Darf das Jugendamt ohne Nachweis Erzeuger Eintragen ?

3. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mäusle1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf das Jugendamt ohne Nachweis Erzeuger Eintragen ?

Hallo Zusammen ,
Kurz und knapp um Missverständnisse aus dem Weg zu Räumen.
Ex wollte die ersten 4 Jahre weder Vater Angeben , noch Unterhalt haben.
Dann auf einmal wollte sie doch alles.
Kontakt zum Kind wurde immer vermieden beiderseits.
Jetzt sehe ich es persönlich nicht mehr ein den Geldesel zu spielen da ich selbst Familie habe und unsere Existenz und Ehe auf dem Spiel steht da die ex meint jetzt Unterhalt haben zu wollen obwohl sie selbst Speditionserbin ist.
Jetzt ist es so weit das an meiner Post Adresse ein Brief vom Jugendamt rein geflattert kam dass wenn ich keinen Nachweis zur Vaterschaft mache ich einfach ohne Nachweis als Vater eingetragen werde , dürfen die das ?
Es geht hier schon lange nicht mehr nur um das vermeintliche Kind. Hier geht es nur um einiges mehr in den Augen der Ex.

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44 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2175 Beiträge, 748x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
dürfen die das ?

Da Du ja offensichtlich der Erzeuger bist - ja.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39348 Beiträge, 14144x hilfreich)

Jedes Kind hat das Recht auf einen Vater. Wenn nach der Geburt Du als Vater benannt wurdest, Du die Vaterschaft auch anerkannt hast, so kann die Geburtsurkunde entsprechend ausgestellt werden; hätte eigentlich schon seinerzeit geschehen müssen. Wenn Du die Vaterschaft bestreitest, dann kommt es zum Gerichtsverfahren mit teurem Test; die Kosten hierfür gehen zu Deinen Lasten. Du musst wissen, ob Dir das der Spass wert ist.

Unklar ist mir, wie Du auf die Idee kommst, Du seist ein Dukatenesel. Hast doch bisher nicht einen Cent gezahlt.

wirdwerden

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2935 Beiträge, 954x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
Jetzt ist es so weit das an meiner Post Adresse ein Brief vom Jugendamt rein geflattert kam dass wenn ich keinen Nachweis zur Vaterschaft mache ich einfach ohne Nachweis als Vater eingetragen werde , dürfen die das ?
Mit einhundertprozentiger Sicherheit stand das nicht in dem Schreiben drin. Vielleicht liest du es nochmal ordentlich.

Das Jugendamt trägt überhaupt nirgendswo einen Vater ein. Das Geburtenregister wird im Standesamt geführt und nur dort kann jemand eingetragen werden. Beim Jugendamt kann man die Vaterschaft freiwillig urkundlich anerkennen. Macht man das nicht, wird ein ggf. beauftragter Beistand des Jugendamtes die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft einleiten. Das Gericht wird die biologische Vaterschaft überprüfen und als Grundlage seiner Entscheidung nehmen.

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#4
 Von 
Mäusle1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein nein ich bin die ersten 4 Jahre nicht als potentiellen Vater eingetragen worden. Die ersten 4 Jahre gab die Kindesmutter an es sei ein Discounfall gewesen. Wer letztendlich der erzeuger ist steht in den Sternen.
Noch einmal, mein Name fiel die ersten 4 Jahre nicht da die Kindesmutter es die ersten 4 Jahre selbst nicht wollte das ein Vater angegeben wird. Der Nachweis ist offen deswegen wundert es mich dass das Jugendamt mich eintragen will obwohl die doch garnicht wissen ob ich überhaupt der Biologische Erzeuger sein kann.
Und welchen Grund sollte es sonst haben das sie aus Heiterem Himmel doch meint mich an zu geben. Aus der Damaligen Beziehung weiss ich das sie ein Geldgeiles Stück........ ist. Hat in meinen Augen nicht viel mit Kindeswohl zutun wenn es ihr nur um den Kontakt gehen würde hätte sie diesen Weg niemals eingeschlagen obwohl sie von sich aus sagte mich niemals angeben zu werden da sie alleine über dieses Kind bestimmen möchte. So beruhte es die ersten 4 Jahre auf einvernehmliches Einverständnis und man lebte sein Leben weiter. Jetzt werde ich hier als Buhmann angesehen wobei ich in der Hinsicht hintergangen wurde.
Wäre es anders abgelaufen hätte ich anders gehandelt, aber nicht auf diese Art und Weise wo nicht nur meine Ehe auf den Spiel steht , sondern auch gleich unsere ganze Existenz.

