Darf Hinweisgeber anonym bleiben ?

21. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
ahmet_nrw2019
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Hinweisgeber anonym bleiben ?

Moin,

Ein Bekannter von mir lebt von seiner Frau und den beiden minderjährigen Kindern getrennt. Die Kindeseltern haben ein gemeinsames Sorgerecht.

Es gibt immer mal wieder Streit und Auseinandersetzungen zwischen den Eltern, sodass die Familie auch beim zuständigen Jugendamt aktenkundig ist.

Der Vater spielt mit dem Gedanken, seine Kinder, gegen den Willen der Mutter, in die Türkei zu seinem Bruder zu bringen/ - entführen.

Wenn ich diese Info anonym an das Jugendamt weitergebe, muss ich mich selber ausweisen? Gibt es einen rechtlichen Zwang bei diesem Hinweis, dass der Hinweisgeber identifizierbar sein muss?

-- Editiert von Moderator am 21.08.2019 14:28

-- Thema wurde verschoben am 21.08.2019 14:28

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Nein, gibt es nicht.

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#2
 Von 
ahmet_nrw2019
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dann gibt es auch keinen Hinweis von mir. Denn gegen den Vater wird aus Karlsruhe ermittelt und ich weiß von ihm selber, weswegen ein Verfahren gegen ihn läuft. Von daher, keine zugesicherte Anonymität, kein Hinweis. Pech für die Kinder.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von ahmet_nrw2019):
Wenn ich diese Info anonym an das Jugendamt weitergebe, muss ich mich selber ausweisen? Gibt es einen rechtlichen Zwang bei diesem Hinweis, dass der Hinweisgeber identifizierbar sein muss?
Hast du die Antwort von @smogman evtl. falsch verstanden?

Es gibt keinen rechtl. Zwang.
Der Hinweisgeber muss nicht identifizierbar sein.
Ergo: Du darfst diesen Hinweis an das JA anonym geben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von ahmet_nrw2019):
Wenn ich diese Info anonym an das Jugendamt weitergebe, muss ich mich selber ausweisen?

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von ahmet_nrw2019):
Gibt es einen rechtlichen Zwang bei diesem Hinweis, dass der Hinweisgeber identifizierbar sein muss?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
ahmet_nrw2019
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Alle

Habe den 1. Kommentar falsch verstanden. Habe die Nr. des zuständigen Jugendamtes aus dem Netz gesucht und rufe morgen an.

Vielen dank.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

ahmet, ein dickes Lob an dich. Bitte weise das Jugendamt auch darauf hin, dass vielleicht Ausweispapiere beim Vater sind. Gegebenenfalls müssen auch weitere Vorkehrungen getroffen werden, die die Jugendämter überfordern können. Wenn Du dieses Gefühl hast, melde Dich bitte noch einmal, eventuell auch per PN bei mir.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ahmet_nrw2019
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ wirdwerden

In der Vergangenheit, ganz sicher weiß ich das für die Zeit bis Mitte 2018, hatte der Vater die Ausweispapiere der Kinder. Die Kinder lieben Ihren Vater. Sie wollen aber nicht von ihrer Mutter getrennt werden, dass hat mir der Vater selbst erzählt. Ich werde das Jugendamt morgen auch auf das Thema ,, Ausweisdokumente liegen beim Vater" ansprechen.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ist ja kein Zufall, dass sich die Ausweispapiere anspreche.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ahmet_nrw2019
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Feedback

Ich habe nach drei Anrufen, dass dann wirklich zuständige Jugendamt gefunden. Mein Hinweis ist aufgenommen worden und habe die Dame auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausweispapiere der Kinder, beim Vater sind.

Danke noch mal an Alle.

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#10
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von ahmet_nrw2019):
Feedback

Ich habe nach drei Anrufen, dass dann wirklich zuständige Jugendamt gefunden. Mein Hinweis ist aufgenommen worden und habe die Dame auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausweispapiere der Kinder, beim Vater sind.

Danke noch mal an Alle.


Dann hoffe ich mal das du mit unterdrückter Nummer angerufen hast!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ahmet_nrw2019
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich. Wird beim Jugendamt ja nicht so sein, wie z.B. bei der Polizei. Da bringt die unterdrückte Nr. vom Festnetzanschluss nichts, wenn der Anrufer nicht möchte, dass auf der anderen Seite seine Nr. bekannt wird.

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