Bring und Holpflicht in Notsituation

21. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
Xami1905
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Bring und Holpflicht in Notsituation

Hallo & zwar kurz zur Vorgeschichte
Durch Gericht entschieden
Vater muss Kind holen und zurückbringen und Umgangszeiten Sonntags 14-17 Uhr und Dienstags 16-18Uhr & wohnen 30 min voneinander entfernt. Kind lebt bei mir und sind getrennt

So jetzt zur Frage :
Durch einen Unfall am Mittwoch, trage ich aktuell Schiene und Krücken ( da alleinerziehend mit Hund und Kind im 2.OG) musste ich zu meiner Mama die 1 Stunde vom Vater entfernt wohnt. Dieser verlangt jetzt mehr Umgang weil längere Fahrt und Spritgeld , außerdem sagt er muss ich IN MEINER WOHNUNG sein weil es hieß er muss ihn von der Wohnung der Mutter abholen.
Er setzt mich wie immer unter Druck und schreibt mir wie immer riesenlange Texte.
Angeblich hat das JA gesagt ich soll ihn mehr Zeit geben.

Ich habe gelesen der Vater muss ihn ( da ich in einer Notsituation bin auch woanders abholen auch wenn dies bedeutet 1 Stunde entfernt und da die Umgangszeiten gerichtlich festgelegt sind muss ich ihn auch nicht mehr geben ( Sohn wird auch noch gestillt ) ist das so richtig ???
Ich will rechtlich gesehen immer auf der sicheren Seite sein
Also kann ich einfach hier bleiben und warten das er kommt ?

Ich habe ihn informiert
Er hat die Adresse
Er kann seinen Sohn zur Umgangszeit haben und wiederbringen .
Er könnte ja auch vor Ort Zeit mit ihm verbringen.




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20049 Beiträge, 7271x hilfreich)

Zitat (von Xami1905):
er muss ihn von der Wohnung der Mutter abholen

Wegen des Unfalls wohnst du also vorübergehend bei deiner Mutter, habe ich verstanden.
Folglich ist die Adresse deiner Mutter nun auch deine aktuelle Adresse.
Daraus ergeben sich keine Berechtigungen für den Vater, irgendetwas zu fordern.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41961 Beiträge, 14652x hilfreich)

Letztlich müsst Ihr Euch für die Zeit, in der Ihr bei der Mutter lebt, einigen. Einerseits mach es bei der längeren Fahrtstrecke weder für den Vater noch für das Kind Sinn, z.B. die relativ kurze Umgangszeit am Dienstag zu nutzen. Andererseits ist er für den Transport des Kindes verantwortlich. Ich habe Verständnis dafür, dass der Vater bei dem Wetter die Zeit nicht wo auch immer totschlagen will. Das entspricht nicht dem Sinn der Umgangsregelung. Was spricht denn dagegen, für den doch sehr überschaubaren Zeitraum des Lebens bei der Mutter/Oma die Umgangszeit so auszuweiten, dass Fahrtzeiten und Netto-Umgangszeiten in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen?

wirdwerden

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#3
 Von 
Xami1905
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem zitieren bekomme ich nicht hin irgendwie

Also die Zeiten sind an seine Schlafenszeit und stillzeit angepasst worden deshalb geht es weder eher noch später.

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#4
 Von 
Xami1905
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem zitieren bekomme ich nicht hin irgendwie

Also die Zeiten sind an seine Schlafenszeit und stillzeit angepasst worden deshalb geht es weder eher noch später.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41961 Beiträge, 14652x hilfreich)

Wie alt ist denn das Kind?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39421 Beiträge, 6469x hilfreich)

Zitat (von Xami1905):
Ich habe gelesen
Ich kann gar keine Notsituation finden.
Du ---musst-- nicht tun, was der Vater verlangt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Xami1905
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Kind ist 1 Jahr alt geworden also noch nicht so Groß

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#8
 Von 
Abecky58
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

Dann ist das mit dem Stillen doch auch absehbar. Und jetzt mit dem Unfall ist es wie es ist, damit muss der Vater klarkommen.

Signatur:

Abecky58

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#9
 Von 
Xami1905
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja nach dem Unfall ist es gerade extremer geworden, der kleine war ja dabei und ich werde ja kein Umgang verweigern . Ich bin nicht extra in die Situation gekommen.

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#10
 Von 
Xami1905
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Er erpresst mich halt jetzt und sagt auch ich soll mit Krücken und Schiene das Kind zu meiner Wohnung bringen egal wie. Dort wird er morgen sein und nicht hierhin kommen. Er macht diesen psychoterror seit 2 Jahren

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39421 Beiträge, 6469x hilfreich)

Zitat (von Xami1905):
Ich habe ihn informiert
Das genügt.
Was das Gericht zum Umgang entschieden hat, ist nicht in Stein gemeißelt...
zB könnten Kind und/oder Vater mal krank werden und deshalb der Umgang zeitweise nicht wie geregelt stattfinden können.
Als vernunftbegabter Mensch kann man ganz ohne Gericht und JA ausnahmsweise/zeitweise etwas anderes vereinbaren. Im echten Notfall ist das auch möglich.

Zitat (von Xami1905):
Er erpresst mich halt jetzt
Zum Erpressen gehören immer mind. 2.