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#5
 Von 
harry85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

da das Jugendamt bereits involviert ist wird es alles unternehmen um die Vaterschaft ggfs auch gerichtlich feststellen zu lassen. Solltest du die Vaterschaft nicht selbst anerkennen muss das Jugendamt als Beistand des Kindes die Vaterschaft einklagen und dir entstehen weitere Kosten, die sich vermeiden lassen würden.
Die Ex fordert nur Unterhalt für das Kind, nicht für sich. Die finanzielle Situation der Ex ist nicht relevant, es geht ausschließlich um das Kind. Da bisher kein Unterhalt von dir für das Kind bezahlt wurde kann uU auch rückwirkend Unterhalt gefordert werden. Ratschlag: suche dir schnell einen Anwalt.

Wenn du doch der Vater bist, warum hast du dich dann nicht darum gekümmert eine Beziehung mit dem Kind aufzubauen?
Sieht für mich so aus, dass es dir auch nur ausschließlich darum ging nicht zu zahlen.

Bist du denn überhaupt der Vater?

ok, du wurdest also von der Ex als "potentieller Vater" dem Jugendamt genannt. Das tragen sie dann ein und wenn du nicht anerkennst (falls du dir nicht sicher bist) wird das Jugendamt klagen. Sollte dann herauskommen dass du nicht der Vater bist, ist doch alles ok. Sollte aber herauskommen dass du der Vater bist musst du mit allen Konsequenzen leben.

-- Editiert von User am 3. November 2023 09:31

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#6
 Von 
Mäusle1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das Problem besteht jetzt seid 6 Jahren. Also seid 2 Jahren weigere ich mich weil man sich darauf geeinigt hatte das keine Eintragung bzw Nennung stattfindet und keinerlei Verpflichtungen.Warum ich nie den Kontakt suchte ? Weil ich kein Interesse daran habe auf Grund der Einigung.
Ja jetzt geht es mir um das Geld. Geld was wir nicht haben. Deswegen weigere ich mich so. Nur Väter in der selben Situation verstehen da einen.
Aber ich wurde etwas anders Informiert da es nur eine Poststelle ist. Der Brief ist vom Amtsgericht wo dieses geäußert wird. Selbst das wäre doch Rechtswidrig , da könne meine Frau ja auch behaupten das Michael Jackson der Erzeuger der Kinder wäre und Geld verlangen vom Prinzip her ohne Nachweis. Für mich das selbe in Grün.
Ich selbst sehe den Brief erst am Sonntag.

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#7
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 42x hilfreich)

Der Fall ist eigentlich recht einfach:
Bist du sicher der Vater?
Wenn nein, dann Vaterschaftstest.
Ist deine Vaterschaft festgestellt, dann musst du zahlen, da hilft alles nichts.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#8
 Von 
harry85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist der Brief nun vom Jugendamt oder vom Amtsgericht?
Melde dich mit den Details nochmals sobald du den Brief gelesen hast.

Ist das Jugendamt von deiner Ex bereits involviert worden?

Das Kind hat ein Recht auf Unterhalt vom biologischen Vater. Eine Einigung von vor x Jahren mit deiner Ex ist irrelevant wenn sie es sich jetzt für das Kind doch überlegt hat die Vaterschaft offiziell anerkennen zu lassen.
Sie kann für das Kind beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten. Das Jugendamt vertritt dann die Interessen des Kindes, ggfs. auch vor Gericht.

