Darf ich mein Kind ohne Rücksprache sehen?

28. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Cicemi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich mein Kind ohne Rücksprache sehen?

Hallo, ich bin gerade ziemlich am Boden und weiss mir nicht mehr anders zu helfen, als hier um Rat zu fragen... :( Mein Sohn (9 Jahr alt) wohnt seit 1 1/2 Jahren bei seinem Vater. Bisher hat das mit dem Besuchsrecht auch immer recht gut geklappt. Da es aber vor 4 Wochen zu einem Streit mit meinem Expartner gekommen ist, verweigert er mir seitdem mein Kind zu sehen!!! Meine erste Anlaufstelle war natürlich das Jugendamt. Leider werde ich dort vertröstet, man erreicht niemanden, oder es fallen Sätze wie: Warten Sie doch einfach mal ab! Mein Expartner hat seit ca 2 Wochen seine Tel. nr und auch die handynr gewechselt und ich habe keine Möglichkeit mit ihm in Kontakt zu treten ... Letzten Sonntag hat mein Son mich morgens um 1/2 6 angerufen, ins Telefon geflüstert (damit sein Papa nichts hört!!) und bitterlich geweint... Wir vermissen uns gegenseitig sehr :( ... Jetzt meine Frage: Ist es mir rechtlich gestattet, meinen Sohn "einfach" von der Schule abzuholen, ohne Rücksprache mit seinem Vater? - Haben das gemeinsame Sorgerecht... Hoffe, dass mir hier geholfen wird!!
Danke und Gruss

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Das kann gewaltig ins Auge gehen und verrhärtet die Fronten noch mehr. Wichtig ist ein geregelter Umgang. So wie es jetzt aussieht, wird es ohne gerichtliche Hilfe nicht funktionieren. Bitte suche einen Fachanwalt für Familienrecht auf, der leitet die erforderlichen Maßnahmen bei Gericht ein.

wirdwerden

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#2
 Von 
Cicemi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

:( Das befürchte ich auch... Leider ist "mein" Anwalt noch im Urlaub bis Ende nächster Woche und wenn ich drüber nachdenke, wie lange sich die Zeit noch hinzieht, bis ich meinen Sohn wiedersehe, könnte ich verzweifeln :(

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Wichtig ist jetzt, dass Du Dich nicht in Deinem Unglück suhlst. Schau mal, das Kind ist nicht mehr ganz klein. In dem Alter waren meine schon ohne meine Wenigkeit im Sommerurlaub, dann auf großer Klassenfahrt u.s.w. Trennungen sind was normales, nicht nur wenn die Eltern getrennt leben. Bau das in Dein Leben ein, vom Grundsatz her.

Und bring jetzt das Kind aus egoistischen Gründen nicht in Schwierigkeiten. Denn das Kind hat es dann beim Vater auszubaden, wenn es einfach mit Dir mitgeht und nicht nach Hause. Das nie aus den Augen verlieren.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

hallo,

du schreibst was von gemeinsamen sorgerecht, hast aber nur besuchsrecht.
d.h. du mußt in die alte wohnung um dein kind zu sehen?
und als du da warst, hattet ihr euch gestritten?

dein sohn ist noch klein. zieh ihn da nicht in irgendwas rein. das kann eh dann alles nach hinten losgehen, weil wie du schilderst dein ex schon vorsorge trifft, die kommunikation abzubrechen.
sammel deine kraft und sei stark für dein kind. kuck mal, als er in deinem bauch war, hast du ihn auch nicht gesehn.

warte auf deinen anwalt. und laß deinen sohn ruhig anrufen, er hat wohl ein eigenes handy.
mach vielleicht was in der wohnung, umstellen oder so, dann hast du ein ziel...

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#5
 Von 
Cicemi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Er war sonst mindestens jedes 2. Wochenende bei mir und auch "so" zwischendurch, wenn wir was unternommen haben ... Aber da habe ich in der Tat nicht dran gedacht, dass der kleine das ausbaden könnte, wenn ich ihn von der Schule abhole... :( Danke Euch!!!

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#6
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Er war sonst mindestens jedes 2. Wochenende bei mir und auch "so" zwischendurch
Was Sie bedenken sollten:
Das Gericht kann und wird eine Umgangsregelung festsetzen, wenn Sie das vom Gericht wollen. Voraussichtlich wird der Vater diese auch befolgen, wenn Sie nicht zuvor sowieso zu einer Einigung gefunden haben. Wenn dann aber diese gerichtliche Regelung erstmal besteht, bleibt die wohl auch. Üblicherweise werden darin Umgangswochenden in jeder zweiten Woche festgesetzt, also alle 14 Tage von Freitag bis Montag. Jenachdem werden dann noch Ferien und Feiertage aufgeteilt. Das war es dann aber auch. Mit "so zwischendurch" ist dann nicht mehr viel, jedenfalls wären Sie dann auf das Wohlwollen des Vaters angewiesen, dass Sie mit einem gerichtlichen Vorgehen aber verspielen könnten.

