Hallo,
heute verstarb der Ex- Mann (vor ca. 3 Monaten geschieden)einer Bekannten bei einem Unfall. Beide haben einen 15 jährigen Sohn der mit Einverständnis aller Beteiligten beim Ex Mann lebte (gemeinsames Sorge,- Aufenthaltsbestimmungsrecht).
Welche Schritte muß die Mutter unternehmen und wo kann sie sich Hilfe holen (z.B. Jugendamt, Sozialamt) um alle Ansprüche des Sohnes (rechtzeitig) zu berücksichtigen und um alles "Notwendige" in die Wege zu leiten? Bitte um sachlich, fundierte Antworten.
Quirly
Vater von MInderjährigem gestorben - gemeinsames Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht
9. Oktober 2011
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Frage vom 9. Oktober 2011 | 21:23
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 1x hilfreich)
Vater von MInderjährigem gestorben - gemeinsames Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2011 | 21:56
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 54x hilfreich)
Es kommt darauf an, was geregelt werden soll.
Unterkunft? Erbe?
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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#4
Antwort vom 10. Oktober 2011 | 07:08
Von
Status: Unbeschreiblich (38391 Beiträge, 13990x hilfreich)
Noch ganz wichtig: überprüfen, ob der Sohn bzw. Du für den Sohn das Erbe ausschlagen solltest. Das ist immer dann sinnvoll, wenn die passiva höher sind als die aktiva.
wirdwerden
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""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 10. Oktober 2011 | 16:08
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo, danke schon mal für die Infos. Ich werd sie weiter geben. Wer noch was weiß bitte schreiben.
Quirly
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