Ablauf:

- Mutter richtet für das Kind eine Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft beim Jugendamt ein
- Mutter nennt dem Beistand den potenziellen Vater
- Beistand versucht zunächst außergerichtlich dass der potentielle Vater die Vaterschaft anerkennt
- potenzieller Vater erkennt die Vaterschaft nicht an, dann kann ein Abstammungsgutachten (ebenfalls noch außergerichtlich) in die Wege geleitet werden
- weigert sich der potenzielle Vater eine Probe für das Labor u. das Abstammungsgutachten zu geben, wird der Beistand des Kindes offiziell Klage einreichen

"Geld was wir nicht haben" ist hier kein Argument für Jugendamt/Beistand/Gericht. Du könntest zB vom Gericht dazu verurteilt werden einer Beschäftigung (ggfs. zusätzlich einer Nebenbeschäftigung) bis zu 48 Stunden/Woche nachgehen zu müssen um Unterhalt zahlen zu können. Nochmals, das Kind hat ein Recht darauf zu erfahren, wer sein biologischer Vater ist.
Wer Kinder zeugt sollte sich auch dessen Verantwortung klar sein. Sich zu weigern bringt nichts, da sich JA/Beistand/FamG durchzusetzen wissen.

Signatur:

Inhalt meiner Beiträge = nur meine Meinung -> keine Rechtsberatung, nicht rechtsverbindlich

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#9
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
Jetzt sehe ich es persönlich nicht mehr ein den Geldesel zu spielen da ich selbst Familie habe und unsere Existenz und Ehe auf dem Spiel steht da die ex meint jetzt Unterhalt haben zu wollen obwohl sie selbst Speditionserbin ist.


Was sie mal erben wird oder bereits geerbt hat, spielt für den Kindesunterhalt keine Geige.

Zitat (von Mäusle1234):
Aus der Damaligen Beziehung weiss ich das sie ein Geldgeiles Stück........ ist.


So geldgeil kann sie ja nicht sein, wenn sie vier Jahre lang auf die Geltendmachung des Kindesunterhalts verzichtet hat.

Zitat (von Mäusle1234):
Jetzt werde ich hier als Buhmann angesehen wobei ich in der Hinsicht hintergangen wurde.


Ich weiß nicht, inwiefern du hintergangen wurdest (oder dich vielleicht eher hintergangen fühlst), aber als Erzeuger dieses Kindes bist du unterhaltsverpflichtet.

Und zwar nicht der Kindsmutter, sondern dem Kind gegenüber.

Letztendlich wirst du dich gegen die Feststellung der Vaterschaft nicht wehren können.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17218 Beiträge, 9497x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
da könne meine Frau ja auch behaupten das Michael Jackson der Erzeuger der Kinder wäre und Geld verlangen vom Prinzip her ohne Nachweis. Für mich das selbe in Grün.

Wenn die Behauptung glaubwürdig ist, hätte Michael Jackson das gleiche Problem wie Sie.

In einem Nachbarland gab es den Fall wirklich mal. Da wurde behauptet, der Erzeuger des Kindes wäre der amtierende König. Letztendlich kam selbst der König nicht um die Anerkennung der Vaterschaft herum. Nachdem klar war, dass sich ein offizieller Vaterschaftstest (DNA-Gutachten) nicht mehr vermeiden lässt, ist der König eingeknickt (weil er wusste, was beim DNA-Gutachten herauskommen wird).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33964 Beiträge, 5866x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
Ich selbst sehe den Brief erst am Sonntag.
Dann hat alles Zeit bis Sonntag...dann liest du ihn und verrätst uns evtl., was du tun sollst oder wer was ansonsten macht.
Recht einfach alles... kommt also nicht auf 2-3 Tage an.
Zitat (von Mäusle1234):
Der Brief ist vom Amtsgericht wo dieses geäußert wird. Selbst das wäre doch Rechtswidrig ,
---oder erst mal lesen!!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39348 Beiträge, 14144x hilfreich)

Ich verstehe die Empörung nicht. Da ist ein Kind in die Welt gesetzt worden. Und diese Kind hat ab Geburt ganz konkrete Rechte. Es hat einen Anspruch darauf, zu wissen, wer seine Eltern sind. Und genau das will auch unser Staat aus gutem Grund wissen. Da können die Eltern ich weiß nicht was ausmachen, es ist rechtswidrig und unwirksam. Die von Dir geplante illegale Aktion hat auf Dauer nicht funktioniert. **** happens.

