Darf leiblicher Vater Messer und Feuerwerkskörper in meine Wohnung schmuggeln ?

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Unihopper
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf leiblicher Vater Messer und Feuerwerkskörper in meine Wohnung schmuggeln ?

Hallo,
ich habe ein Frage. Ich habe 2 Kinder 12 und 15 und lebe getrennt vom Kindesvater in meiner eigenen Wohnung.
Wir haben das gemeinsame Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kinder leben in meiner Wohnung und sind dort auch gemeldet. Den Vater besuchen sie nur so oft sie wirklich müssen. Sie haben nicht das beste Verhältnis zu ihm. Ich muß mich immerwieder zur Mediation mit ihm treffen da sie eigentlich nichts von ihm wissen wollen. Aber das ist ein anderes Thema.
Er versucht jedenfalls immerwieder den Kindern gefährliche Gegenstände zukommen zu lassen. Sie haben ihn mehrfach darum gebeten das zu unterlassen auch bei der Mediation wurde das angesprochen. Das wir Dinge die man auch nicht mit ins Flugzeug mitnehmen darf auch nicht in unserer Wohnung haben wollen. Darunter sind z.B Rasierklingenscharfe Jagdmesser, Feuerwerkskörper etc.
Entweder kommen diese Dinge per DHL Paket und dann so versteckt darin das man sie nicht gleich findet beim auspacken oder sie werden den Kindern beim Besuch im warsten Sinne des Wortes im Gepäck untergejubelt.
Kürzlich wieder Feuerwerkskörper die auch noch etliche Jahre alt sind. Der Große hat sie schon vorher gefunden und heimlich bei ihm in die Mülltonne gesteckt. Der kleine hat sie erst nach fast zwei Wochen in der Tasche gefunden. Mein Ex hat ein Faible für Waffen, schießen, Bogenschießen, Feuerwerkskörper usw. er kann sich einfach nicht vorstellen das seine Kinder davon nichts wissen wollen. Sie haben auch schon aufgegeben mit ihm darüber zu reden, da er das eh nicht akzeptiert was sie sagen. Selbst vor den Mediatoren haben sie es ihm gesagt. Er reagiert einfach nicht darauf. Ich denke schon das es pure Provokation gegen mich ist.

Meine Frage nun. Inwiefern kann ich mich dagegen rechtlich schützen ? Es ist ihm nun oft genug von allen Seiten nett mitgeteilt worden. Ich will auch nicht ständig alles immer kontrollieren müssen. Darf er seinen Kinder einfach Feuerwerkskörper die ab 18 sind ins Gepäck tun und sie zu mir schicken ohne mit darüber vor zu informieren ? Was ist wenn da wirklich mal was passiert wenn einer der Jungs damit Unfug macht ? Oder Jagdmesser ( Er redet ihnen ein die sind dafür da sich damit zu verteidigen wenn sie mit dem Fahrrad zum Training etc. unterwegs sind.)

Ich habe doch auch die Verantwortung für meine Kinder und für Ihre Tagen solange sie keine 18 sind. Deswegen muß ich doch auch darüber unterrichtet sein und vor allem damit auch Einverstanden sein. Das bin ich aber nicht. Ich will nicht das sie Jagdmesser und Feuerwerkskörper haben in unserer Wohnung und in der Zeit wo ich für sie alleine Verantwortlich bin. Wenn Sie bei ihm sind kann er das ja gerne machen.

Wie kann ich mich rechtlich schützen ? Wie kann ich mich, meine Wohnung, meine Kinder, meine Familie davor schützen ??
Hat eine Anzeige einen Nutzen ??

LG und vielen Dank im Voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Natürlich hat eine Anzeige Auswirkungen. Ob diese von Nutzen sind, musst du halt für dich selbst entscheiden.
Wenn die Kinder aber schon jetzt nicht mehr zum Vater wollen, kann es aber ja durchaus auch in ihrem Interesse sein.
Also: Anzeige, dass er Sprengstoff der Klasse 2 oder höher (denn 1 ist den Kindern erlaubt) an Minderjährige abgegeben hat.
Ferner Anzeigen, sobald es sich um Gegenstände handelt, die unter das Waffengesetz fallen.
Jede Anzeige zusätzlich dem Jungendamt mitteilen.
Das dürfte der beste Hebel sein.

Alternativ kannst du natürlich versuchen, es mit ihm auszufechten, ohne die Kinder mit einzubeziehen. Da würde mir aber höchstens ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch einfallen, und der wirkt längst nicht so gut - allein schon wegen der Beweisbarkeit und der Kosten. Die Anzeige bei der Polizei kostet dich gar nichts und die Beweise werden von der Polizei eingesammelt. Die ersten Anzeigen werden vielleicht noch wegen Geringfügigkeit eingestellt - entweder kapiert es dein Ex dann oder bei irgend eine Anzeige ist die Geringfügigkeitsgrenze mal überschritten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Die ersten Anzeigen werden vielleicht noch wegen Geringfügigkeit eingestellt


Bei Verstößen gegen das SprengG und WaffG, wird in der Regel nichts eingestellt.
Grade wenn es um die Abgabe an Kinder und Jugendliche geht.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Unihopper
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Danke für Deinen Beitrag.
Also meine Wohnung betreten lasse ich ihn überhaupt nicht. Es geht nur darum welche Gegenstände er den Kindern teils heimlich ins Gepäck tut und welche Dinge (Messer, Feuerwerkskörper) er mit Paket oder wie letztes Jahr im selbstgebastelten Adventskalender schickt. Alles an die Kinder adressiert.
Ist es dann auch noch Hausfriedensbruch ??
Sorgerecht ist leider so das er und ich das gemeinsame Sorgerecht haben. Alleiniges Sorgerecht für mich wäre mir auch lieber aber das geht heutzutage nicht mehr so einfach.
Er ist der Meinung das er nur weil SEINE Kinder bei mir wohnen er deswegen auch das Recht hat dies zu tun.

-- Editiert von Unihopper am 09.01.2017 22:56

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