Hallo an alle, die in derselben Situation sind und besser Bescheid wissen als ich;
das Familiengericht hatte vor ein paar Monaten beschlossen, dass der Kindesvater unseren Sohn alle drei Wochen von Donnerstag bis Sonntag abholen und mit zu sich nach Hause nehmen darf. Die Distanz von 250 km muss ich dazu erwähnen.
Ab Montag sind auch bei uns alle Institutionen geschlossen, und ich habe mir überlegt, mit meinen Kindern erstmal zu Hause zu bleiben, weil sie zur Risikogruppe gehören.
Mein Ex-Freund nimmt das aber viel zu sehr auf die leichte Schulter, er schränkt sich in keinerlei Weise ein. Er hält das tatsächlich allen Ernstes immer noch für reine Panikmache.
Habe ich das Recht zu bestimmen, dass er unseren Sohn in der nächsten Zeit nicht abholen darf? Er hält sich auch an keinerlei gesundheitlichen Richtlinien/Etiketten.
Er lebt in der Nähe eines Risikogebietes.
Corona-Virus Umgangsrecht bei geteilter Sorge
14. März 2020
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Frage vom 14. März 2020 | 16:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona-Virus Umgangsrecht bei geteilter Sorge
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#1
Antwort vom 14. März 2020 | 16:26
Von
Status: Praktikant (662 Beiträge, 72x hilfreich)
ZitatHallo an alle, die in derselben Situation sind und besser Bescheid wissen als ich; :
das Familiengericht hatte vor ein paar Monaten beschlossen, dass der Kindesvater unseren Sohn alle drei Wochen von Donnerstag bis Sonntag abholen und mit zu sich nach Hause nehmen darf. Die Distanz von 250 km muss ich dazu erwähnen.
Ab Montag sind auch bei uns alle Institutionen geschlossen, und ich habe mir überlegt, mit meinen Kindern erstmal zu Hause zu bleiben, weil sie zur Risikogruppe gehören.
Mein Ex-Freund nimmt das aber viel zu sehr auf die leichte Schulter, er schränkt sich in keinerlei Weise ein. Er hält das tatsächlich allen Ernstes immer noch für reine Panikmache.
Habe ich das Recht zu bestimmen, dass er unseren Sohn in der nächsten Zeit nicht abholen darf? Er hält sich auch an keinerlei gesundheitlichen Richtlinien/Etiketten.
Er lebt in der Nähe eines Risikogebietes.
Ich würde mir dieses Recht herausnehmen, da die Kinder zur Risikogruppe gehören, noch dazu, wenn er in der Nähe eines Risikogebiets lebt.
#2
Antwort vom 15. März 2020 | 06:24
Von
Status: Schüler (210 Beiträge, 40x hilfreich)
ZitatAb Montag sind auch bei uns alle Institutionen geschlossen, und ich habe mir überlegt, mit meinen Kindern erstmal zu Hause zu bleiben, weil sie zur Risikogruppe gehören. :
Zu welcher Gruppe gehören Sie denn?
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#3
Antwort vom 15. März 2020 | 08:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatAb Montag sind auch bei uns alle Institutionen geschlossen, und ich habe mir überlegt, mit meinen Kindern erstmal zu Hause zu bleiben, weil sie zur Risikogruppe gehören. :
Zu welcher Gruppe gehören Sie denn?
Der Große hat seit seiner Geburt eine chronische Bronchitis, die ständig in eine Lungenentzündung ausartet.
Der Kleine ist noch ein Säugling.
#4
Antwort vom 15. März 2020 | 15:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Meine Meinung:
Dann solltest du als Mutter, bei der die Kinder auch leben--- das so bestimmen. Dem Vater auch entsprechend deutlich machen.
Dem Sohn solltest du das auch erklären. Wie alt ist der große Sohn?
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