Nun zum Unterhalt. Es dürfte klar sein, dass Kinder nicht von Luft und Liebe leben. Und wer zu zahlen hat, ist gesetzlich klar geregelt. Zwar können die Eltern eine Vereinbarung treffen, dass jemand anderes (z.B. das Betreuungselternteil)auch für den Kindesunterhalt aufkommt. Eine solche Vereinbarung wird aber in der Regel keinen dauerhaften Bestand haben, einfach weil es um die Rechte des Kindes geht, und auf die kann kein Dritter nicht verzichten. Spätestens, wenn die Unterhaltsvorschußkasse in Anspruch genommen wird, wird das von Euch verursachte illegale Kuddelmuddel in Ordnung gebracht werden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124026 Beiträge, 40310x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
Jetzt sehe ich es persönlich nicht mehr ein den Geldesel zu spielen

Merkwürdige Interpretation, angesichts dessen das man bis her nicht einen Cent gezahlt hat?



Zitat (von Mäusle1234):
die ex meint jetzt Unterhalt haben zu wollen

Das findet sich so im Gesetz.



Zitat (von Mäusle1234):
obwohl sie selbst Speditionserbin ist

Was sie mal von ihren Eltern geerbt hat ist egal. Dem Kind steht entsprechender Unterhalt von Seiten des Erzeugers zu.



Zitat (von Mäusle1234):
weil man sich darauf geeinigt hatte das keine Eintragung bzw Nennung stattfindet

Solche Einigungen sind schlicht rechtswidrig und damit nichtig - siehe Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und § 1684 BGB.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mäusle1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat aus dem Brief vom Amtsgericht:

"Sofern Sie sich weigern , die Entnahme zu dulden, kann das Gericht Ihre zwangsweise Vorführung zur Entnahme anordnen.
Auch ohne dass ein Abstammungsgutachten eingeholt ist , kann das Gericht Sie als Vater feststellen. Sie können sich dann nicht mit der Begründung gegen die Entscheidung wenden , die Aussage der Kindesmutter sei unglaubhaft. Denn durch Ihre Weigerung , die notwendigen medizinischen Untersuchungen an sich vornehmen zu lassen, haben Sie selbst die Überprüfung der Aussage der Kindesmutter durch ein objektives Beweismittel verhindert."

Wie ist da eure Meinung zu ?

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#15
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 69x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
Wie ist da eure Meinung zu ?


Finde ich völlig korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
smogman
Status:
Student
(2935 Beiträge, 954x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
Wie ist da eure Meinung zu ?
Die zitierten Ausführungen sind korrekt. Wenn du die Probeentnahme verweigerst, handelt es sich um eine sogenannte Beweisvereitelung. Das Gericht kann dich entweder zur Probeentnahme zwingen (bis hin zur Inhaftierung) oder sie entscheiden einfach ohne dich. Beide Wege sind möglich und rechtmäßig. Sinnvoll wäre an deiner Stelle die Probeentnahme zu dulden, denn dann weißt du auch sicher, dass du der biologische Vater bist.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mäusle1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Finde ich völlig korrekt.



Ich absolut nicht. Denn ich Berufe immer auf die Abmachung. Und das entstandene Kind ist weder Gewollt noch geplant gewesen und da Sie von anfang an die Hand drüber hielt will ich auch das nicht mehr akzeptieren und auch nicht mehr Zahlen. Das existiert in meinen Augen nicht mehr. Es würde mein Leben zerstören. Und das finde ich so ärgerlich was Mütter sich raus nehmen dürfen. Ihr sollte man das Kind weg nehmen dann ist Ruhe auf Gottes Erden. Da sollte es ein Gesetz zu geben was auch "erzeuger" schützt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 42x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
Da sollte es ein Gesetz zu geben was auch "erzeuger" schützt.

