Chance auf alleiniges Sorgerecht??

29. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
kuhmilch9
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Chance auf alleiniges Sorgerecht??

Meine Frau ist nachweislich unter anderem an einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung, an andauernden Persönlichkeitsänderungen sowie an schweren depressiven Episoden mit und ohne psychotischen Symptomen erkrankt, die auch aktuell auf die Verhaltensweisen meiner Frau zurückzuführen sind. Bei diesen Krankheiten sind bestimmte Bereiche von Gefühlen, des Denkens und des Handelns beeinträchtigt, was sich durch negatives und teilweise paradox wirkendes Verhalten in zwischenmenschlichen Beziehungen sowie in einem gestörten Verhältnis zu sich selbst äußert. Die Störung wird sehr häufig von weiteren Belastungen begleitet, darunter dissoziative Störungen, Depressionen sowie verschiedene Formen von selbst verletzendem Verhalten oder Sucht. So können schwere Entwicklungsstörungen bzw. eine gesundheitliche Gefahr nicht ausgeschlossen werden, wenn unsere Tochter bei meiner Frau verbleibt.

Da sie schon mehrfach in psychiatrischer Behandlung war, die sie vorzeitig unterbrochen hatte, gehe ich davon aus, dass sich meine Frau mit ihrer Krankheit nicht auseinander setzen will, lehnt jede ärztliche Hilfe kategorisch ab, dadurch stellt sie eine ständige Gefahr unseres Kindes dar. Während unserer Ehe haben Freunde und ich sie immer wieder auf die Erkrankungen angesprochen und jedes Mal wurde sie aggressiv und wollte von diesem Thema nichts wissen.

Neulich hatte sie einen Termin beim Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ohne triftigen Grund abgesagt und dadurch diesen wichtigen Termin nicht wahrgenommen. Das Jugendamt wurde darüber ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Die Verhaltensweisen meiner Frau gingen soweit, dass ich an einem Tag vorbeugend die Polizei rufen musste, um einen körperlichen Angriff ihrerseits zu verhindern, da sie mich in der Vergangenheit des Öfteren, auch vor den Augen unserer Tochter, mehrfach geschlagen, in die Weichteile getreten, Kopfnüsse erteilt und Gegenstände an die Wand geworfen hatte. Dies hatte sie auch sowohl der Familienhilfe, der Eheberaterin als auch dem Jugendamt gegenüber bestätigt. Daraufhin hatte sie den Strom abgeschaltet, mit dem Hintergedanken, dass ich die Polizei nicht erreichen kann und somit musste ich mein Handy hinzunehmen. Auch dies wurde dem Jugendamt gemeldet. Meine Frau provoziert abends lieber Stress vor meiner Wohnungstür als sich um das Wohlergehen der gemeinsamen Tochter zu kümmern.

Mir ist von meiner Frau bekannt, dass es öfter zu Streitigkeiten und körperlichen Auseinandersetzungen in der Wohnung, wo sich meine Frau mit der gemeinsamen Tochter derzeit aufhält, kam.

Meine Frau wird zwar von der Sozialpädagogischen Familienhilfe unterstützt, die sie aber nicht 24 Stunden am Tag betreut, sonst würde es z. B. nicht zu den Vorfällen, wodurch meine Frau ständig vor meiner Wohnung steht, kommen.

Meine Frau und ich hatten innerhalb des Jugendamtes eine mündliche Absprache getroffen, dass ich unsere gemeinsame Tochter zu sämtlichen Vorsorgeuntersuchungen begleiten kann. Als ich meine Frau noch mal nach dem Termin für eine Vorsorgeuntersuchung fragte, sagte sie mir, sie wisse nicht, ob sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren kann, für mich ergibt diese Aussage keinen Sinn, so dass ich nicht weiß, was meine Frau damit sagen will. Meine Frau hatte mich kurz danach über eine SMS
informiert, dass sie mich bei einer Vorsorgeuntersuchung unserer Tochter ohne triftigen Grund nicht dabei haben möchte. So wendet meine Frau unsere Tochter, wie schon in der Vergangenheit, erneut als Druckmittel an.

