DDT

2. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Papageikatze
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 30x hilfreich)
DDT

Hallo,
die Beträge für den Kindesunterhalt haben sich ja etwas erhöht.
Was ich nicht verstehe ist das hier in dem Ratgeber steht bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und die nächste Stufe ab dem 13. Lebensjahr.
Wurde der Unterhalt sonst nicht schon ab dem Beginn des 12. Lebensjahres erhöht?
Hat sich da jetzt was geändert?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Das 12. Lebensjahr vollendet jemand einen Tag v o r seinem 12. Geburtstag.

-----------------
"hjoedicke"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Papageikatze
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 30x hilfreich)

Und wieso ist dann bei den neuen Regelbeträgen als nächste Stufe das 13. Lebensjahr angegeben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Edda001
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und moinsen...
das 13. Lebensjahr beginnt mit dem 12. Geburtstag. Das ist das Jahr, wo er/sie auf die 13 zugeht.
Ähnlich wie bei den Jahrhunderten. Das 19. Jahrhundert ist das Jahrhundert von 1800 bis 1899..da sind wir auf das 19. Jahrhundert zugegangen.
Also bei Vollendung des 12. Lebensjahres( wo das Kind noch einen Tag vor dem Geb. 11 Jahre alt war) ist das Jahr voll, bzw. rum, man wird 12, somit beginnt das 13. Lebensjahr.
Bedeutet bei der DDT, sobald ds Kind 12 Jahre alt wird und damit das 13. Lebensjahr beginnt, ändert sich was.
Ich hoffe, dass dieses eine kleine Hilfe war.
Herzlich
Edda

-- Editiert von Edda001 am 02.06.2005 08:30:14

-- Editiert von Edda001 am 02.06.2005 08:31:42

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Papageikatze
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 30x hilfreich)

ach so,ich danke recht herzlich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.026 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.