Da reicht ein Kondom.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

5x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1375 Beiträge, 517x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
Es würde mein Leben zerstören.


Warum denn das? Es wird dich weder in die Insolvenz treiben, noch wird es dich umbringen. Wenn deine jetzige Frau erst jetzt von dem Kind erfahren hat, dann kannst du das auch nicht dem Kind oder der Ex anlasten, sondern dir, der das Kind verschwiegen hat.

Zitat (von Mäusle1234):
will ich auch das nicht mehr akzeptieren und auch nicht mehr Zahlen


Du hast doch bisher noch nie gezahlt. Das wirst du wohl in Zukunft müssen. Ob du das nun akzeptieren willst oder nicht wird dir nicht weiterhelfen.
Das Kind hat ein Recht darauf seine Abstammung zu kennen und es hat sogar recht darauf Unterhalt zu bekommen. Egal, ob es nun von einer oder beiden Seiten gewollt oder eben nicht gewollt war. (wer keine Kinder will, der muss schlicht und einfach eben für entsprechende Vorkehrungen sorgen).

Du hast nun die Möglichkeit dem Test zuzustimmen und die Vaterschaft damit zu klären.
Du hast auch die Möglichkeit dem Test nicht zuzustimmen. Dann wird das Gericht entscheiden, ob es dich zum Test zwingt oder ob deine Ex genug belastbare Beweise vorlegen kann und das Gericht die Vaterschaft kostengünstig ohne Test feststellt.

Die Frage, ob du leistungsfähig bist und wieviel du dann an Unterhalt zahlen musst, wird zu einem späteren Zeitpunkt geklärt

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17218 Beiträge, 9497x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
Wie ist da eure Meinung zu ?

Dass das Verfahren schon weiter fortgeschritten ist, als wir dachten. Realistisch ist nichts mehr zu retten. Ihre Hoffnung ist jetzt, dass Sie doch nicht der Vater sind (soll ja gar nicht so selten vorkommen).
Wenn Sie einen Test verweigern, werden Sie entweder gezwungen (nicht sehr wahrscheinlich) oder Ihre Verweigerung wird so gewertet, dass Sie der Behauptung der Mutter, Sie wären der Vater, nichts entgegensetzen wollen. Damit verlieren Sie.
Von daher bleibt nur, den Test zu machen, und zu hoffen, dass Sie doch nicht der Vater sind.

Zitat (von Mäusle1234):
Denn ich Berufe immer auf die Abmachung. Und das entstandene Kind ist weder Gewollt noch geplant gewesen und da Sie von anfang an die Hand drüber hielt will ich auch das nicht mehr akzeptieren und auch nicht mehr Zahlen.

Da kann ja das Kind nichts für, dass die Eltern so unzuverlässig sind - sowohl was Absprachen als auch Verhütung angeht.

Zitat (von Mäusle1234):
Ihr sollte man das Kind weg nehmen dann ist Ruhe auf Gottes Erden.

Wenn Sie als Vater eingetragen sind, haben Sie natürlich auch die vollen Rechte als Vater. Sie können das Kind in Ihren Haushalt aufnehmen. Sollte die Mutter damit nicht einverstanden sein, wird ein Gericht entscheiden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5633 Beiträge, 2514x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
Jetzt ist es so weit das an meiner Post Adresse ein Brief vom Jugendamt rein geflattert kam dass wenn ich keinen Nachweis zur Vaterschaft mache ich einfach ohne Nachweis als Vater eingetragen werde , dürfen die das ?


Wo genau steht denn der Teil, der fehlt in deinen Zitaten.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mäusle1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Da kann ja das Kind nichts für, dass die Eltern so unzuverlässig sind - sowohl was Absprachen als auch Verhütung angeht.