Meine Frau hat eine mangelnde Fähigkeit, Komplexitäten in Sachverhalten oder in Menschen wahrzunehmen. Entspricht in einem Sachverhalt oder in einem Menschen etwas nicht ihrer Idealvorstellung, so wird diese Situation oder dieser Mensch von ihr völlig herabgesetzt. Meine Frau erkennt nicht, dass auch Eigenschaften, die nicht ihren Vorstellungen entsprechen, widerspruchsfrei und moralisch korrekt sein können. Sie ist nicht in der Lage, ihr eigenes Verhalten und das Verhalten von unserer Tochter in ihrem Umfeld zu reflektieren und in ihrer Komplexität wahrzunehmen. Sie reflektiert immer nur einzelne Aspekte und vergleicht diese mit ihren eigenen Moral- und Idealvorstellungen. Diese Moral- und Idealvorstellungen scheinen dabei aber nur eingebläut worden zu sein (das macht man so, das gehört sich so und nicht anders). Situationen und Menschen werden so in einem Moment idealisiert und im nächsten Moment völlig herabgesetzt. Dadurch gelingt es meiner Frau ebenfalls nicht, verschiedenen Anforderungen gleichzeitig gerecht zu werden. Ebenfalls besitzt meine Frau eine sehr geringe Fähigkeit, wie z. B. den Tagesablauf vorauszuplanen oder Termine wahrzunehmen. Dies zeigt sich schon in ihrer Überforderung und mangelnden Koordination im Alltäglichen und insbesondere auch in der Versorgung unserer Tochter.

Kommt es zur Überforderung meiner Frau wie Stress, so reagiert sie mit Wutausbrüchen, Unfairness, Aggressivität sowie Gewaltausbrüchen und Herabsetzung von Personen, die ihr zugegen sind, zumeist also ich; aber auch oft ihr soziales Umfeld.

Meine Frau hat meistens eine pessimistische Grundhaltung und dabei eine hohe Reizbarkeit. Dies äußert sich darin, dass sie überall mögliche Gefahren sieht und ein extremes Misstrauen hegt. Auf mögliche Gefahren reagiert sie meistens mit unangebrachter Intensität und Impulsivität, mit überschäumenden Temperament und starkem Zynismus. Dabei betreibt sie ihre Handlungen dauerhaft und durchgängig ohne Bedenken der Folgen. So auch die ständige Vergesslichkeit mit den Tabletten, die unsere Tochter für ihren Knochenaufbau benötigt. Erinnert man sie daran, wird sie entweder zynisch oder aggressiv.

Sobald einer ihrer Erwartungen nicht entsprochen wird oder sie die Gefahr sieht, dass ihre Erwartungen nicht erfüllt werden könnten, verfällt sie ins ein anderes Extrem, wertet mich ab und droht mit Trennung, ohne sich jedoch wirklich trennen zu wollen. Ihre Abwertung bespricht sie mit allen ihren nahe stehenden Personen. Dabei erwartet sie von diesen Personen Zustimmung. Erhält sie diese Zustimmung nicht, werden diese Personen ebenfalls herabgesetzt. Kommt Sie mit Ihrer Abwertung und ihrem impulsiven Verhalten nicht zu ihrem Ziel, so zeigt sie sich schwach und hilflos, wird zum Hypochonder.

Wird eine Erwartungshaltung nicht erfüllt, so reagiert sie mit heftigen Beschimpfungen, Gewaltausschreitungen und den oben beschrieben Reaktionen. Ihre Angst vor Untreue äußert sich zudem in regelmäßigem Kontrollieren vom Handy, E-Mails, Taschen etc., ebenso durch Kontrollanrufe und regelrechte Kreuzverhöre.




