Darf ein Gentest zur Klärung der Abstammung vom Gericht erzwungen werden?

24. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kathi92
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ein Gentest zur Klärung der Abstammung vom Gericht erzwungen werden?

Hallo, ich frage hier für meine beste Freundin. Es geht um folgendes:
Meine beste Freundin hat letztes Jahr ein Kind zur Welt gebracht, das seitdem in der Obhut des Jugendamtes ist. Sie hat das Kind seitdem nur noch ein paar Mal gesehen und das Gericht verlangt nun einen Gentest. Sie bekam die Tage einen Brief von einer Ärztin, die wohl vom Gericht beauftragt wurde, einen Test durchzuführen, scheinbar auch von ihr, womit sie überhaupt nicht einverstanden ist. Zu ihrem Ex-Freund hat sie nur noch sporadisch Kontakt, meinte aber er hätte ein solches schreiben nicht erhalten.
Sie möchte jetzt natürlich wissen, ob sie zu einem solchen Test (oder ihr Ex-Freund) gezwungen werden kann, wenn dieser von beiden abgelehnt wird?
Danke schon mal im Voraus

-- Editiert von Kathi92 am 24.06.2020 23:53

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Die Frage ist für mich nicht so ganz verständlich. Behörden und Gerichte machen nicht "einfach so" einen Vaterschaftstest. Dieser dürfte Teil eines Verfahrens sein. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist es ein Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung.

Dann sollten Sie besser noch etwas mehr zum Fall schreiben. Mir fehlt die Info, wie die Vaterschaft des Kindes momentan geregelt ist. Ich befürchte, dass das Paar unverheiratet war (Ex-Freund) und die Vaterschaft nie anerkannt wurde. Gibt es denn weitere "Kandidaten" für die Vaterschaft? Wenn allen Beteiligten klar war, dass diese Ex-Freund der Vater sein muss, warum wurde damals nicht sofort die Vaterschaft anerkannt?

In welchem Zusammenhang hat denn die Mutter den Namen des Ex-Freunds angegeben? Irgendwie muss man ja auf diesen Namen gekommen sein.

Das Sorgerecht liegt heute vermutlich vollständig beim Jugendamt, oder?

Leisten die beiden Elternteile Zahlungen an das Jugendamt oder sonstige Träger?

Und warum möchte die Mutter eigentlich nicht, dass dieser Test durchgeführt wird?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ob die Mutter den Namen des Freundes angegeben hat oder aber das Jugendamt anders auf ihn gekommen ist, das kann doch dahingestellt bleiben. Fakt ist, dass jetzt das Feststellungsverfahren läuft. Die Mutter hat zuvor schon vom Gericht Unterlagen bekommen, der mögliche glückliche Vater auch. Gehe einfach mal davon aus, dass Du nicht alles weisst.

Noch eine Anmerkung: da haben zwei Erwachsene ein Kind in die Welt gesetzt. Okay, beide können für es nicht sorgen. Aber man sollte dann zumindest dafür Sorge tragen, dass das Kind irgendwann mal weiß, von wem es abstammt, und auch nicht automatisch jedwede finanzielle Belastung auf Dritte übertragen. Das geht gar nicht.

Und ja, der Test darf erzwungen werden. Der Einstieg sind Zwangsgelder.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 25.06.2020 09:02

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