Guten Tag liebe Community,
ich habe folgende Frage, und hoffe, mir kann Jemand in diesem Fallt helfen
Ich habe zwei 19 - Jährige Kinder, die sich noch in Schulausbildung bzw. Berufsausbildung befinden.
Das Kindergeld und der Unterhalt des Vaters kommt nach Absprache mit den Kids weiter auf meinen Konto, weil die noch bei mir wohnen, und das "All inclusive Paket" genießen.
Der Corona Kinderbonus betrug insgesammt 300 Euro pro Kind, welches der Vater der Kinder komplett von dem Unterhalt abgezogen hat. D.h. die Kinder bekamen für Monat September und October 600 Euro weniger Unterhalt.
Die Begründung des Kindervaters war, dass der Bonus ist wie Kindergeld zu betrachten, und da ab der Volljährigkeit das komplette Kindergeld ( nicht mehr zu Hälfte,wie bei den Minderjährigen) vom Unterhalt abgezogen wird, das ist rechtens ihm seiner Meinung nach, und hat den kompletten Kinderbonus von 600 Euro von dem Unterhalt abgezogen.
Das heißt im Klartext die Kinder haben von dem Kinderbonus keinen Cent gesehen.
Ich weiß nicht so genau, wie ich es betrachten soll, bin total verwirrt. Ich persönlich habe so verstanden, dass mit diesem Bonus Familien finanziell unterstützt werden sollen. In diesem Fall war das keine Unterstützung für die Kids , denn die haben nichts von dem Bonus gesehen und nur allein der Vater hat in dem Fall davon profitiert.
Ist es wirklich rechtens, dass dieser Bonus kompett vom Unterhalt des Vaters abgezogen wird?
Da die Kids schon volljärig sind, sind wir letztendlich beide Barunterhaltpflichtig, nicht nur er, deshalb sollten auch beide vielleicht von dem Bonus profitieren können ( aber vorallem Kinder)?
Vielen lieben Dank für Eure Ratschläge und Tipps
Liebe Grüße
Corona Kinderbonus
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ZitatBitte zuerst die Suchfunktion bemühen. Hier gibt es zig Fragen + Antworten zu der gleichen oder zumindest sehr ähnlichen Situation. :
Habe ich nachgeschaut. Danke.
Falls es rechtens ist, verstehe dann nicht, in welcher Weise profitieren die Kinder von dem Kinderbonus. Momentan profitiert allein nur der Kindesvater davon.
-- Editiert von Kuju am 17.11.2020 14:50
-- Editiert von Kuju am 17.11.2020 14:51
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Wenn der Vater Alleinhaftung für den Barunterhalt hat und der Mindestunterhalt übrig geblieben ist, dann ja, sonst nein.ZitatIst es wirklich rechtens, dass dieser Bonus kompett vom Unterhalt des Vaters abgezogen wird? :
Grundsätzlich hast du damit recht. Ich kann deinem Beitrag aber nicht entnehmen wie hoch dein Haftungsanteil am Barunterhalt sein soll. Habt ihr diesen überhaupt mal irgendwann berechnet?ZitatDa die Kids schon volljärig sind, sind wir letztendlich beide Barunterhaltpflichtig, nicht nur er :
-- Editiert von smogman am 17.11.2020 14:54
Ich verstehe das so:
Im Prinzip kann man sagen, dass der Kinderbonus dem Kindergeld gleichgestellt ist.
Dieses wird bei volljährigen Kindern komplett vom Unterhalt abgezogen.
Insofern ist es schon richtig, dass dein Mann etwas abzieht. Allerdings leistest du ja auch einen Unterhaltsanteil (in Naturalien?), daher wäre es gerecht, wenn ihr das irgendwie aufteilt.
Ich kann deinem Beitrag aber nicht entnehmen wie hoch dein Haftungsanteil am Barunterhalt sein soll. Habt ihr diesen überhaupt mal irgendwann berechnet?
-- Editiert von smogman am 17.11.2020 14:54
Ich zahle mein Beitrag auch. Nach der Absprache mit den Kids, wird allerdings mein Barunterhalt mit dem Naurunterhalt verrechnet, da die beiden bei mir wohnen und ich komplett für alles sorge und das Geld direkt bei mir behalte. Allerdings , meines Erahtens nach, für den Azubi steht Möglicherweise gar kein Unterhalt von mir zu, da eigenes Einkommen vorliegt, und ich unter der Selbstbehaltgrenze gehen würde. Vielmehr sollte wahrscheinlich noch was von dem Azubigeld in die Haushaltskasse fließen.
"Ich kann deinem Beitrag aber nicht entnehmen wie hoch dein Haftungsanteil am Barunterhalt sein soll. Habt ihr diesen überhaupt mal irgendwann berechnet?"
nein, offiziell liegt keine Berechnung vor. Meiner Meinung nach spielt es aber keine Rolle, da das Gesetz besagt, dass beide Elternteile Barunterhaltpflichtig sind. In welcher Weise ich meinen Unterhalt zahle, kommt von der internen Absprache mit den Kindern an.