Wenn Sie den Jungen seit 4 Wochen nicht gesehen haben, sind das bisher "nur" 2 reguläre Umgangstermine, die entfallen sind. Sowas wird Ihnen zukünftig schon wegen des steigenden Alters des Kindes immer wieder passieren. Daher ist die Ansicht des Jugendamtes, dass man vielleicht erstmal abwarten sollte, gar nicht unbedingt so verkehrt. Wie wahrscheinlich eine einvernehmliche Lösung hier noch ist, können nur Sie selber abschätzen. Meiner Meinung nach sollte aber alles daran gesetzt werden, diese zu erzielen. Dazu kann dann auch gehören, dass man mal den zurückliegenden Streit hinterfragt, ob dieser wirklich nötig war und man nicht deeskalierender hätte handeln können.
Wenn Sie der Meinung sind, dass das nicht gehen würde, dann setzen Sie sich eben mit dem Anwalt zusammen und gehen vor Gericht. Die 7 Tage machen da auch keinen Unterschied. Wie Sie schon selber sagen, kann so ein Verfahren dann auch einige Zeit brauchen.

Wenn der Sohn angerufen hat, dann haben Sie ja nun die Telefonnummer. Machen Sie mit dem Vater Telefonierzeiten aus. Eine erste Kontaktaufnahme kann da nach dem Streit am besten schriftlich erfolgen.

Den Sohn von der Schule abholen dürften Sie wohl, jedenfalls solange Sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Genau dieses könnte danach aber verloren gehen bzw. könnten genau solche Aktionen in der Umgangsregelung ausdrücklich untersagt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Einfach abwarten, wenn der Vater die Kommunikation abgebrochen hat, ja auf was soll denn gewartet werden? Das muss jetzt festgezurrt werden. Denn ansonsten haben wir die Situation, dass der Vater bei jeder Auseinandersetzung praktisch sagen wird: "entweder, Du machst, was ich will, oder aber, Du siehst das Kind nicht." Sowas schafft doch ganz ungesunde Abhändigkeiten. Und sicherlich nutzt das dem Kind nicht. Natürlich sind auch Zwischendurchumgänge möglich, warum denn nicht? Nur, es müssen stabile "Eckpfeiler" da sein. Die Unabhängigkeiten schaffen.

Und natürlich ist eine Umgangsregelung letztlich nur eine Momentaufnahme. Kinder bekommen mit zunehmenden Alter andere Bedürfnisse, werden selbständiger, sind auch bei dem Elternteil, bei dem sie leben, seltener anzutreffen. Die Bedürfnisse der Eltern ändern sich auch. Sei es aus privaten Gründen, häufig aber auch aus beruflichen. Die Modalitäten werden sich also immer mal wieder ändern. Aber jetzt muss was vernünftiges festgezurrt werden, schon zur Entspannung der Lage.

Und es ist ein nicht auszurottender Irrglaube, dass das Sorgerecht ein Freibrief für alles mögliche ist. Sorgerecht, das sind ein paar Unterschriften, nicht mehr. Alle anderen Alltagsentscheidungen (und das sind 99 % aller Entscheidungen) trifft das Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Da das Kind beim Vater lebt, entscheidet er, wo sich das Kind nach der Schule hinzubewegen hat. Und bei Streit, dann eben das Gericht. Umgekehrt trifft die Mutter alle Entscheidungen, wenn sich das Kind bei ihr aufhält.

Das Gerichtsverfahren kann bei eindeutiger Rechtslage auch sehr schnell gehen. Wenn der Vater sieht, dass Willkürakte nicht akzeptiert werden, er hoffentlich vernünftig anwaltich beraten ist, kann es zu einem Vergleich kommen (die Rechtslage ist ja ziemlich klar), den der Richter gerne mal zwischendurch einschiebt.

Noch ein Tipp: schreib dem Kind einmal die Woche einen Brief. Erzähl so, was Du gemacht hast, jammere nicht, sondern bringe ein positives Bild rüber. Selbst wenn der Vater diese Briefe nicht weitergibt, es ist jedenfalls ein Pluspunkt für Dich, vor Gericht.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 28.08.2015 16:38

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#8
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

das jugendamt sieht sich oft nicht zuständig, wenn das kind bei einem elternteil lebt.
es verweist dann bei problemen an caritas, awo usw. zu gesprächsterminen. genauso sieht das dann mit dem umgang aus, daß die dann sagen: begleiteter umgang, wenn der elternteil wo´s kind lebt, sich beschwert. und der endet oft mit vielen tränen, so daß das jugendamt dann meint, daß der elternteil dem kind schade.
und gerade briefe halte ich für sehr gefährlich, weil es druck ausübt. denn das kind ist so in einer sehnsuchtsfalle (siehe telefonate) und dann gibts vielleicht nur begleiteteten umgang.
das ganze ist ein teufelskreis.

