Darf ein Ehepartner alleine etwas teures kaufen

11. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
mpanzi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Darf ein Ehepartner alleine etwas teures kaufen

Hallo zusammen, gestern hatten wir beim Spieleabend eine Diskussion mit einem anderen Paar und wir haben leider keine Antwort gefunden.

Es ging darum, dass in einem Film eine Frau einen Sportwagen für ihren Mann als Geschenk gekauft hatte.

Die Aussage war nun, dass das in Deutschland nicht möglich sei und der Mann beim Kauf des Autos mit unterschreiben müsste. Sonst ginge der Verkäufer das Risiko ein, dass der Mann hinterher widerspricht und der Kaufvertrag ungültig wäre. Wie bei minderjährigen Kindern.

Ich kann mir das nicht vorstellen, aber das andere Paar war absolut davon überzeugt - es hat auch nichts mit Mann/Frau zu tun. Kein Ehepartner dürfte etwas außergewöhnlich teures kaufen, sonst wäre der Kaufvertrag ungültig.

Ich könnte mir noch vorstellen, dass es unter den beiden Ehepartner vielleicht eine Konsequenz hätte, aber nicht Außenstehenden, wie dem Verkäufer, gegenüber.

Ich persönlich hätte schon damit ein Problem, woher der Verkäufer überhaupt wissen will, ob der Käufer verheiratet ist.

Dann wäre da noch "was ist außergewöhnlich teuer?" Woher soll der Verkäufer die Finanzsituation des Käufers kennen. Bezahlt er den Ferrari aus der Portokasse oder hat er sich für die 1000-Euro-Stereo-Anlage für Jahre verschuldet?

Und dann gibt es ja noch die Beispiele, dass Ehepartner wegen des anderen erheblich verschuldet sind - wäre ja nach dieser Theorie nicht möglich.

Wir haben noch eine Weile gesucht, aber nichts gefunden.

Aber ich dachte, ich frag mal, ob hier vielleicht jemand dazu was weiß.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Die Antwort des anderen Paares zeugt von gesundem Halbwissen. Gemeint sein kann hier nur der § 1365 BGB.

Danach darf ein Ehegatte nicht über sein Vermögen im Ganzen verfügen. Eine Verfügung im Ganzen liegt dann vor, wenn über mehr als 85-90% des eigenen Gesamtvermögens verfügt wird.

Wenn ein Ehegatte den Ferrari aus der Portokasse zahlen kann, dann darf er ihn somit ohne Zustimmung des Ehegatten kaufen.

Wenn ein Ehegatte dagegen eine 1.000€ Stereoanlage finanzieren muss, weil er kein anderes Vermögen hat, dann benötigt er die Zustimmung des Ehegatten.

Zitat (von mpanzi):
Und dann gibt es ja noch die Beispiele, dass Ehepartner wegen des anderen erheblich verschuldet sind


Wo gibt es solche Beispiele? Rechtlich ist ein Ehegatte nicht für die Schulden des anderen Ehegatten verantwortlich.

Zitat (von mpanzi):
wäre ja nach dieser Theorie nicht möglich.


Doch, gerade dann wenn er den Kreditvertrag seines Ehegatten mit unterschreibt wäre das möglich.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das gibt es auch, wenn nur ein Ehepartner einen Vertrag unterschrieben hat, der andere haftet dann mit, wenn das Teil im Rahmen der Haushaltsführung erworben wurde. Beispiel aus der Praxis: Ehefrau kauft Schrankwand, teuer. Zahlt nicht. Da hat sich das Möbelhaus an den Ehemann gewandt und dort die Kosten geltend gemacht. Es stellte sich dann heraus, dass die Ehefrau die Schrankwand eben nicht für den gemeinsamen Haushalt gekauft hatte, sondern die Trennung plante und das Teil im noch gemeinsamen Haushalt nicht aufgebaut/integriert war. Damit war der Ehemann draußen, § 1357 BGB.

wirdwerden

-- Editiert von User am 11. Oktober 2022 08:51

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#3
 Von 
mpanzi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Und wie sieht das dann für den Verkäufer aus? Muss der dann die Ware zurücknehmen und das Geld zurückgeben?