-- Editiert von Kuju am 18.11.2020 07:46
ZitatIch verstehe das so: :
Im Prinzip kann man sagen, dass der Kinderbonus dem Kindergeld gleichgestellt ist.
Genau so ist das.
Dieses wird bei volljährigen Kindern komplett vom Unterhalt abgezogen.
Insofern ist es schon richtig, dass dein Mann etwas abzieht. Allerdings leistest du ja auch einen Unterhaltsanteil (in Naturalien?), daher wäre es gerecht, wenn ihr das irgendwie aufteilt.
ZitatIch verstehe das so: :
Im Prinzip kann man sagen, dass der Kinderbonus dem Kindergeld gleichgestellt ist.
Dieses wird bei volljährigen Kindern komplett vom Unterhalt abgezogen.
Insofern ist es schon richtig, dass dein Mann etwas abzieht. Allerdings leistest du ja auch einen Unterhaltsanteil (in Naturalien?), daher wäre es gerecht, wenn ihr das irgendwie aufteilt.
So ist auch mein Gedanke, denn ich kann sehr wenig für, dass meine Kinder bei mir wohnen und ich meinen Barunterhalt verrechne. Leider kann ich persönlich höchstwahrscheinlich nicht dagegen angehen, das müssten dann die Kinder machen. Die werden natürlich nicht gegen den Vater klagen.
So eine Situation hängt scheinbar von Jeden seinem Gewissen ab.
Berechne deinen Anteil und seinen Anteil.
Dann lass deine Kinder an ihn eine Email schreiben, dass er im Sept. und Okt. zu wenig Unterhalt überwiesen habe (Berechnung anbei).
-- Editiert von lyra82 am 18.11.2020 13:33
So einfach gestaltet sich das nun doch nicht Lyra,
ganz lösgelöst von den völlig abstrusen Vorstellungen dr TS.
Berry
ZitatBerechne deinen Anteil und seinen Anteil. :
Dann lass deine Kinder an ihn eine Email schreiben, dass er im Sept. und Okt. zu wenig Unterhalt überwiesen habe (Berechnung anbei).
-- Editiert von lyra82 am 18.11.2020 13:33
Der Schuß könnte auch nach hinten gehen, wenn der bisher z.b. das Ausbildungsgehalt des einen Kindes nicht berücksichtigt wurde und der Vater dann eine korrekte Berechnung möchte. Dann müssen beide Elternteil und die Kinder die Einkommen offenlegen und dann wird berechnet. Oft kommt dann weniger raus, als man dachte.
Zudem ist es beim KG so, dass der Elternteil der >75 % des Barunterhalts leistet das KG zu 100 % abziehen darf und man hat ja den Bonus dem KG gleichgestellt.
Vielleicht will der Vater aber auch den Kindern dieses Geld zur Verfügung stellen und eben nicht auf dein Konto überweisen.
Bekommen sie denn Taschengeld? Oder ist das in deinem All-Inclusive-Modell nicht vorgesehen?
Bekommen sie denn Taschengeld? Oder ist das in deinem All-Inclusive-Modell nicht vorgesehen?
Na ja.. Mit dem Taschengeld ist es so, dass wenn ich allse zusammen rechne ,was die beiden zuhause so monatlich verbrauchen, dann kommt es auf einem Betrag, bei dem ich sogar von denen eine Mitbeteiligung an der Haushaltskasse verlangen sollte. Abgesehen davon, dass ich noch nicht meine "Putz-Wash-Einkauf-Dienste" mitberechnet habe.
Außerdem beide haben Einkommen- Ausbildungsgehalt und Minijob.
Der Schuß könnte auch nach hinten gehen, wenn der bisher z.b. das Ausbildungsgehalt des einen Kindes nicht berücksichtigt wurde und der Vater dann eine korrekte Berechnung möchte. Dann müssen beide Elternteil und die Kinder die Einkommen offenlegen und dann wird berechnet. Oft kommt dann weniger raus, als man dachte.
Zudem ist es beim KG so, dass der Elternteil der >75 % des Barunterhalts leistet das KG zu 100 % abziehen darf und man hat ja den Bonus dem KG gleichgestellt.
Vielleicht will der Vater aber auch den Kindern dieses Geld zur Verfügung stellen und eben nicht auf dein Konto überweisen.
das Ausbildungsgehalt wurde mitberechnet und demetsprechend der Unterhalt von ihm gekürzt .
Dann muss es ja eine gemeinsam akzeptierte Berechnung geben, aus denen die Anteile hervorgehen.
Nach diesen Anteilen müsste man mMn auch den Bonus aufteilen.
ZitatDann muss es ja eine gemeinsam akzeptierte Berechnung geben, aus denen die Anteile hervorgehen. :
Nach diesen Anteilen müsste man mMn auch den Bonus aufteilen.
Ja, so ist auch mein Gedanke.
Gut, dann macht das so.
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