Der "Erzeuger" kann da erst recht nichts für. Es wurde Verhütet. Nur das Kondom wurde vor Ort in den Müll entsorgt. Also wo bleibt da bitte die Gerechtigkeit wenn die einfach sich am Samen Bedient?
Ich Höre da immer nur das Kind , das Kind. Was ist mit den Hintergangenen Erzeugern ?
Diese Frau ist Unberechenbar und ich Bereue es zutiefst da nochmal rüber Gerutscht zu sein. Das Vermeintliche Kind sollte nicht existieren, deswegen sollte es auch für Erzeuger genau für solche Fälle Rechte geben .

Und ja, es würde uns in die Insolvenz treiben da wir alles verlieren würden was wir uns Hart aufgebaut hatten. Wir haben selbst noch Kinder , darunter ein Baby. Meine Frau wegen Begrenzten Arbeitsvertrag Arbeitslos. Alles läuft nur über mich. Meine Frau für ein anderes Balg Arbeiten? Im Leben nicht. Wir haben selbst Träume die wir uns erfüllen wollen und es wäre alles im Eimer wenn ich Zahlen darf was laut DT nicht wenig wäre und wir uns bei über 600€ befinden. Wir selbst hohe Ausgaben haben. Wir lebten selbst mal ganz unten, konnten uns nicht mal neue Reifen fürs Auto leisten als Beispiel und da sollen wir wieder hin? Unsersen Kindern niemals einen kleinen Urlaub ermöglichen können ? Da zählt schon eine Menge dazu was mich so verärgert was die alte sich da raus nimmt. Und selbst wenn die mich irgendwann mal kaschen sollten würde das Gericht nach dem Theater es niemals zulassen das das Balg zu uns Zieht was für uns wesentlich Kostengünstiger wäre. Deswegen kotzt mich das so an weil alles Hart aufgebaute zerstört wäre. Mein Leben, meine Ehe und einfach alles.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33964 Beiträge, 5866x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
Der "Erzeuger" kann da erst recht nichts für. Es wurde Verhütet. Nur das Kondom wurde vor Ort in den Müll entsorgt.
Diese Ausrede wird seit Erfindung des Kondoms immer mal wieder ausgegraben.
Zitat (von Mäusle1234):
Also wo bleibt da bitte die Gerechtigkeit wenn die einfach sich am Samen Bedient?
Ich hoffe, deine fixe Idee kannst du beweisen? Stichwort Samenraub? Dein Rumgeheule hier wird nichts nützen.
Zitat (von Mäusle1234):
Und ja, es würde uns in die Insolvenz treiben
Darf man fragen, was ---genau-- die Kindsmutter nun fordert?
Zitat (von Mäusle1234):
Dann auf einmal wollte sie doch alles.
Und was ist das jetzt?
Hier liest man, dass zunächst die Vaterschaft festgestellt werden soll. Das kostet nichts und treibt niemanden in die Insolvenz.
Dein #17---ein einziges mimimi.

Zitat (von Mäusle1234):
Mein Leben, meine Ehe und einfach alles.
noch ein mimimi.
Deine Wortwahl lässt tief blicken, Herr Erzeuger. :zoff:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17218 Beiträge, 9497x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
Der "Erzeuger" kann da erst recht nichts für. Es wurde Verhütet. Nur das Kondom wurde vor Ort in den Müll entsorgt. Also wo bleibt da bitte die Gerechtigkeit wenn die einfach sich am Samen Bedient?

Ein Grund mehr, es auf einen Test ankommen zu lassen.
Die Chance, dass es bei ordnungsgemäßer Verhütung durch "Selbstbedienung" zu einer Schwangerschaft kommt, ist nicht übermäßig groß.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 42x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
was laut DT nicht wenig wäre und wir uns bei über 600€ befinden.

Dann sag mal an, wieviele Kinder hast du, wie alt ist dein "Ex-Kind" und wieviel bekommst du Netto?

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mäusle1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Dann sag mal an, wieviele Kinder hast du, wie alt ist dein "Ex-Kind" und wieviel bekommst du Netto?