Dabei kommen falsche Beurteilungen zumeist aufgrund offensichtlicher Ängste meiner Frau zustande, aber ebenso durch Verwechslung verwandter Wörter oder einfach unlogischer Gedankengänge. Macht man sie auf entsprechende Verletzungen der Logik aufmerksam, wechselt sie sprunghaft das (Teil-)thema (was nicht in IHRE Welt passt, wird einfach ignoriert).

Meine Frau kann nicht alleine sein. Wenn sie alleine ist, schläft sie oder telefoniert bzw. setzt alles darauf an, Leute zu besuchen. Nach den wenigen Malen, wo sie dennoch mal über Nacht alleine war, berichtete sie mir über nächtliche Stimmen und Geräusche sowie Angstzustände.

Wird sie quasi gezwungen, etwas alleine zu machen, wird dies trotzdem nicht gemacht oder in absolut mangelhafter Ausführung. Dies zeigt sich auch darin, dass sie nahezu keine Ideen für die Gestaltung des Tagesablaufes hat (außer sehr allgemein gehaltene Formulierungen oder immer wiederkehrende Vorschläge, wie z.B. ihre Eltern zu besuchen). Ebenso hat sie keine Ideen oder Kreativität für die Essensauswahl, Freizeitgestaltung, Gestaltung des Wohnraumes oder seit der Geburt unserer Tochter die Spiel- und Fördermöglichkeiten, so auch das Desinteresse über den Besuch einer Krabbelgruppe.

Auffällig ist, dass teilweises extremes Herabsetzen ihrer Pflegemutter, welches häufig bis zu Kontaktabbrüchen führte. Zu späterer Zeit „liebt" sie ihre Mutter wieder, da sie sich nicht von ihr abnabeln kann und will. Ich gehe davon aus, dass dies bei unserer Tochter auch vorkommen wird.

Wutausbrüche und das überschäumende Temperament halten sich meistens insbesondere in ihrem angreifenden und verletzenden Zynismus über viele Stunden oder teilweise Tage. Streitthemen scheinen nie abgehandelt zu sein, da diese immer wieder von ihr über Monate hinweg aufgegriffen werden (oft ohne erkennbaren Grund, z.B. mitten in der Nacht werde ich geweckt und mit unbegründeten Vermutungen konfrontiert).

In der Obhut meiner Frau überträgt sich ihre komplette Nervosität und Unruhe auf unsere Tochter, so auch das unkontrollierte Verhalten meiner Frau, wenn sie mir mehrmals Kontakte mit unserer Tochter verweigert oder unlogische Ausreden findet, damit sie mir das Kind entfremden kann. So gehe ich auch in Zukunft davon aus, dass sich mich von der elterlichen Sorge unserer Tochter ausschließen will. Dies verstößt u. a. gegen § 1684 II BGB .

Die Staatsanwaltschaft hatte ich wegen Kindesentzuges bereits eingeschaltet und somit Strafanzeige erstattet, da es nun das zweite Mal geschehen ist. Unsere Tochter hatte am Tag der 2ten Trennung Fieber gehabt, so wollte ich ihr unsere Tochter nicht mitgeben. Nur durch Hinzufügen der Polizei gab ich die gemeinsame Tochter mit, ohne dass meine Frau an jegliche Konsequenzen dachte.

So habe ich aufgrund ihrer schweren Depressionen und ihren Verhaltensweisen zu Recht Bedenken, dass sie die Gefahr für unsere gemeinsame Tochter nicht abwehren kann und das sie eine ständige Bedrohung für unsere Tochter ist. Meine Frau kann somit nicht im Sinne eines gesunden Kindeswohls handeln, da auch das ständige Umziehen für unsere Tochter einen seelischen Schaden nimmt. Das weitere Problem sind die finanziellen Angelegenheiten, die meine Frau ganz und gar nicht, wie auch in der Vergangenheit schon des Öfteren geschehen, bewilligen kann. So auch ihre Schulden und ein Besuch des Gerichtsvollziehers.