@ TE
was du aus dem ganzen machst, ist deine sache. bleib standhaft und konzentriere dich auch auf dein leben.
und tu bei gericht ganz klipp und klar sagen, was du haben willst.
und informiere dich genauestens beim anwalt, was dir überhaupt "rechtlich" zusteht, wenn du vom gemeinsamen sorgerecht sprichst.
nur so kannst du etwas für dich und dein kind tun.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Cicemi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

... was mir schonmal wahnsinnig viel bedeutet, ist die Tatsache, dass mein Sohn weiss, dass ICH es nicht bin, die den Kontakt nicht möchte! Sein Vater ist nämlich ein "Schönschwätzer" und wird sicher versucht haben, ihm sowas einzutrichtern... :( Ich werde wohl einfach abwarten müssen.
(Gehört vielleicht nicht ganz hierher) Weiss jemand auch zufällig, ob mir in einem solchen Fall Prozesskostenhilfe zusteht? - Habe derzeit nur einen "Minijob" und gehe ehrenamtlich arbeiten :/

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Da werd ich natürlich schon wieder nachdenklich. Wer finanziert das Kind?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Cicemi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bezahle den Mindestunterhalt, der Papa geht arbeiten...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Na, dann bin ich ja beruhigt. Denn verantwortungsvolles Handeln für das Kind beinhaltet auch die finanzielle Seite. Und, in diesem Zusammenhang ist einerlei, ob der Papa arbeitet oder nicht.

wirdwerden

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#13
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

@wirdwerden, na komm. Es gibt so viele die keinen, oder nur ganz wenig, Unterhalt bezahlen und trotzdem das volle Umgangsrecht haben. Es wird ja auch immer betont das Unterhaltszahlungen nichts mit Umgang zu tun haben. Das viel dem Kind immer erzählen das sie alles für sie tun würden, aber....... ist auch klar.

Hier in diesem Fall würde es vielleicht was bringen auch den Vater an seine Pflichten zu erinnern. Denn dieses Verhalten zeugt nicht von Verantwortungsbewusstsein. So ein Verhalten sehen manche Richter gar nicht gerne.

@Cicemi Schon mal drangedacht sich das ABR zu erstreiten? Verfahrenskostenhilfe wird es wohl geben. Dann wird aber auch der Umgang festgelegt, und kann auch nicht so ohne weiteres erweitert werden wenn Pa das nicht will

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Cicemi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigentlich hatte ich nie vor, ÜBERHAUPT irgendetwas zu erstreiten :( Allein der Weg zum Anwalt (was sich aber offenbar nicht mehr umgehen lässt) fällt mir wahnsinnig schwer... Traurig, dass gewisse Menschen einem aber keine andere Wahl lassen. Ich finde, man sollte alles andere aussen vorlassen nach einer Trennung und erwachsen/ verantwortungsvoll genug sein, NUR an das Wohl des Kindes zu denken :(

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

@ Ihr Neuer: natürlich schliessen sich Nichtzahlung von Unterhalt und Umgangsrecht nicht aus. Nur, die Position der Mutter ist doch ungleich stärker, wenn sie sich unangreifbar in jeder Hinsicht verantwortungsvoll zeigt.

Und was soll das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Zum einen wissen wir nicht, ob sie es hat, zum anderen ist man sich doch über den "Wohnort" des Kindes einig. Und auch der Inhaber des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes kann das Kind nicht willkürlich das Kind zu sich nehmen, wann es ihm passt. Das ist eine Frage des Umgangsrechts und sonst gar nichts.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@huibui:

Zitat:
das jugendamt sieht sich oft nicht zuständig, wenn das kind bei einem elternteil lebt.
es verweist dann bei problemen an caritas, awo usw. zu gesprächsterminen. genauso sieht das dann mit dem umgang aus, daß die dann sagen: begleiteter umgang, wenn der elternteil wo´s kind lebt, sich beschwert. und der endet oft mit vielen tränen, so daß das jugendamt dann meint, daß der elternteil dem kind schade.


Wieder so ein geballter Unsinn. :dau:

Das JA ist und sieht sich selbstverständlich zuständig, auch wenn ein Kind, wie allgemein in D. üblich, bei einem Elternteil oder bei beiden lebt. Und auch, wenn das Kind woanders lebt. Es ist immer zuständig und weiss das auch.
Das JA arbeitet nicht nur für Kinder, die im Heim leben.

Allerhöchstens, wenn vereinbart ist, dass ein Träger der Jugendhilfe das Clearing zum Problem übertragen bekommen hat, wird ein Klient dahin verwiesen. Die Entscheidung und die Vorgabe für den weiteren Umgang liegt dabei immer beim Jugendamt, solang keine gerichtliche Entscheidung zu der Frage vorliegt.

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