Ich verkaufe z.B. Computer. Wenn jetzt jemand zu mir in den Laden kommt, muss ich dann immer die Erlaubnis des Ehepartners einholen? Oder mir eine Finanzauskunft geben lassen, dass der Kaufbetrag für den Käufer nicht zu hoch ist?

Wie machen das z.B. Juweliere?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Du hast das System immer noch nicht verstanden. Durch eine Eheschließung wird keiner der Ehepartner auch nur teilweise entmündigt. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Ehepartner das gesamte Vermögen "verprasst." Darauf hatte hh schon hingewiesen. Werden nur höherwertige Gegenstände gekauft, gibt es nachfolgende Möglichkeiten:

1. Beide Ehepartner unterschreiben den Vertrag, sie haften als Gesamtschuldner. Jeder für die ganze Forderung.

2. Nur ein Ehepartner schließt den Vertrag ab. Dann haftet er auch alleine, der muss auch den Kaufpreis für den
PC bezahlen.

3. Es sei denn, die Anschaffung dieses Teils erfolgte im Rahmen der gemeinsamen Haushaltsführung, dann haftet
der Ehepartner mit, siehe oben genannte Bestimmung.

wirdwerden

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Wie machen das z.B. Juweliere?

Keine Ahnung.
Aber wir (als Paar) unsere aktuelle Wohnung gekauft hatten, fand sich im notariellen Kaufvertrag der Satz:
"Der Verkäufer versichert, mit dem Verkauf nicht über sein Vermögen als Ganzes zu verfügen".
Der Verkäufer war nämlich verheiratet, die zu verkaufende Wohnung stand aber im Alleineigentum des Ehemanns, so dass sich offenbar die Frage stellte, ob der Ehemann die Wohnung ohne Zustimmung der Ehefrau verkaufen durfte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

drkabo, ich hatte ja schon geschrieben, dass das Gesamtvermögen die Ausnahme ist, die es gibt. Und der Notar ist eben gehalten, diese Ausnahme auch mit zu erfassen bei einer solchen Transaktion. Aber hier ging es doch um was ganz anderes. Nämlich um die grundsätzliche Befugnis, auch als Verheirateter allein auch Dinge von höherem Wert rechtswirksam einzukaufen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mpanzi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hab das schon verstanden.

Zitat (von wirdwerden):
Die einzige Ausnahme ist, wenn der Ehepartner das gesamte Vermögen "verprasst."


Das ist doch genau die Frage.

Die Frage ist: Was ist denn wenn "das gesamte Vermögen verprasst" wird?

Der Ehepartner darf das nicht, da sind wir uns einig. Das war auch gestern Abend kein Thema.

Also: Was wenn er es doch tut?

Die Geister schieden sich darin, ob das nur intern zwischen den Eheleuten eine Folge hat, oder auch extern gegenüber dem Verkäufer, der dann z.B. den Ferrari wieder zurücknehmen muss. Oder wenn er hunderte Dinge online bestellt hat, die auch nicht mehr zurückgeschickt werden können.

Ich als Verkäufer weiß ja überhaupt nicht was bei dem Käufer "85% des gesamten Vermögens" ist.

Ich weiß auch nicht, ob mein Käufer verheiratet ist.

Ansonsten hätte ich ne supergute Idee. Ich nehme jetzt unser gesamtes Geld, gehe in ein Spielcasino, setze alles beim Roulette auf Schwarz. Wenn ich gewinne - super. Wenn ich verliere kommt meine Frau und sagt, der durfte das nicht, gebt das Geld wieder her.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat (von mpanzi):
Die Geister schieden sich darin, ob das nur intern zwischen den Eheleuten eine Folge hat, oder auch extern gegenüber dem Verkäufer, der dann z.B. den Ferrari wieder zurücknehmen muss. Oder wenn er hunderte Dinge online bestellt hat, die auch nicht mehr zurückgeschickt werden können.


Es gibt tatsächlich verschiedene Urteile, bei denen der Verkauf rückabgewickelt werden musste.

