Darf Ehemann Ehefrau aus dem Haus werfen?

26. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2022 19:58:28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Ehemann Ehefrau aus dem Haus werfen?

Hallo,

wir (mein Ehemann, sein drogenabhängiger Sohn und ich) wohnen in einem Einfamilienhaus. Stiefsohn und Ehemann bewohnen seit ca. 3 Jahren das obere Stockwerk. Ich bewohne das untere Stockwerk (1 Schlafzimmer und Küche). Die Stockwerke sind nicht durch eine verschließbare (Wohnungs-Tür) voneinander getrennt. Die Küche nutzen wir gemeinschaftlich.

Diese räumliche Trennung ist für mich eine Qual, weil mein Stiefsohn immer wieder Wutanfälle im Drogenrausch bekommt und mir gegenüber aggressiv (Schubsen, übelste Beschimpfungen, Provokationen etc.) wird. Anfang April bekam ich eine heftige Panikattacke und wurde mit Blaulicht ins Krankenhaus gefahren, weil ich keine Luft mehr bekam. Und jedes mal, wenn mein Stiefsohn das untere Stockwerk betritt bekomme ich erneut Herzrasen.

Mein Mann drohte mir kürzlich damit, mich rauszuschmeißen, falls ich seinen Sohn anzeige, um einen Hausverbot zu erwirken. Und er behauptete, dass das sein Recht sei, weil es sein Haus sei.

- Ehemann = Darlehensnehmer und allein im Grundbuch eingetragen - das Eigenkapital stammte aus seiner Lebensversicherung - er zahlt auch die monatlichen Raten
- Hauskauf = September 2011
- Heirat = Oktober 2010 - Kein Ehevertrag

Ich bin 67 Jahre alt, gesundheitlich angeschlagen und beziehe eine kleine Rente von ca. 720 €. Jetzt bekomme ich Existenzängste, weil ich meine Rechte nicht kenne und mir keinen Rechtsanwalt leisten kann.

- Kann mein Ehemann mich tatsächlich vor die Tür setzen?
- Hätte ich das Recht meinem Stiefsohn den Zutritt zu meinen Zimmern zu verbieten?

Vielen Dank im Voraus,
Renate

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8424 Beiträge, 1772x hilfreich)

Ganz ehrlich: Sie sind gesundheitlich angeschlagen - wollen Sie ernsthaft in dieser Konstellation weiterleben? Ich würde mal schauen ob es eine Unterstützung gibt, was Mieten angeht und würde aus dieser Situation so schnell wie möglich herauswollen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6689 Beiträge, 1556x hilfreich)

Zitat (von Schimanski99):
Mein Mann drohte mir kürzlich damit, mich rauszuschmeißen, falls ich seinen Sohn anzeige, um einen Hausverbot zu erwirken.

Auch mit einer Anzeige wäre kein Hausverbot gegen einen Bewohner der Wohnung zu erwirken.

Zitat:
- Kann mein Ehemann mich tatsächlich vor die Tür setzen?

Nein.
Zitat:
- Hätte ich das Recht meinem Stiefsohn den Zutritt zu meinen Zimmern zu verbieten?

Kommt darauf, wie man die Wohnsituation konkret einschätzt.

In einer gemeinsamen Wohnung kann nicht ein Bewohner Hausverbote gegen einen anderen Bewohner erwirken.

Sieht man es als zwei Wohnungen an, sähe es anders aus. Allerdings geht das Gesetz von einer gemeinsamen Ehewohnung aus.

Hier sollte man schleunigst einen Rechtsanwalt aufsuchen, und mit dem zusammen klären, was wie möglich ist. Und wer welche Ansprüche gegen wen hat. So wie es beschrieben wird, steht ja auch eine Scheidung der Ehe im Raum.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat:
- Kann mein Ehemann mich tatsächlich vor die Tür setzen?

Nein

Das ist schlicht falsch.Er ist Alleineigentümer des Hauses laut Grundbuch,demnach hat er in der Regel die Weisungsbefugnis. Er darf die Nochfrau dazu auffordern, nach der Trennung das Haus zu verlassen. Dabei ist jedoch eine angemessene Frist einzuräumen, in der die TE eine Wohnung suchen und finden kann.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40144 Beiträge, 14291x hilfreich)

Plötzlich wird von Zimmern gesprochen, am Anfang war es nur das Schlafzimmer. In dem Zimmer hat der Stiefsohn nichts zu suchen. Alles andere dient der gemeinsamen Nutzung, da kann niemand was verbieten. Es ist Sache von Schimanski, die Situation in ihrem Sinn zu regeln. Also, eigene Wohnung suchen, umziehen. Es gibt Wohngeld, ALG II, Unterhalt vom Noch-Ehemann. Wo ist das Problem?

Noch in Ergänzung: Ehemann kann natürlich bei Gericht beantragen, das ihm allein gehörende Haus ihm zur alleinigen Nutzung zuzusprechen.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 26.05.2022 15:54

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33614 Beiträge, 17527x hilfreich)

Es gibt Wohngeld, ALG II, Unterhalt vom Noch-Ehemann. Wo ist das Problem? Vermutlich, mit 720 Euro Einkommen eine Wohnung zu finden, denn jetzt gibt es mangels Miete weder Wohngeld noch Grundsicherung (für Alg 2 ist die TE schlicht zu alt). Und bei der Grundsicherung würde dann wohl auf den Unterhalt verwiesen, womit der Anspruch auch ausfällt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40144 Beiträge, 14291x hilfreich)

muemmel, dass es nicht auf Verdacht irgendwelche Zuwendungen gibt, das ist ja wohl klar. Allerdings gibt es diese Zuwendungen dann, wenn sie einen Mietvertrag vorlegt. Und wenn sie sich an dem Lebensunterhalt zu Hause nicht beteiligt, sich zumindest nicht am Abtrag des Hauses, dann hat sie ja durchaus die Möglichkeit, sich ein kleines Puffer anzusparen um den Wohnungswechsel zu erleichtern.

Die Frau sollte umgehend eine Beratungsstelle aufsuchen, etwa "Frauen helfen Frauen," oder eine andere Anlaufstelle. Die helfen ihr, die Trennung, die ja wohl schon statt gefunden hat, auch umzusetzen. Jedenfalls wird sie nicht den Sohn des Hauseigentümers aus dem Haus bekommen.

wirdwerden

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