Corona-Virus Umgangsrecht bei geteilter Sorge

14. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go533018-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona-Virus Umgangsrecht bei geteilter Sorge

Hallo an alle, die in derselben Situation sind und besser Bescheid wissen als ich;
das Familiengericht hatte vor ein paar Monaten beschlossen, dass der Kindesvater unseren Sohn alle drei Wochen von Donnerstag bis Sonntag abholen und mit zu sich nach Hause nehmen darf. Die Distanz von 250 km muss ich dazu erwähnen.
Ab Montag sind auch bei uns alle Institutionen geschlossen, und ich habe mir überlegt, mit meinen Kindern erstmal zu Hause zu bleiben, weil sie zur Risikogruppe gehören.
Mein Ex-Freund nimmt das aber viel zu sehr auf die leichte Schulter, er schränkt sich in keinerlei Weise ein. Er hält das tatsächlich allen Ernstes immer noch für reine Panikmache.
Habe ich das Recht zu bestimmen, dass er unseren Sohn in der nächsten Zeit nicht abholen darf? Er hält sich auch an keinerlei gesundheitlichen Richtlinien/Etiketten.
Er lebt in der Nähe eines Risikogebietes.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von go533018-81):
Hallo an alle, die in derselben Situation sind und besser Bescheid wissen als ich;
das Familiengericht hatte vor ein paar Monaten beschlossen, dass der Kindesvater unseren Sohn alle drei Wochen von Donnerstag bis Sonntag abholen und mit zu sich nach Hause nehmen darf. Die Distanz von 250 km muss ich dazu erwähnen.
Ab Montag sind auch bei uns alle Institutionen geschlossen, und ich habe mir überlegt, mit meinen Kindern erstmal zu Hause zu bleiben, weil sie zur Risikogruppe gehören.
Mein Ex-Freund nimmt das aber viel zu sehr auf die leichte Schulter, er schränkt sich in keinerlei Weise ein. Er hält das tatsächlich allen Ernstes immer noch für reine Panikmache.
Habe ich das Recht zu bestimmen, dass er unseren Sohn in der nächsten Zeit nicht abholen darf? Er hält sich auch an keinerlei gesundheitlichen Richtlinien/Etiketten.
Er lebt in der Nähe eines Risikogebietes.


Ich würde mir dieses Recht herausnehmen, da die Kinder zur Risikogruppe gehören, noch dazu, wenn er in der Nähe eines Risikogebiets lebt.

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#2
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von go533018-81):
Ab Montag sind auch bei uns alle Institutionen geschlossen, und ich habe mir überlegt, mit meinen Kindern erstmal zu Hause zu bleiben, weil sie zur Risikogruppe gehören.

Zu welcher Gruppe gehören Sie denn?

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#3
 Von 
go533018-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sisaak):
Zitat (von go533018-81):
Ab Montag sind auch bei uns alle Institutionen geschlossen, und ich habe mir überlegt, mit meinen Kindern erstmal zu Hause zu bleiben, weil sie zur Risikogruppe gehören.

Zu welcher Gruppe gehören Sie denn?

Der Große hat seit seiner Geburt eine chronische Bronchitis, die ständig in eine Lungenentzündung ausartet.
Der Kleine ist noch ein Säugling.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Meine Meinung:
Dann solltest du als Mutter, bei der die Kinder auch leben--- das so bestimmen. Dem Vater auch entsprechend deutlich machen.
Dem Sohn solltest du das auch erklären. Wie alt ist der große Sohn?

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