Brief vom Anwalt

3. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
teekännchen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Brief vom Anwalt

Guten Morgen,
ich brauche einen Rat in folgender Angelegenheit:
gestern habe ich Post vom Anwalt bekommen, mit der Aufforderung meine Einkünfte der letzten 12 Monate darzulegen. Für meine Tochter, die bei meinem geschieden Mann lebt, 15 Jahre, habe ich bisher freiwillig 120 Euro Unterhalt gezahlt. Nachdem ich mit meinem Ex bei einem Telefongespräch über eine deutliche Erhöhung nicht einig wurde, aufgrund meinenr Lebenssituation, bat ich ihn, einen Titel zu erwirken. Ich dachte, das er dieses Thema mit dem Jugendamt abklärt. Nun kam dieser Brief vom Anwalt.
Meine Frage: Wie geht es jetzt weiter, wenn ich meine Einkünfte darlege, wer muss dann die Anwaltskosten tragen? Muss der Brief vom Anwalt nicht per Einschreiben kommen? Was passiert, wenn ich nicht auf den Brief reagiere? Ok, das waren drei Fragen, doch ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Liebe Grüße vom
Teekännchen

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Fakt ist erst einmal: wer die Musik bestellt, der zahlt. Da du deinen Mann gebeten hast, eine Titulierung zu erwirken, konnte er eigentlich von deiner Mitarbeit ausgehen und die Titulierung beim Jugendamt wäre ausreichend - und vor allem für alle Seiten kostenlos - gewesen.
Auf die Briefe vom Anwalt würde ich trotzdem reagieren und damit deine Bereitschaft zur Mitarbeit demonstrieren, tust du es nicht, hast du ruckzuck eine Stufenklage am Hals (auf Auskunft über deine Einkünfte und anschließend auf Unterhalt). Würde ihn aber nochmals auf das Jugendamt hinweisen, mit der Bemerkung, dass das JA ja auch nur für Kind bzw. betreuenden Elternteil tätig wird, die Initiative für die Titulierung also von ihm ausgehen musste. Die Anwaltsbriefe müssen nicht per Einschreiben kommen, lediglich Post vom Gericht kommt dann per Postzustellungsurkunde.

Dass du mit 120 € unter dem zu zahlenden Betrag liegst, hatte ich dir ja bereits im anderen Thread, nämlich hier:<a href=http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=73480>Klick</a> geschrieben. Die Kosten einer Klage bzw. Gerichtsverhandlung hättest du dann zu tragen, da mit ziemlicher Sicherheit ein höherer Betrag als jetzt von dir gezahlt dabei rauskommen würde und du somit im Prozeß unterliegst.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 03.11.2006 08:45:33

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#2
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo teekännchen

KuschelbaerR hat dir ja schon einiges dazu geschrieben. Wenn der KV zu viel Geld über hat, dann ist es sein Problem mit dem Anwalt. Das JA macht das Ganze für das Kind kostenlos. Der Anwalt verdient dran.
Reagierst du nicht, wird er mit sicherheit Klage einreichen und der Verlierer zahlt dann.
Allerdings, was mir gerade einfällt, ist ein guter Freund damals mit all seinen Unterlagen zum JA gegangen und hat selbst einen Titel erstellen lassen für seine Tochter die bei seiner Ex-Frau lebt.
Vielleicht kannst du ja selbst zum JA gehen und einen erstellen lassen. Frag doch selber mal nach.

Grüßle dream

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#3
 Von 
teekännchen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo kuschelbaeR und dreamland,
vielen Dank für eure schnellen und ausführlichen Antworten. Ihr habt mir sehr weiter gehofen!
Gruß Teekännchen

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
teekännchen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

@ chava,
wieso Verzug? Ich habe mit dem Kindesvater den Unterhaltsbetrag seit Anfang des jahres so vereinbart, und regelmäßig von meinem Konto abbuchen lassen. Erst vor kurzem kam die Aufforderung von ihm, mehr Unterhalt zu zahlen. Er hat davon erfahren, dass ich im Dezember heiraten werde.

@ groehlheimer,
ich arbeite 40 Stunden in der Woche, und am Wochenende kommt es vor, dass ich auch noch versuche mein Taschengeld aufzubessern. Ich hätte gerne einen Job, in dem ich mir über Unterhaltsleistungen keine Gedanken machen müßte. Als Frau steht man beim Verdienst nicht immer bestens da. Der KV verdient mehr als das Doppelte von meinem Gehalt. Ich weiß, dass es keine Rolle spielt, was der KV verdient, ich meine nur, die Gesetze sind nicht gerade fair.
Gruß Teekännchen

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#7
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#9
 Von 
teekännchen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

@ groehlheimer,
ich weiß das es nicht böse gemeint war, ich wollte nur klar machen, dass ich nicht auf der faulen Haut sitzen bleibe und mich vor Zahlungen drücken will.
Eine Frage hätte ich noch zu dem Selbstbehalt. Mein zukünftiger Mann ist selbstständig. In den letzten drei Jahren waren seine Einkünfte schon weniger als hätte er Sozialhilfe bezogen. Folglich trage ich zum größten Teil zu unseren Lebensunterhalt bei. Würde man mir trotzdem den Selbstbehalt kürzen? Soll ich dem Anwalt davon in Kenntnis setzen, oder ist es unrelevant?

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#10
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#11
 Von 
teekännchen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

@ groehlheimer,

vielen Dank, und ein schönes Wochenende,

liebe Grüße

Teekännchen

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#12
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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