Brief vom Jugendamt > Vaterschaft

17. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Gardo79
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Brief vom Jugendamt > Vaterschaft

Hallo zusammen,
habe vom Jugendamt einen Brief erhalten indem mir mitgeteilt wird das dieses die Beistandschaft für ein Kind übernommen hat. Die Mutter hat mich als Vater angegeben.
Ich werde aufgefordert die Vaterschaft anzuerkennen und alle Vermögenswerte/Einkommen anzugeben (3-Seitiger Fragebogen liegt bei).
Ich werde nun ankreuzen das ich die Vaterschaft bestreite und auch nur diesen Zettel zurückschicken. Oder bin ich etwa verpflichtet Auskünfte über mein Einkommen etc. mitzuteilen obwohl kein Vaterschaftstest etc. vorliegt?

Wie wird das ganze weitergehen? Ich vermute das ich dann demnächst irgendwo zum Vaterschaftstest hin muss? Wird das beim Jugendamt gemacht?

Danke.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
martl67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Gardo,

Das Jugendamt geht erst mal davon aus das Du der Erzeuger bist, drum wollen die gleich alles wissen was an Vermögen und Verdienst da ist um den Unterhalt an das Kind von dir zuholen. (zurecht wenn Du der Erzeuger bist)
Es wird auf alle fälle zu einem gerichtlichen Vaterschaftstest kommen wenn du die Vaterschaft abstreitest. Der Vaterschaftstest wird von einem geprüften Labor gemacht welches das Gericht damit beauftragt.

Ich würd es erst mal so wie DU machen Vaterschaft abstreiten und keine Angaben zu meinem Vermögenswerten machen
Gruß Martl

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#2
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo Gardo79 !

So vorsichtig ,wie du an die Sache ran gehst ,ist es genau richtig .....

Solange nicht geklärt ist ,ob du wirklich der Vater bist ,brauchst du auch noch keinen Angaben über EK oder sonstiges machen ......

Zu der Vaterschaftsklage würde ich mir nur einen Frage stellen .......kann es wirklich 100% nicht sein ,das du der Vater bist ,?
Wenn doch ,und es kommt dann bei der Klage ein positiver Test dabei raus ,werden die Anwalts und Gerichtskosten sehr teuer für dich .....

In diesem Fall würde ich mir mal durch den Kopf gehen lassen ,den DNA-Test bei einem deutschen Labor ,privat durchführen zu lassen ....... das ist wesentlich billiger und in Deutschland immer noch sicher ........nur mal so als Überlegung .

LG

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

-- Editiert am 17.09.2009 21:03

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#3
 Von 
Gardo79
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Tipps.

Ausgeschlossen ist das nicht, wenn auch eher unwahrscheinlich aus meiner Sicht. Wäre, wenn es denn so sein sollte, bei einem Ons passiert.
Ganze Situation ist ziemlich kompliziert und unschön. Habe mit der Kindesmutter seit fast einem Jahr keinen Kontakt mehr da ich mir wenige Wochen nach dem Ons anhören durfte das es ja wunderbar geklappt hat und Sie nun von mir Schwanger sei und ich schonmal sparen soll und schön zahlen darf. Sie denkt, da ich selbständig bin würde ich gutes Geld verdienen, was aber leider nicht der Fall ist. Ein privater Test scheidet wohl aus da ich mit der Kindesmutter keinerlei Kontakt mehr habe und auch nicht haben möchte (wenn man sich in Telefonaten immer nur anhören darf das man nun zahlen darf und es um nichts anderes mehr geht reichts irgendwann).
Dann werde ich nun mal schauen was mich erwartet. Danke für eure Hilfe.

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#4
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Na , Gardo79 ,dann bring ich mal hiermit meinen Beileid zum Ausdruck........schön blöd gelaufen .......tut mir echt leid für dich !

Aber was soll ich sagen ........warst du wirklich so naiv und hast nicht selbst verhütet ?
Wenn du der Vater bist und das alles per Klage übers Gericht läuft ,wirst du (un)anständig zur Kasse gebeten .......

Dann drück ich mal die Daumen das der Test negativ ausfällt !

LG

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#5
 Von 
Gardo79
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Dori,

naiv ist wohl das falsche Wort ... "unendlich dämlich" trifft es wohl eher.

Ich liege momentan noch deutlich unter 900,- eur netto monatlich, da es noch lange nicht so läuft wie gewünscht. Wenn ich nicht "Leistungsfähig" sein sollte, wird das wohl zusammengerechnet und nach ein paar Jahren wenn ich dann Leistungsfähig bin kommt die dicke Rechnung, richtig?

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#6
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Gardo79,

ich bin gewillt deinen Beitrag ein wenig kommentieren, aber weil´s ein wenig umfangreicher und in Teilen recht zynisch werden kann, möchte ich mir vorab deine Erlaubnis hierzu einholen.
Darf ich?
Büdde, büdde!