Zitat (von Xami1905):
Dort wird er morgen sein und nicht hierhin kommen
Na und? Dann ist das eben. Er darf auch mal umsonst fahren... :augenroll:

Und das 1 jährige Kind, für das schließlich sogar mit Gericht alles geregelt wurde, erleidet deshalb keinen Schaden, d.h. das Kindeswohl wird nicht beeinträchtigt. Das wird auch das JA so sehen.

Gute Besserung!

p.s. Das Kind ist 1Jahr---und seit 2 Jahren macht er den Umgangs-Psychoterror.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Xami1905
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja er macht halt seit der schwangerschaft stress

Was genau schadet dem Kind nicht ?

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41961 Beiträge, 14652x hilfreich)

Xami, wie lange bist Du denn noch in Deinem Pflegequartier?

wirdwerden

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39421 Beiträge, 6469x hilfreich)

Zitat (von Xami1905):
Was genau schadet dem Kind nicht ?
Dass der Vater solche Umgangsforderungen an dich stellt.

Zitat (von Xami1905):
Ja er macht halt seit der schwangerschaft stress
Das hat aber mit deiner Frage zum Umgang jetzt nichts zu tun. Bei dem Vater scheint leider nicht viel gesunder Menschenverstand vorhanden zu sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1637 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von Xami1905):
Er erpresst mich halt jetzt

Womit?

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#16
 Von 
Xami1905
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab echt schon alles versucht mit dem zitieren geht leider nicht ..

Also Wielange ich in der Situation noch bin kann ich erst in 1-2 Tagen sagen da dann entschieden wird ob OP oder nicht und wer mal so eine Knie OP hatte das kann dauern und dann muss man halt schauen aber er hat dann komischerweise den kleinen doch von der Mutter abgeholt aber erstmal Terror machen :)
Er sagte er hat kein Sprit und wird das nicht wochenlang so machen , ich hätte ja keine Notsituation da ich nicht im Rollstuhl bin :) das JA hätte angeblich gesagt ich muss unter allen Umständen zuhause sein.. ich kann mir das nicht vorstellen ..

Und er hatte mich halt erpresst das ich BUSSGELD ZAHLEN MUSS & er Unterhalt kürzt ;)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41961 Beiträge, 14652x hilfreich)

Ich hab ja nicht von ungefähr gefragt, wie lange Du noch bei Deiner Mutter leben würdest. Denn bei den knappen Umgangszeiten käme bei einer längeren Aufenthaltszeit bei der Mutter das ja einem Ausschluss des Kindesumgangsrecht mit dem Vater gleich. Es geht beim Umgangsrecht ja nicht darum, dass das Umgangselternteil das Kind wo auch immer bespasst; es geht darum, dass das Kind in der Umgangszeit am Alltagsleben des Vaters teilnimmt. Sich also in seinem Lebensumfeld aufhält.

Bei so kleinen Kindern ist auf der anderen Seite auch zu berücksichtigen, dass sie noch gestillt werden, dass sie nur eine kurze Aufmerksamkeitsphase haben. Deshalb die Faustregel: je kleiner das Kind, desto öfter, aber kürzer der Umgang. Euer Sohn ist ein Jahr alt, das ist in der Regel so die erste Phase, in welcher man über neue Regeln nachdenken kann; tun auch die Gerichte. Ab da geht die Entwicklung in Richtung länger, dafür seltener, bis man eben auch ein Übernachtungsmodell implementiert hat.

Die derzeitige Regelung bzw. deren Ende war ohnehin absehbar. Das bespaßen des Kindes wo auch immer im Winter draußen ist doch keine Lösung und entspricht auch nicht dem Kindeswohl, nicht mal im Ansatz. Wäre das jetzt nicht ein Anlass, mal über eine Anpassung des Umgangs an das Kindesalter nachzudenken? In Richtung seltener, aber länger? Das wäre meine dringende Empfehlung.

wirdwerden

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#18
 Von 
Xami1905
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wurde ja erst am 17.11 gemacht per Gericht , also alles noch ganz frisch :)

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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41961 Beiträge, 14652x hilfreich)

Ja, aber unter anderen Voraussetzungen. Das ist das Problem.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39421 Beiträge, 6469x hilfreich)

Zitat (von Xami1905):
Ich hab echt schon alles versucht mit dem zitieren geht leider nicht ..
Vom Handy gehts halt nicht...Antworten genügt.
Zitat (von Xami1905):
kann ich erst in 1-2 Tagen sagen
Tja, dann ist das eben so. Dann sags ihm eben dann.

Zitat (von Xami1905):
Er sagte er hat kein Sprit und wird das nicht wochenlang so machen
Das muss er auch nicht. Er könnte zB auch ne Zeitlang nur 1x pro Woche das Kind holen+bringen. Dem Kind wirds nicht schaden... Oder eben auch mal den Umgang aussetzen...das könnt ihr beide vereinbaren... wegen besonderer Umstände.
Zitat (von Xami1905):
Und er hatte mich halt erpresst das ich BUSSGELD ZAHLEN MUSS & er Unterhalt kürzt
mimimi...auf solchen Quatsch musst du nicht reagieren. Du verhinderst doch keinen Umgang.

Also informiere ihn, wenn du weißt, was mit deinem Knie wird. Dann kann er sich drauf einstellen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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