Aus diesen Gründen habe ich zu Recht erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Versorgung, Erziehung und Entwicklung unserer Tochter von meiner Frau aus gesehen.

Weitere Verläufe:

- Meine Frau vermeidet sozialen Kontakt, Schuld wurde mir gegeben

- Kurz vor 1. Trennung wollte sie gemeinsame Tochter ins Bett legen. Ausgegangen
bin ich vom Kinderbett, das Telefon klingelte im Schlafzimmer, es war dunkel, beinahe wäre ich auf unsere Tochter drauf getreten, da Frau sie diagonal im Ehebett lag

- Frau nahm Tochter öfter aus der Babyschale und legte sie ohne Absicherung auf die
Couch

- Frau unterstellt mir mehrfach, dass ich mit Selbstmord drohe, betrunken Auto fahre oder ihr das Kind entreiße

- Frau kann ihre Telefonsucht nicht kontrollieren, Tochter ist in dem Moment unwichtig,

- Frau setzte Kind vor den Fernseher, ich wies daraufhin, dass sie viel zu jung dafür ist, Kommentar von meiner Frau vor der Tochter zu mir: „Halt doch die Fresse"

- Frau leidet des Öfteren unter Halluzinationen, auch sprach sie im Schlaf von Selbstmord, sie lachte nur, als ich es ihr gesagt habe

- Aufgrund ihrer Verhaltensweisen schlug ich ihr eine Therapie vor, welche sie nicht nehmen wollte, da angeblich alles mit ihr in Ordnung sei. Dementsprechend sollte ich nach ihrer Aussage eine Therapie machen

- Frau kennt Drogenkreise, nahm diese in der Vergangenheit, betonte, sie sei darüber hinweg, Befürchtung des weiteren Kontakt zu diesen

- Frau war mehrfach stationär in psychischer Behandlung, sie wurde auf eigenen Wunsch entlassen, machte Therapie, brach Therapie angeblich auf Rat des Therapeuten ab

- Frau leidet mehrfach unter Panikattacken, Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Schlafprobleme, Selbstverletzung mit blutigem Kratzen ihrer Haut, kann sich dann jedoch nicht mehr erinnern, warum die blutigen Stellen sind

- wurde in ihrer Vergangenheit von ihren Pflegegeschwistern geschlagen und getreten, während die Pflegemutter nichts dagegen unternahm, sonder zuschaute

- Meine Frau übermittelt gezielt falsche Angaben an das Jugendamt sowie an die
Familienhilfe, um mir seelischen Schaden zuzufügen

- Frau drohte schon einmal während der Schwangerschaft mit Kindesentzug

- Meine Frau hatte die Chance, ihre Ausbildung weiterzuführen, Vereinbarung darüber,
dass ich ab August 2011 die Elternzeit übernehme. Ausbildungsplan wurde von ihr
verworfen, angeblich weil ich ihr kein Geld für Bewerbungsfotos gebe, obwohl sie
vollen Zugriff auf gemeinsames Konto hatte.

- Frau räumte nach 2ter Trennung gemeinsames Konto leer, um mir finanziellen Schaden zuzufügen



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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Bitte nur ganz kurz antworten: lebt ihr getrennt, ja oder nein.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kuhmilch9
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, wie gesagt steht ja oben, dass wir getrennt sind.

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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
kuhmilch9
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Welche Punkte müsste ich denn als Gründe rausnehmen, die unrelevant sind? Welche wären wichtig?

Das Mädchen ist 11 Monate. Es gab schonmal eine Verhandlung über das ABR, das war aber nur eingeschränkt auf die Mutter übertragen wurden, sie hatte Auflagen, dass sie auf keinen Fall mit der Tochter in eine Wohnung ziehen darf. Hauptverhandlung gab es dann nicht mehr, da wir wieder zusammen waren.

