Hallo!
Eine Frage zur Dauer einer Scheidung!
Wenn die Scheidung und Antrag auf PKH bereits gestellt sind und das Amtsgericht/Familiengericht einem bereits die Fragebögen für den Versorgungsausgleich geschickt hat, was denkt ihr wie lange dann noch etwa die Scheidung dauert bzw. wann etwa der Scheidungstermin sein wird.
Und noch eine Frage zur Scheidung an sich:
Über Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung,... wurde noch nicht genau gesprochen. Muss dies vorher geschehen und geht nur über die Anwälte? Oder wird dies auch vor Gericht bei der Scheidung gemacht?
Ich denke zwar dass beide Parteien sich in Sachen Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt... relativ einig sind, aber es muss doch auch mal fest bestimmt werden, oder!?
Vielen DANK!!!
DAUER SCHEIDUNG
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Einigt euch außergerichtlich und legt alles, in einem notariellen Vertrag fest. Mindert den Streitwert der Scheidung und damit Anwalts- und Gerichtskosten.
Grüße
Würde trotzdem gerne mal wissen, wie lange es etwa noch auf dem normalen Weg dauern würde, wenn man sich soweit einig ist (ohne Notar)! Kann da jemand aus Erfahrung etwas sagen wie lange es ab dem Erhalt des Fragebogen wegen Versorgungsausgleich bis zum eigentlichen Scheidungstermin dauert???
THANKS!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das wird dir niemand so genau sagen können, weil es drauf ankommt, ob beim Versorgungsausgleich alles glatt läuft, wie die Bearbeitungszeiten und die Terminlage beim Gericht sind und und und. Bei mir hats von der Trennung bis zum ersten Scheidungstermin ca 15 Monate gedauert.
Grüße
Also bei uns war die Trennung im Mai 2006, also vor genau einem Jahr! Und wie gesagt es ist ja schon soweit, dass wir die Fragebögen wegen dem Versorgungsausgleich bereits erhalten haben... Ist also eigentlich ja schon soweit recht fortgeschritten!
Kann man was sagen wie lange es ab dem Zeitpunkt noch etwa dauert bis zum Scheidungstermin und was bis zu dahin noch zu machen / zu erledigen ist?
Grobe Schätzung drei bis fünf Monate nach Abgabe der Bögen.
DANKE! Das wollte ich hören...
Hallo,
das kann dauern. Habe im Oktober 06 nach dem Trennungsjahr die Scheidung eingereicht. Rentenbögen usw ist erledigt. Haben jetzt im Juni erst ein Termin zur mündlichen Berhandlung in der Familiensache. Also noch kein Scheidungstermin. Obwohl der Ex in diesen Monat noch einmal Papa wird.
Hallo!
Dann breche ich wohl sämtliche Rekorde!
Trennung: Mrz. 2009
Auszug: Oktober 2009
Freitag, 5.3.2010, 14:00: Anruf der (Noch-)Frau: Ob ich die Scheidung einreichen würde (ich hab immer den Papierkram gemacht, wir sind uns eh einig).
erster Anwaltstermin: Freitag, 5.3.2010, gegen 16:00: Der Anwalt hatte sofort Zeit für mich, es war NICHT mein Hausanwalt (der Familiensachen ablehnt).
Fr., 5.3.2010, ca. 17:00 , als ich vom Termin heim kam, war der Antrag schon per Fax vorab an das Gericht geschickt, ich hatte die Kopie in meinem Posteingang. Die Gerichtskosten hat der Anwalt gleich online überwiesen (ohne Vorschußzahlungen von mir für Gerichts- und Anwaltskosten)
Fr., 26.3.2010, 10:15: Scheidungstermin! Das sind ein paar Stunden weniger als 3 Wochen! Anzumerken ist, dass alles (Unterhaltsverzicht, Versorgungsausgelichsverzicht, keine Kinder, alles durch notariellen Ehevertrag geregelt, dazu beim Auszug einvernehmliche, unterschriebene Trennungsvereinbarung - und aufteilung angefertigt) vorab schon geklärt war.
Da ich mich mit meiner (Noch-)Frau noch gut verstehe und wir noch telefonieren und Kaffee zusammen trinken (hin- und wieder), weiß ich, dass von ihrer Seite auch kein Anwalt genommen wird, daher keine verlängernden Maßnahmen beantragt werden.
So schnell und schmerzlos kann es gehen. Zudem behalte ich das Haus, ohne es belasten zu müssen.
-----------------
""
-- Editiert am 16.03.2010 15:46
Dir ist aber klar, dass die TE mittlerweile schon das zweite Mal geschieden sein könnte?
Der Thread ist fast drei Jahre alt!
-----------------
"Lukas 7,23"
Vielleicht interessiert es ja auch den ein- oder anderen Lesen?
Du hast ja auch reingeschaut
Und Anstoß nehme ich an Dir nicht (wg. Lukas)
lg
Peter
-----------------
""
-- Editiert am 16.03.2010 16:03
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
43 Antworten