Das gilt aber nur dann, wenn der Vertragspartner dies weiß oder zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich ergibt, dass es sich um eine Verfügung über das gesamte Vermögen handelt. Bei einem normalen Kauf im Laden dürfte das so gut wie nie der Fall sein.
BGH-Urteil vom 26.02.1965 (AZ.: V ZR 227/62)

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#9
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Sehr interessanter Thread und interessante Antworten.

Mir persönlich stellt sich die Frage, macht es einen Unterschied, ob man ein gemeinsames Konto hat, wodurch Finanzierungen bezahlt werden oder ein eigenes.?

Ich persönlich habe meine Frau nie um Erlaubnis gebeten, wenn ich was gekauft habe, da ich es ja selbst bei Finanzierung über mein Konto bezahle und nicht von ihrem Konto oder dem gemeinsamen Konto bezahlt wird.

MFG

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#10
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von mpanzi):
Der Ehepartner darf das nicht, da sind wir uns einig. Das war auch gestern Abend kein Thema.

Also: Was wenn er es doch tut?
Auch hier ergibt sich die Antwort aus dem Gesetz, konkret gleich aus dem nächsten § 1366 BGB. Auszugsweise

"Ein Vertrag, den ein Ehegatte ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten schließt, ist wirksam, wenn dieser ihn genehmigt. Bis zur Genehmigung kann der Dritte den Vertrag widerrufen. Hat er gewusst, dass der vertragsschließende Ehegatte verheiratet ist, so kann er nur widerrufen, wenn der Ehegatte wahrheitswidrig behauptet hat, der andere Ehegatte habe eingewilligt; er kann auch in diesem Fall nicht widerrufen, wenn ihm beim Abschluss des Vertrags bekannt war, dass der andere Ehegatte nicht eingewilligt hatte. (...) Wird die Genehmigung verweigert, so ist der Vertrag unwirksam."

Zitat (von mpanzi):
Die Geister schieden sich darin, ob das nur intern zwischen den Eheleuten eine Folge hat, oder auch extern gegenüber dem Verkäufer, der dann z.B. den Ferrari wieder zurücknehmen muss.
Wäre der Kaufvertrag unwirksam, so hätte das natürlich auch Konsequenzen gegenüber dem Verkäufer, wenn der andere Ehegatte diese einfordert. Der Fall der Frau, die im Ferrari-Autohaus das gesamte Ehevermögen in ein Auto- Geschenk an ihren Ehemann umwandelt, ist aber sehr konstruiert und daher ohne Gericht wahrscheinlich nicht seriös zu beantworten. Ich bin mir recht sicher, dass Ferrari-Händler über die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kunden im Bilde sind.

Zitat (von mpanzi):
Oder wenn er hunderte Dinge online bestellt hat, die auch nicht mehr zurückgeschickt werden können.
Dann wären das hunderte Verträge und nicht einer. Hier dürfte gar kein Genehmigungserfordernis gegeben sein.

Zitat (von mpanzi):
Ich weiß auch nicht, ob mein Käufer verheiratet ist.
Wenn du keine Sachen von sehr hohem Wert verkaufst, kann dir das auch egal sein.

Zitat (von mpanzi):
Wenn ich verliere kommt meine Frau und sagt, der durfte das nicht, gebt das Geld wieder her.
Auch hier besteht schon die Frage, ob es sich um ein Rechtsgeschäft handelt, welches einer Einwilligung bedarf. Die Abgrenzung dazu ist im Einzelfall juristisch komplex. Wenn man dies aber bejaht und deine Frau sich den Zivilrechtsstreit über mehrere Instanzen mit einer Spielbank leisten kann, ist das eine in Deutschland zulässige Vorgehensweise, korrekt.

Zitat (von essey):
Mir persönlich stellt sich die Frage, macht es einen Unterschied, ob man ein gemeinsames Konto hat, wodurch Finanzierungen bezahlt werden oder ein eigenes.?
Nein.