Es gibt ein Protokoll der Diagnosen mit KH-Aufenthalte.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Wo lebt das Kind im Augenblick? Arbeitest Du? Wie würde das Kind versorgt werden? Nimm Dir einen Anwalt (den brauchst Du eh für die Scheidung), der soll, wenn das Kind bei Dir versorgt werden kann, das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Sorgerecht, das sind doch letztlich nur ein paar Unterschriften. Das ABR ist von Bedeutung.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kuhmilch9
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Das Kind lebt bei der Mutter, das Kind hat sie auch nur mitbekommen dank Polizei, weil die immer im Sinne der Mutter handeln, weil es so üblich ist.

Nein, ich gehe nicht arbeiten. Das wäre auch eine schlechte Voraussetzung. Vorstellungsgespräch steht aber kurz bevor.

Bisher konnte ich meine Tochter sehr gut versorgen, da hat die Familienhilfe mal keinen Blödsinn erzählt. Kindeswohlgefährdung liegt auf keinen Fall vor.

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1x Hilfreiche Antwort



#9
 Von 
kuhmilch9
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein, meine Frau hatte damals das alleinige ABR beantragt. Nur, weil sie bei ihren Eltern wohnen bleiben musste, wurde es ihr nur durch diese Einschränkung gegeben, weil viele Behauptungen gegen mich gestellt wurden sind, die sich aber nach und nach als falsch erwiesen. Hinterher kam ja raus, dass die Eltern in der Vergangenheit öfter zusahen, wie meine Frau von deren Geschwistern getreten und geschlagen wurde, dass die Eltern jetzt da raus fallen.

Ähm, sollte ich mich gegen die Polizei wehren? Das macht doch alles schlimmer.

Mit Arbeit habe ich Schwierigkeiten, da ich gesundheitlich eingeschränkt bin (Schulterbeschwerden)

Ich war nicht scharf, es war ein Angebot, weil meine Frau ihre Ausbildung anfangen wollte, wodurch sie damals geschmissen wurde. Ich wollte meiner Frau helfen, dass sie wenigstens etwas in der Tasche hat.

Die Familienhilfe weiß nix von den Krankheiten, nur gehört, sie war damals bei der Verhandlung noch garnicht bei uns. Warum gibt es denn keine Kindeswohlgefährdung, weil ich mich am meisten um unsere Tochter gekümmert hatte, während meine Frau schön schlief oder telefonierte

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Kommen wir doch mal auf den Punkt, das wird hier doch alles zu ausufernd. Alleiniges Sorgerecht - ich sehe keinen Grund, wegen der paar Unterschriften. Wenn Du willst, dass das Kind bei Dir lebt, dann beantrage das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das ist die Chance, die Du hast. Dann kannst Du das Kind zu Dir nehmen. Aber bitte nicht so ausufend schreiben, wie hier oben. 95% haben gar nichts mit dem ABR zu tun. Nur, schnell solltest Du sein und nicht länger rumeiern. Also, ab zum Anwalt. Und überlege Dir, wie Du eventuelle Berufstätigkeit und Kind unter einen Hut bringst.

wirdwerden

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#11
 Von 
kuhmilch9
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok, dann beende ich das Thema, also sollte ich jetzt ABR und ASR am besten beantragen?

Vielen lieben Dank schonmal für eure Hilfe, jetzt weiß ich mehr.

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1x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ab zum Anwalt, das bekommst Du nicht alleine gestemmt. Sorgerecht dauert erfahrungsgemäß recht lange. ABR geht meist schneller. Damit kannst Du bestimmen, wo das Kind lebt und in diesem Zusammenhang auch alle Alltagsentscheidungen für das Kind alleine treffen. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird nur in einigen wenigen Belangen benötigt. Und wenn die verweigert wird, dann kann diese auch durch eine Gerichtsentscheidung ersetzt werden.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
kuhmilch9
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die Unterstützung, werde ich machen

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