Darf ein Anwalt bei Unterhaltsberechnungen lügen ?

28. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.11.2014 20:31:09
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
Darf ein Anwalt bei Unterhaltsberechnungen lügen ?

Guten Abend an alle !

Ich habe eine wichtige Frage und zwar :

Person A erhält von Person B Eheunterhalt. Nach ungefähr einem Jahr fällt Person A ein, dass die Unterlagen mit den Berechnungen für den Unterhalt an den Ehepartner nicht stimmen. Und zwar wurden Person B Ausgaben angerechnet die nicht monatlich sondern vierteljährlich entstehen.
Der Anwalt von Person B hat diese Angaben als monatliche Ausgaben deklariert, was nachweislich nicht stimmt und von Person A und ihrer Anwältin zunächst nicht angezweifelt wurde.
Auf Nachfrage bei Person B gab dieser an, dass er und der Anwalt diese Angaben getätigt hätten, damit er seine Schulden bezahlen kann. Das bedeutet für Person A ein monatliches Defizit von mehr als 500,00 € die ihr fehlen. Und das seit einem Jahr.
Dürfen Anwälte einfach falsche Angaben machen um ihrem Mandanten zu ermöglichen, zu wenig Unterhalt zu zahlen ?

LG

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo SN84,

Warum sollte ein RA den anderen nicht anlügen dürfen?

Die Gegenseite ist doch da um die Unterlagen zu prüfen?

Warum tut sie das nicht?

Ich denke es gibt kaum Anwälte die nicht "lügen".

Man darf nur vor Gericht nicht lügen, dies wäre Prozessbetrug.

lg
edy

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sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
guest-12317.11.2014 20:31:09
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Unterlagen wurden geprüft. Die Angaben der Gegenseite waren nicht wahrheitsgemäß und auf deren Grundlage basierten die Berechnungen. Dafür kann die Anwältin von Person A nichts.
Ein Anwalt darf doch dennoch nicht Unterlagen fälschen bzw. falsche Angaben machen ?

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo SN84 ,

Natürlich darf niemand Unterlagen fälschen,

der RA wird angeben, er hätte nur Unterlagen seines

Mandanten zur Vorlage gehabt und diese weitergegeben.

Was wurde denn gefälscht?

lg
edy

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durch."

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41703 Beiträge, 14593x hilfreich)

Der Anwalt ist nicht auf der Planstelle von Sherlock Holmes. Der verarbeitet die Angaben, die ihm der Mandant gibt, und das wars.

wirdwerden

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18741 Beiträge, 10142x hilfreich)


quote:
Die Unterlagen wurden geprüft.


Anscheinend doch nicht. Wenn sie von A's Anwalt geprüft worden wären, wäre der Fehler entdeckt worden.

Mir scheint eher, dass B's Anwalt irgendwelche Zahlen angegeben hat, ohne irgendwelche Belege. Und A's Anwalt hat die Zahlen geglaubt und keine Belege angefordert.
Das wäre Schlitzohrigkeit von B, gepaart mit Naivität von A, aber nicht verboten.
Wenn B allerdings Unterlagen manipuliert hätte, dann sieht es natürlich anders aus.
Wobei es dann auch darauf ankommt, ob B die Unterlagen allein manipuliert hat (und B's Anwalt sie nur weitergegeben hat ohne von der Manipulation zu wissen) oder ob B's Anwalt aktiv an der Manipulation beteiligt war.



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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41703 Beiträge, 14593x hilfreich)

Nochmals: der Anwalt muss nichts überprüfen. Kann er ja auch in der Regel gar nicht. Wie sollte das gehen? Und es ist ja bekannt, dass nur bei Polizei und Staatsanwaltschaft noch mehr gelogen wird als beim eigenen Anwalt.

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12317.11.2014 20:31:09
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für eure Antworten !

Es wurden vom Anwalt falsche Posten berechnet die Person A angeblich zu zahlen hat und die dann Person B vom Unterhalt abgezogen wurden.
Ich vermute das man niemanden strafrechtlich belangen kann, allerdings hat person A zugegeben das er mit Einverständnis des Anwalts diese Posten dazu gedichtet hat, damit ihm mehr für die Tilgung privater Schulden übrig bleibt.
Interessehalber hätte ich gerne erfahren ob ein Anwalt da nicht auch an Verpflichtungen gebunden ist, die ihm verbieten so dreist zu lügen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41703 Beiträge, 14593x hilfreich)

Natürlich mit Einverständnis des Anwaltes. Er gibt die Posten an, der Anwalt nimmt sie in die Berechnung auf, und das wars. Es ist dann an der Gegenseite, dem nachzugehen.

Und dass A sich da jetzt rausmogeln will, und den schwarzen Peter dem Anwalt zuschiebt, auch das ist nicht so originell. Passiert täglich X-tausend Mal.

wirdwerden

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#9
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hallo,
man könnte evtl. vom Vergehen des Prozessbetruges ausgehen.
///Betrug gemäß § 263 StGB , der begangen wird, indem der Täter in einem Zivilprozess bewusst unwahre Behauptungen aufstellt und dadurch das Gericht dazu bringt, eine für den Gegner nachteilige Entscheidung zu treffen.///
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41703 Beiträge, 14593x hilfreich)

Das hat aber nix mit dem Anwalt zu tun.

wirdwerden

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#11
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hallo,
sollte der Anwalt dies bewusst unterstützt haben schon.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41703 Beiträge, 14593x hilfreich)

Eigentlich schätze ich Dich ja sehr. Aber hier bist Du wohl doch etwas weit von der Realität weg. Das läuft doch so: Mandant fragt, welche Möglichkeiten der Bereinigung des Einkommens es gäbe. Anwalt erklärt, was man versuchen könne. Was anerkannt wird, das ist ja unterschiedlich. Mandant reicht Unterlagen ein, Anwalt rechnet auf der Basis der Unterlagen. Reicht das bei Gericht ein. Das wars.

Und die Stammtisch-Prahlerei von so Mandanten, die kennt man doch. Hey, mein Super-Anwalt hat mit mir gemeinsame Sache gemacht, hat meine Ex aber voll gelegt. Wie oft passiert das pro Tag in Deutschland? Zehntausend mal, oder öfter?

Glaubst Du wirklich, dass ein Anwalt seine Zulassung wegen eines popligen Unterhaltsprozesses riskiert, dessen Ausgang ihm letztlich völlig egal ist?

wirdwerden

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#13
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hallo,
wahrscheinlich wird es wohl für den Anwalt keine Konsequenzen geben, selbst wenn er "versehentlich" eine falsche Berechnung durchgeführt hat nicht. Den evtl. Prozessbetrug hätte ja auch Person B begangen, wenn sie behauptet Ausgaben zu haben, die nicht existieren. Person A sollte also nicht gegen den RA von B vorgehen, sondern gegen diesen selbst. Dass in Unterhaltsverfahren häufig miese Tricks angewandt werden, weiß ich aus leidlichen Erfahrungen meiner Frau. Das ist wohl genau so häufig der Fall wie die Stammtischprahlerei (von der allerdings niemand wirklich etwas hat, weder Vor- noch Nachteile)
Gruß
Andreas

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