selben Wohnung stattfinden kann, also in einer Art WG. Du benötigst dann einen Anwalt (einer reicht für beide), der den Scheidungsantrag stellt.

Problem ist der § 1565 BGB: "Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen."

Heißt: sich scheiden lassen, obwohl die Lebensgemeinschaft weiter besteht, ist eigentlich nicht möglich. Wird aber m.E. nicht weiter geprüft und hat auch keine Folgen.

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#8
 Von 
Ehinds
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Auseinanderziehen möchten wir ja nicht. Dann können Sie natürlich auch nicht scheiden lassen.


Oh Mist, aber wir haben doch eine gemeinsame Wohnung. Wieso müssen wir denn deshalb ausziehen?

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Das Verschuldensprinzip ist seit bald 50 Jahren abgeschafft, damals musste man letztlich zerstritten sein. Das interessiert heute niemanden mehr, es sei denn man will den Ausnahmefall durchsetzen und schneller als nach einem Jahr der Trennung geschieden werden. Es fragt keiner nach dem Grund der Trennung. Nur man muss eben getrennt leben. Mindestens ein Jahr.

wirdwerden

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Oh Mist, aber wir haben doch eine gemeinsame Wohnung. Wie "bostonxl" korrekt einwandte, geht ein Getrenntleben auch in der gemeinsamen Wohnung. Freilich ist jedes gemeinsame Wirtschaften aufzugeben (keine gemeinsamen Konten, gemeinsames Einkaufen etc.). Und es muss zum folgenden Jahreswechsel in Steuerklasse 1 gewechselt werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
Ehinds
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Heißt: sich scheiden lassen, obwohl die Lebensgemeinschaft weiter besteht, ist eigentlich nicht möglich. Wird aber m.E. nicht weiter geprüft und hat auch keine Folgen.


Weiß das jemand ganz genau ob das nicht geprüft wird und keine Folgen hat? Ich will nichts strafbares machen.

Der Anwalt den ich kontaktiert habe war sehr locker, sagte keine Sorgen machen deshalb wenn sich beide einig sind. Aber vielleicht will er auch nur den Fall haben, das ich mich für ihn entscheide.

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#12
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Bleibt doch einfach verheiratet. Wenn die Beziehung irgendwann scheitern sollte, kommt die Scheidung sowieso als Konsequenz.

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#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3528 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Ehinds):
Auseinanderziehen möchten wir ja nicht.


Es muss doch einen Grund geben, warum sie genauso wie bisher leben wollen, lediglich als Geschiedene?
Haben sie an der Versorgungsausgleich gedacht?
Eine Scheidung kostet auch Geld, wenn sich nichts ändern sollte, warum dann?
Oder sind Erbschaften zu erwarten und man möchte dem Ehepartner nichts zukommen lassen?
Da könnte man Gütertrennung vereinbaren.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Ehinds):
Ich will nichts strafbares machen.
Wieso denn du? Es geht um euch beide als Ehepartner.
Wenn ihr es 1 Jahr fertigbringt, in der gemeinsamen Wohnung getrennt zu leben und zu wirtschaften und das beim Familiengericht zum Termin (der immer erstmal Gütetermin heißt) auch noch von euch beiden bestätigt wird, dann endet der Termin nicht mit Güte/nochn Versuch--- sondern mit Scheidung.
Dann seid ihr innerhalb von 20 min. --geschieden--.
Bist du denn volljährig und wie lange seid ihr schon verheiratet?

Wie möchtest du denn EHE fühlen?
Deine Fragen klingen für mich wie vom Mond gefallen, sorry.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Ehinds
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, angenommen wird geben die Trennung in einer gemeinsamen Wohnung an und wird werden dann schlussendlich geschieden vor Gericht. Was passiert dann aber wenn man es dann doch nicht war und wir weiter gemeinsam leben nach der vollzogenen Scheidung?

Ja, natürlich sind wir volljährig und schon ein paar Jahre verheiratet. Ich möchte einfach nicht mehr über eine Ehe mit jemandem verbunden sein.

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#16
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von Ehinds):
Was passiert dann aber wenn man es dann doch nicht war und wir weiter gemeinsam leben nach der vollzogenen Scheidung?

Nichts. Es kommt niemand um geschiedene Ehegatten zu kontrollieren. :grins:

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