Zitat (von essey):
Ich persönlich habe meine Frau nie um Erlaubnis gebeten, wenn ich was gekauft habe, da ich es ja selbst bei Finanzierung über mein Konto bezahle und nicht von ihrem Konto oder dem gemeinsamen Konto bezahlt wird.
Und hast du schon mal was gekauft, was die wirtschaftliche Existenz deiner Ehe und Familie gefährdet hat?

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#11
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Und hast du schon mal was gekauft, was die wirtschaftliche Existenz deiner Ehe und Familie gefährdet hat?


Für mich schwer zu beantworten. Solange ich nicht arbeitsunfähig oder arbeitslos werde ist meine Finanzierung ohne Probleme von mir zu tilgen.
Zählt eine Finanzierung eines 50K teuren Autos dazu, der wie gesagt über mein Konto getilgt wird.?
Wahrscheinlich dann ja.



-- Editiert von User am 11. Oktober 2022 16:04

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

"Etwas teures kaufen," das heißt nicht, das gesamte Vermögen verprassen. Das ist doch ein himmelweiter Unterschied. Ich hatte doch auf die Haushaltsführung hingewiesen. Die umfasst nicht nur den Erwerb von Milch und Brot, sondern eben auch um teurere Gegenstände, die in den Haushalt integriert werden. Das kann in einem üppigen Haushalt auch mal ein wertvolles Bild sein, es kommt eben auf die Haushaltsführung an.

Gar nichts mit dieser Frage hat das gemeinsame Konto oder Einzelkonten mit dem Problem zu tun. Das ist doch nur eine Frage der Vollstreckung, also wo was wie realisiert werden kann. Auf den Rest hatte ich doch schon weiter oben hingewiesen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mpanzi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von smogman):
"1. - Ein Vertrag, den ein Ehegatte ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten schließt, ist wirksam, wenn dieser ihn genehmigt.

2. - Bis zur Genehmigung kann der Dritte den Vertrag widerrufen.

3. - Hat er gewusst, dass der vertragsschließende Ehegatte verheiratet ist, so kann er nur widerrufen, wenn der Ehegatte wahrheitswidrig behauptet hat, der andere Ehegatte habe eingewilligt;

4. - er kann auch in diesem Fall nicht widerrufen, wenn ihm beim Abschluss des Vertrags bekannt war, dass der andere Ehegatte nicht eingewilligt hatte. (...) Wird die Genehmigung verweigert, so ist der Vertrag unwirksam."


Ich denke, das passt überhaupt nicht. Ich hab die Zeilen mal auseinander gezogen.

zu 1. Natürlich ist der Vertrag wirksam, wenn der andere Ehegatte im Nachhinein genehmigt, dann ist ja eingewilligt - sowas können sich nur Juristen ausdenken.

zu 2. Wieso sollte denn der Dritte den Vertrag widerrufen? Ich verkaufe einen Ferrari und weil der Ehepartner des Käufers nicht zugestimmt hat, will ich ihn zurück?

zu 3. Ist das Gleiche

zu 4. Der Verkäufer kann nicht zurücktreten, wenn er weiß, dass der Ehegatte des Verkäufers nicht eingewilligt hat. Wenn der Ehegatte aber verweigert, dann ist der Vertrag unwirksam.

Den letzten Satz kann ich nachvollziehen. Wenn ich als Verkäufer weiß, dass der Ehegatte gegen diesen Kauf ist, dann ist der Vertrag unwirksam (ich schätze, wenn der Fall gegeben ist, dass damit ein Großteil des Vermögens betroffen ist). Das ist aber ein sehr spezieller Fall. Dazu müssen sich Verkäufer und Käufer eigentlich schon sehr gut kennen. Geht ja keiner irgendwohin und sagt, "meine Frau ist dagegen, aber ich will den Ferrari, auch wenn ich dadurch praktisch pleite bin". Ich denke, das ist eher der Fall, wenn ein Ehepartner noch etwas zur Seite schaffen will und mit seinem Ferrari-Händler-Kumpel noch schnell Geld wegschafft.

Ich bin übrigens nicht der Meinung, dass Ferrari-Händler alle ihre Kunden kennen - also im Detail. Wieso sollten sie?

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