Da du so nett fragst (Ironie)

2 weitere, ex balg ist 6 und ich bekomme 3000.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 42x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
2 weitere, ex balg ist 6 und ich bekomme 3000.

Ok, also 3 Kinder plus Ehefrau.
3000 € wäre Stufe 4, zwei Stufen runter da 4 Berechtigte, also Stufe 2.
Das wären dann bei Alter 6: 403 €.

3000 - 400 € = 2600 €.

Das sollte reichen für ein gutes Leben.
Kein Grund zum Jammern.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

3x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2400 Beiträge, 369x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
Der "Erzeuger" kann da erst recht nichts für. Es wurde Verhütet. Nur das Kondom wurde vor Ort in den Müll entsorgt. Also wo bleibt da bitte die Gerechtigkeit wenn die einfach sich am Samen Bedient?


Das wäre für mich eher ein Indikator dafür, dass da evtl. noch jemand anderes bisher unbekanntes als Erzeuger in Betracht kommen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
Ex wollte die ersten 4 Jahre weder Vater Angeben , noch Unterhalt haben.

Unterhaltsanspruch hat nicht nur die Mutter, sondern auch das Kind. Auf den kann die Mutter nicht eigenmächtig verzichten.
Das Kind hat Anspruch auf Kenntnis seiner Abstammung, also auch Kenntnis seines leiblichen Vaters.

Zitat:
Dann auf einmal wollte sie doch alles.

Besser späte Einsicht als keine Einsicht.
Zitat:
Kontakt zum Kind wurde immer vermieden beiderseits.

Soll heißen: das Kind hat weder zu Mutter noch Vater Kontakt?
Oder wollten Mutter und Vater nicht, daß der Vater Kontakt zum Kind hat?

Auch hier gilt: das Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf Umgang mit dem Vater - und der Vater hat eine gesetzliche Umgangspflicht mit seinem Kind!

Zitat:
Jetzt sehe ich es persönlich nicht mehr ein den Geldesel zu spielen da ich selbst Familie habe und unsere Existenz und Ehe auf dem Spiel steht da die ex meint jetzt Unterhalt haben zu wollen obwohl sie selbst Speditionserbin ist.

Völlig egal, als Vater haben Sie Pflichten. (Und auch Rechte.)
Wenn die Mutter gutes Einkommen hat oder vermögend ist, dann kann der Unterhaltsanspruch der Mutter ggf. entfallen - am Unterhaltsanspruch des Kindes ändert das gar nichts.
Zitat:
Jetzt ist es so weit das an meiner Post Adresse ein Brief vom Jugendamt rein geflattert kam dass wenn ich keinen Nachweis zur Vaterschaft mache ich einfach ohne Nachweis als Vater eingetragen werde , dürfen die das ?

Ja.
Zitat:
Es geht hier schon lange nicht mehr nur um das vermeintliche Kind.

Ein "vermeintliches Kind" gibt es nicht.
Es gibt höchstens eine vermeintliche Vaterschaft. Machen Sie einen Vaterschaftstest - dann wissen Sie (und später auch das Kind), ob Sie der Vater sind oder nicht.

Zitat:
Hier geht es nur um einiges mehr in den Augen der Ex.

Die Unterhaltsansprüche der "Ex" sind sehr beschränkt. Die Unterhaltsansprüche des Kindes sind in jedem Fall immer vorhanden. Und die übrigen Ansprüche des Kindes (siehe oben) ebenso.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Mäusle1234):
Nein nein ich bin die ersten 4 Jahre nicht als potentiellen Vater eingetragen worden. Die ersten 4 Jahre gab die Kindesmutter an es sei ein Discounfall gewesen. Wer letztendlich der erzeuger ist steht in den Sternen

Wer der Vater ist - was soll diese miese abschätzige Bezeichnung "Erzeuger" - steht nicht in den Sternen, sondern lässt sich dank heutiger DNA-Analyse-Technik zweifelsfrei feststellen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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