DDT 2008

16. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Christine34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
DDT 2008

Hallo,

habe eine Frage zur neuen Regelung der DDT.
Ich hab schon versucht selbst klar zu kommen, aber irgendwie verstehe ich das nicht.

Hier der Fall:

Mein LG ist geschieden und hat einen Sohn (11 Jahre) aus dieser Ehe. Bezahlt Unterhalt 200,- Euro/montl. 1/2 KG angerechnet.

Wir haben zwei gemeinsame Kinder ( 3 und 6 Jahre ).

Sein Verdienst: 1400,- Euro netto.

Es soll doch jetzt so sein, daß auch unsere Kinder unterhaltsberechtigt sind und sein Selbstbehalt bei 900,- Euro liegt.

Bin ich eigentlich auch unterhaltsberechtigt? obwohl wir nicht verheiratet sind?

Wie wird das alles denn gerechnet?
Muß das von irgendeiner Stelle neu berechnet werden?

wäre dankbar, wenn Ihr als Profis mir antworten könntet.

Gruß
Christine

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi, Christine!

Profis sind hier kaum mal welche, die nehmen jetzt Geld dafür und einige von denen findest du dann auf: www.frag-einen-anwalt.de

Dies ist ein Laienforum und du kannst hier Orientierung erwarten.

Zum Thema:

Papi verdient alleine?

Bei EUR1400,00 ist für dich nichts drin, da die Kids in der Rangfolge gleich berechtigt im ersten Rang stehen, da brauchst du garnicht groß rechnen.

Da selbst für die Kids nicht genug Verteilungsmasse vorliegt, wird schon hier eine Mangelfallberechnung angestellt.

Die Verteilungsmasse von EUR500,00 wird dann auf die Kids und nach Alterstufe anteilig aufgeteilt.

Lieben Gruß und jetzt muss ich aber endlich mal in die Falle!

P.S. soll schon vorgekommen sein, dass ein KV sich ´nen neuen Job suchen musste, damit er mehr Geld verdient und somit seinen Unterhaltverpflichtungen nachkommen kann.


-- Editiert von ARTiger am 16.01.2008 22:37:47

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#2
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Ähm :

quote:
Es soll doch jetzt so sein, daß auch unsere Kinder unterhaltsberechtigt sind und sein Selbstbehalt bei 900,- Euro liegt

Himmel ,wer hat euch beraten ???? :schock:
Eure Kinder waren IMMER schon Unterhaltsberechtigt und auf der gleichen Stufe wie das andere Kind .
Und der SB lag auch schon *fast* immer bei 900€ .

Man nimmt die 1400€ minus 900€ SB = 500€
Und die teilt man prozentual dem Alter entsprechend auf die Kinder auf !

Das ist nichts neues !! :augenroll:

Das NEUE ist ,das du ,als betreuende Mutter ,aus dem ersten Unterhaltsrang raus fällst .Vorher warst du mit allen Kindern gleichberechtigt wenn du ein Kind unter 3 J. zu versorgen hattest .Das fällt nun weg .Bei dir sowieso ,da deine Kinder zu alt sind .

Lass mich mal kurz rechnen ,dann sag ich dir ob sich eine Neuberechnung empfielt .

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Christine34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

was??? ich finde hier keine Profis?

das war doch eine sehr professionelle Antwort von dir und sie hat mir sehr geholfen. vielen Dank... :respekt:

zurück zu deiner Antwort.

ich arbeite natürlich halbtags und verdiene dazu. die Frage zum Unterhalt für mich war nicht so gemeint, daß ich jetzt von ihm Geld auf meinem Konto sehen will.
Wir leben ja zusammen und alles kommt in einen Topf.
ich wollte nur wissen, ob da evtl. was mit berechnet werden müßte.

Seine Ex fordert nämlich jetzt mehr Unterhalt, weil die neue Tabelle draußen ist. aber irgendjemand (entweder sie oder ich) hat da was falsch verstanden.

Sind die 200,- Euro für den Sohn zu viel oder zu wenig? oder bleibt es einfach gleich?

Gruß
Christine

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#4
 Von 
Christine34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

oh weh oh weh Dori23 ich glaube, dieses Forum hat mir der Himmel geschickt. :engel:

Ihr habt den Durchblick schlecht hin.

ich warte gespannt auf deine Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Mhh ,ob es sich lohnt ,bin ich mir nicht sicher :

Ek 1400 - 900 SB = 500 Verteilermasse
Zu zahleder Unterhalt insg.692€
K1 + 2 (gleiche Altersstufe) :
245 x 500 : 692 = 177,02 €
K3 : 202 x 500 : 692 = 145,95 €

177,02+177,02+145,95 = 499,99€

Weniger wäre es auf jeden fall ,23€ weniger ,nur ob ein Richter das anerkennt oder irgend was anderes findet um den Unterhalt zu gewähr leisten ,kann ich dir nicht sagen .

LG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Christine34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke dir von Herzen.

senken wollten wir den Unterhalt sowieso nicht. ich finde, 200,- Euro für ein Kind ist eh nicht wirklich viel, aber bei dem Verdienst... naja.

ich weiß aber jetzt, daß es auf garkeinen Fall mehr sein müßte.

Also kann die Ex ihre Forderungen in die Haare schmieren.

fühle dich von mir geküßt :love:

wünsche euch allen noch einen schönen Abend bzw. eine gute Nacht.

Gruß
Christine

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
Seine Ex fordert nämlich jetzt mehr Unterhalt, weil die neue Tabelle draußen ist.

Na ,den Wind kannst du ihr aus den Segeln nehmen ,das kann sie sich von der Backe wischen ,nie und nimmen ,das kann sie vergessen ................ fällt mir noch was ein ?? :smoke:
Geht ja gaahhnicht :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi Mädels,

ich will euch ja ungern von eurer euphorischen Welle runterholen, aber...

Habt ihr schon mal was von der gesteigerten Erwerbsobliegenheit gehört?
Ihr nach hat der Unterhaltsverpflichtete alles zu tun, um wenigstens den Mindest-Satz KU zu leisten. Der liegt bei 245€, ab 12 Jahren bei 288€.
Es soll Richter geben, die verlangen einen Nebenjob, wenn das Minimum nicht geleistet wird.
Man achte auf das P.S. von ARTiger!

Sollte der Richter oder JA aber den SB und die Kürzung des KU`s akzeptieren, dürften von den 1400€ Einkommen vorab noch die berufsbedingten Aufwendungen abgezogen werden.
Nix für ungut.

Grüßle



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 16.01.2008 23:59:41

-- Editiert von Schwesterchen am 17.01.2008 00:00:59

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#9
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
nur ob ein Richter das anerkennt oder irgend was anderes findet um den Unterhalt zu gewähr leisten ,kann ich dir nicht sagen .

Sagte ich schon .
Die Dori denkt an alles :grins:

LG

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