Darf eine Frau Unterhaltskosten anfordern nach Aufforderung auf Antibabypille

22. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
rejotejo
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf eine Frau Unterhaltskosten anfordern nach Aufforderung auf Antibabypille

Ich war in einem Bordell und habe die Prostituierte auf die Antibabypille aufgefordert.

Darf sie oder eine andere dies ignorieren nach Aufforderung vor ihr und dann Zeugen? Hätte ich etwas mit Kosten zu rechnen?

Wie gilt die Regelung gegenüber anderen Frauen? Bekannte usw? Haben sie einen Anspruch nach mündlicher Aufforderung?

Ich will nur richtig im Leben vorgehen.

Danke im Voraus

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von rejotejo):
Wie gilt die Regelung gegenüber anderen Frauen? Bekannte usw? Haben sie einen Anspruch nach mündlicher Aufforderung?

Nein, selbstverständlich können die Frauen können nicht gezwungen werden die Pille zu nehmen.

Schon mal was von einem Kondom gehört? :wink:

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Ich war in einem Bordell und habe die Prostituierte auf die Antibabypille aufgefordert.
Damit haben Sie eine Ordnungswidrigkeit nach §§ 32, 33 ProstSchG begangen.

Zitat:
Wie gilt die Regelung gegenüber anderen Frauen? Bekannte usw? Haben sie einen Anspruch nach mündlicher Aufforderung?
Ja.

Zitat:
Ich will nur richtig im Leben vorgehen.
Der gesetzlichen Idealvorstellung würde es entsprechen, wenn Sie den Beischlaf ausschließlich mit Ihrer gesetzlich angetrauten Ehefrau vollziehen. Der Idealvorstellung verschiedener religiöser Vereinigungen würde es dann auch noch gerecht werden, wenn Sie dies ausschließlich in der Absicht der Nachwuchszeugung tun, mithin vergleichsweise selten.

Übrigens habe ich den Verdacht, dass Sie falsche Vorstellungen von der Wirkungsweise der "Antibabypille" haben.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von rejotejo):
Darf sie oder eine andere dies ignorieren nach Aufforderung vor ihr und dann Zeugen?

Ich visualisiere mal kurz die rechtliche Relevanz, falls diese Aufforderung ergeht um sich eventueller Unterhaltskosten zu entledigen




Zitat (von rejotejo):
Hätte ich etwas mit Kosten zu rechnen?

Mit durchaus nicht unerheblichen - ein Kind kosten so um die 150.000 EUR über 18 Jahre verteilt ...



Aber als Mann kann man den ganzen Kinderkram ja recht effektiv verhindern, ganz ohne "Antibabypille" und Kondome...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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