Lieben Gruß

ARTiger

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#7
 Von 
Gardo79
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ARTiger,
wenns der Sache dient!?

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wenn ein Vater nicht leistungsfähig ist, tritt der Unterhaltsvorschuß ein (vielleicht mal googlen).
Als Frau sage ich - mir tut das Kind leid, wenn es eine Mutter bekommt, die so dazu gekommen ist.
Also falls du der Vater sein solltest, dann überlege dir, ob du nicht im Interesse des Kindes doch einen gewissen Umgang pflegen solltest, denn das Kind kann ja nichts für seine Entstehung.
Der Frau gönne ich - falls du der Vater bist - den Spruch - dumm gelaufen, hat wohl geglaubt, sie kann sich Jahrelang zurücklehnen und du zahlst auch noch für sie Unterhalt.

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"sika0304"

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#9
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi Gardo79,

wurdest du vor der Geburt des Kindes nicht aufgefordert, im Sinne von § 1615l BGB Auskunft zu erteilen?

Lieben Gruß




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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#10
 Von 
Gardo79
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nein ich habe nur jetzt ca. 3 Monate nach der Geburt des Kindes dieses Schreiben vom Jugendamt erhalten, vorher nichts.

Das mit dem zurücklehnen und Geld kassieren hat sie wohl wirklich geglaubt, bzw. glaubt es noch immer. Sie hat auch schon nach 4 oder 5 Wochen Schwangerschaft aufgehört zu arbeiten und hat soviel ich noch mitbekommen habe eine Wohnung bezogen die bezahlt wird!?
Sicher, im Endeffekt ist das Kind hier das Leidtragende. Bin mal gespannt wie das alles weitergeht bzw. was nun als nächstes kommt. Schön ist es auf jeden Fall nicht wenn man sich anhören darf das man nun schön zahlen darf, hysterisches Lachen und das ganze mehrmals täglich.

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#11
 Von 
clairdelune
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Also, man muss nicht unbedingt über das Gericht gehen. Du kannst auch dem Jugendamt mitteilen, dass du einen Vaterschaftstest wünschst und die Kindesmutter doch einen Arzt ihres Vertrauens nennen soll, bei dem dann alle Beteiligten ihre Speichelprobe abgeben. Dann suchst du dir noch ein Labor aus, welches den Test durchführt. Da findest du reichlich im Internet, aber auch das Jugendamt dürfte Adressen habe. Das Labor schickt dann alles zu diesem Arzt und der schickt dann alles zurück ins Labor. Ihr müsst auch nicht gemeinsam zu diesem Arzt gehen. So lief das bei mir, die Kosten für den Arzt beliefen sich auf 50€ und das Labor wollte so 300€. Musste alles der Kindesvater tragen. Vielleicht die preiswertere Variante. Nachteil: Auch wenn du nicht der Vater bist, bleiben die Kosten an dir hängen. Vor Gericht wäre es dann anders, da müsstest du in diesem Fall nichts zahlen.

-- Editiert am 18.09.2009 18:59

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#12
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Nun gut,

nach Art. 6 GG (4), hat auch die unfähigste aller Mütter (jede!) den dort angeführten Anspruch.

Kannst dich ja nach einer positiven Abstammungsfeststellung auf Art. 6 GG (2) berufen und der Mutter anbieten euer Kind tatsächlich (mit) zu betreuen und so Naturalunterhalt gewähren.
Wird vermutlich am widersprüchlichen BGB-Recht scheitern, weil du das hierfür nötige Sorgerecht ( § 1626a BGB ) nicht erhalten wirst; das ist nämlich die Lizenz zum Geld einstreichen, auf dem Weg zur totalen Gleichberechtigung, nach feministischem Rechtsverständnis.

Den Umgang würde ich auch anstreben, weil das Kind noch sehr klein ist und du diese Bindung unbedingt zugunsten des Kindeswohls befürwortest.
Du wirst zwar auch hier kein Land sehen, weil an dieser Stelle der § 1684 BGB über § 35 FamFG ; § 89 FamFG ; § 90 FamFG ausgehebelt wird, aber auf Basis von Prozesskostenhilfe (!) kannst du hiermit zumindest eine gute Zeit lang die dies befürwortenden JuristInnen, JA-Sachbearbeiterinnen und dich selbst beschäftigen, nebenbei an diesem ganzen emotionalen Stress erkranken und so nach § 1603 BGB deine Leistungsfähigkeit mindern/einbüßen.

