Mein Bruder 17 JAhre macht eine AUsbildung zum Anlagenmechaniker im 3 Lehrjahr.
Da es zuhause bei meiner Mutter immer nur Krach gab wegen neuem PArtner habe ich meinen Bruder zu mir geholt.
Jetzt bekomme ich das KIndergeld für meinen Bruder und sonst nichts.
Daher ist meine Frage ob mir nicht irgendwie Geld zusteht für meinen Bruder?
ICh bin zur Zeit in Elternzeit und mein Mann ist daher allein Verdiener.[color=black][size=14px][/size][/color]
-- Editiert am 27.08.2010 09:39
Bruder helfen ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was verdient denn der Bruder? Was verdient die Mutter, was der Vater? Existiert ein Titel?
wirdwerden
-----------------
""
In diesem Falle sind Vater und Mutter Unterhaltspflichtig......soweit sie etwas zu zahlen hätten bzw. Zahlungsfähig sind.
quote:
Daher ist meine Frage ob mir nicht irgendwie Geld zusteht für meinen Bruder?
Der Bruder hätte schon einen angemessenen Obulus für Kost und Logis zu leisten.
-----------------
"lieber Fachjurist und Fachidiot,als Volljurist und Voll.."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Natürlich kann der Titel nur gegen den Vater existieren. Es geht doch erst einmal um die "Bestandsaufnahme." Und da das Kind jetzt nicht mehr zu Hause lebt, wäre auch eine Unterhaltspflicht der Mutter (ergänzend zum Vater) zu überprüfen. Aber, erst einmal die Fakten, und dann sieht man weiter.
wirdwerden
-----------------
""
Hallo,
vorrangig wäre wohl das Einkommen des Bruders relevant.
Möglich, dass er einem nicht-privilegiertem Volljährigen mit einem Bedarf von 640€ gleichgesetzt wird. Die dürften mit Azubi-Gehalt und KG erreicht sein.
quote:
habe ich meinen Bruder zu mir geholt.
Mit Einverständnis der Eltern?
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten