Hallo....
ich bin wieder verheiratet und zahle für 2 Kinder aus erster Ehe Unterhalt.
Wie ist das nun damit: "" Die Tabelle weist monatliche
Unterhaltsrichtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern Unterhaltspflichtigen. ""
Da meine Ex-Frau seit ihrer Heirat vor 12 Jahren keinen Unterhalt von mir bekommt, muss ich mir einer Hochstufung rechnen ???
Oder zählt meine Frau ???
Danke....
-- Editiert von nikla am 01.02.2006 12:01:43
-- Editiert von nikla am 01.02.2006 12:03:18
DDT un wieder verheiratet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nikla,
eine Hochstufing hätte dann doch schon vor 12 Jahren erfolgen müssen.
Deine Frau zählt erst dann als Unterhaltsempfängerin, wenn Ihr wieder gemeinsam ein Kind bekommt (2 weitere Unterhaltsberechtigte -> 2 Stufen runter in DDT)
Hallo Mami 05...
damals wurde keine Hochstufung gemacht.
Dreht sich jetzt um neue Berechung Kindesunterhalt, für meine beiden.
Ich habe meine 2 Kids aus erster Ehe, meien Frau 1 Kid aus ihrer Ehe. Das reicht...:-)
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Dann erfolgt wohl eine Hochstufung.
Die Frage ist, ob Nikla der neuen Ehefrau gegenüber auch unterhaltspflichtig ist - sprich welches Einkommen sie hat. Dafür ist es unerheblich, ob sie mit ihm ein Kind hat oder nicht. Es erfolgt also nicht unbedingt eine Höherstufung, da durchaus wieder 3 Unterhaltsberechtigte da sein können.
Vor 12 Jahren wäre die Höherstufung berechtigt gewesen, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
KuschelbaerR hat das wohl besser ausgedrückt, als ich.
Hintergrund ist, daß meine Ex-Frau nun unbedingt mehr Unterhalt für die Kids möchte. Höherstufung wegen meiner Heirat und Splittingvorteil ist vom Tisch, liege 10.- Euros vor der nächsten Stufe. Ihr Anwalt meint, daß meine Frau nicht zählt, meine Anwältin ist sich nicht ganz sicher, soll ja auch vorkommen.
Bemerkt sei noch, daß meine Frau ca. 50% meines Einkommen hat, und daß im Falle eines Falles ( ich hoffe doch daß das länger hält !! ) meine Kids bei der Berechnung vorgehen, das ist mir schon klar.
Der monatlich notwendige Eigenbedarf (das Existenzminimum) des Ehegatten, der in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Unterhaltspflichtigen lebt liegt bei:
- 650 € (falls erwerbstätig)
- 560 € (falls nicht erwerbstätig)
Hat Deine Frau höheres eigenes Einkommen, so bist Du nicht unterhaltspflichtig ihr gegenüber und die Höherstufung ist rechtens, da nur 2 Unterhaltsberechtigte in die Berechnung eingehen.
Volljährigen, nicht privilegierten Kindern gegenüber erhöht sich das Existenzminimum des Ehegatten auf 800 € (egal, ob erwerbstätig oder nicht).
Wie alt sind denn die Kinder?
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Kinder sind 15 und 18 ( privi... ! )
Wird wohl doch eine Stufe höher werden nach diesen Zahlen.
Aber wird wohl beim FA erst entschieden werden.. :-(
Danke für die Infos´...
Halt nur Schade, daß eine Mutter "alles darf", der Vater halt nur zahlen darf!;)
Für das 18jährige ist doch die Mutter inzwischen auch unterhaltspflichtig, wurde das bereits berücksichtigt? Auch dass der Unterhalt auf das Konto des 18jährigen und nicht mehr an die Mutter gezahlt wird?
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