Du kannst natürlich auch ein guter Vater sein und stumm bezahlen, für ein Kind, welches dich später verächtlich mit dem Etikett "Erzeuger" behaftet; dich anblubbern lassen, warum du denn nicht mehr Einkommen erzielst; fiktives Einkommen angerechnet bekommen und falls es der mütterlichen Seite so einfällt pfänden lassen und in schöner Regelmäßigkeit wieder deine Einkünfte offen legen.

In jedem Fall rate ich dir, diese deine Geschichte allen dir bekannten potentiellen Vätern zu stecken.

quote:<hr size=1 noshade>Schön ist es auf jeden Fall nicht wenn man sich anhören darf das man nun schön zahlen darf, hysterisches Lachen und das ganze mehrmals täglich . <hr size=1 noshade>

Warum tust du dir das an?

Schöne Geschichten wie deine, schreibt das Leben eines Mannes in D an jedem Tag.
Willste mal schmunzeln, weil du keine Ausnahmeerscheinung bist, sondern mittlerweile einen guten Regelfall ablieferst?
Dann schmunzel bitte hier!: W.E. 11.09.2009

Lieben Gruß


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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

-- Editiert am 18.09.2009 19:14

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Darf ich bitte als ehemals geleimter Vater, der ich in Realität keiner war, auch noch meinen Senf dazugeben?
Nach dem was ich alles hier lese, hat es die Dame doch offensichtlich darauf angelegt, geschwängert zu werden und Geld einzustreichen. Ob Du nun der Vater bist, mußt Du nun wirklich feststellen lassen, da führt kein Weg dran vorbei.
Für total dumm würde ich dich halten, wenn du einfach das Schreiben des JA ohne DNA-Test unterschreiben und das Kind anerkennen würdest. Weißt du, wie viele "Ons", wie du es nennst, sie hatte? Wird sie dir nicht sagen. Es wäre nicht das 1. Mal, daß sich eine Frau einen "Vater" ausguckt, von dem sie denkt, daß er am besten zahlen kann!
Und all die Meinungen, die ich hier gelesen habe, es wäre sehr teuer, wenn du den Test machen läßt und die Gerichtskosten erst einmal und dann noch die Anwaltskosten und all sowas, das ist einfach ein Schmarren. Es ist gar nichts, verglichen mit dem, was du bezahlen mußt. wenn du die Vaterschaft nicht überprüfen läßt. Rechne dir einmal aus, wie viel du zahlst in 18 Jahren!
Wenn du jetzt keinen Kontakt mehr zu der künftigen Mutter hast wie du schreibst, dann stellst du ihn einfach wieder her! Du schreibst ihr: "Hor mal Lola, ich möchte es überprüfen lassen, ob ich der Erzeuger des Kindes bin. Dazu brauche ich deine Zustimmung, die must du geben, dazu bist du verpflichtet."
Und dann behälst DU !!! das Heft in der Hand und bestimmst, wer wann die Probe entnimmt. Meine Empfehlung ist immer ein gerichtsmedizinisches Institut; es reicht die Abgleichung "Vater" zu Kind, die Mutter ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Das kostet Dich ca. 500 €, die aber gut angelegt sind, weil das Gutachten der Gerichtsmedizinischen Institute (Hamburg, München,Berlin) bei Gericht im Zweifel anerkannt wird, sonstige private nicht!

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

-- Editiert am 18.09.2009 21:10

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#14
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

Ich kanns immer wieder nit fassen, dass Leute die sich nicht kennen, ohne Kondome Verkehr haben, wie blöd muss man sein?... HIV, HPV, Tripper und Co und nicht zu vergessen: Frau kann schwanger werden...... Am schönsten fand ich persönlich einmal das Erlebnis, dass Frau in einer Woche mit drei verschiedenen Typen ohne Kondom Verkehr hatte und hinterher war die grosse Frage: Wer ist nun der Vater, also hat sie schon brav einen nach dem anderen abgeklappert, bis sie dann den "Richtigen" erwischt hatte. Und das Beste ist: soweit mir bekannt, hat der die Vaterschaft einfach anerkannt.ohne Test... es ist also überhaupt nicht bewiesen, obs auch der Richtige ist, der nun zahlen darf!

Ich hoffe, Du hast aus dieser Geschichte gelernt und schaltest beim nächsten Mal erst das Hirn ein und dann den Rest!

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@RedHair,

der TE kann´s aber auch ganz anders angehen lassen, wenn er seinen Unterhaltstitel in der Tasche haben sollte, dann nämlich kann er Kinder ohne Ende zeugen, den Titel abändern lassen und die Kosten auf die Staatin abwälzen.
Vielleicht kommt dann die Gesetzgeberin endlich mal auf den Trichter, dass hier etwas schief läuft?
Wohl nicht, solange die Sippenhaft des überwiegend deutschen männlichen Steuerzahlesels unbesehen hingenommen wird.

So kann man es auch machen!
:grins:

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