Darf mein Vater den Unterhalt streichen, solange der BAföG-Bescheid aussteht?

16. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
louisa5000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf mein Vater den Unterhalt streichen, solange der BAföG-Bescheid aussteht?


Hallo zusammen,

das ist mein erster Beitrag hier im Forum. Ich bin 22 Jahre alt, studiere im 3. Semester und wohne nicht mehr zuhause. Mein Vater zahlt mir Unterhalt, auf den ich auch angewiesen bin, um mein Studium zu finanzieren.

Vor etwa zwei Monaten hat er mich darauf hingewiesen, dass ich BAföG beantragen muss, da er sonst den Unterhalt streicht. Das verstehe ich auch, da ich verpflichtet bin, BAföG zu beantragen, um meinen Bedarf zu decken. Allerdings hat es eine Weile gedauert, bis ich alle Unterlagen beisammen hatte – sowohl meine als auch die von meiner Mutter.

Der Antrag ist mittlerweile gestellt, aber ich habe noch keinen Bescheid erhalten. Nun hat mein Vater beschlossen, mir bis zum Eingang des BAföG-Bescheids keinen Unterhalt mehr zu zahlen.

Meine Frage ist: Darf er das einfach so? Ich bin aktuell in einer schwierigen Situation, da ich auf das Geld angewiesen bin, um Miete, Lebensmittel und andere Ausgaben zu finanzieren.

Ich freue mich auf eure Antworten und bedanke mich schon einmal für eure Hilfe!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37730 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von louisa5000):
Darf er das einfach so?
Er hat es doch schon gemacht. Oder willst du einen Rechtsstreit?

Du kannst/solltest deinen Vater darüber informieren, dass du alle erforderlichen Unterlagen der BAföG-Stelle längst vorgelegt hast und dass es trotzdem uU noch Wochen oder gar Monate dauern kann... Es läge wirklich nicht an dir. BAföG würde dann zwar nachgezahlt, aber dir fehlten momentan genau x€ pro Monat.
Du könntest ihm anbieten/versprechen, die dir nicht zustehende Summe sofort nach Zufluss an ihn zu überweisen.
Evtl. lenkt er ein und zahlt darlehensweise ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Grundsätzlich besteht Unterhaltsanspruch.

Den kann man jedoch auch verwirken, zum Beispiel, in dem man seine Ausbildung nicht angemessen vorantreibt.
Meine Erfahrung sagt mir, dass es in vergleichbaren Fällen oft eine Vorgeschichte gibt.
Ohne die zu kennen, ist eine Antwort schwierig.
Es ist zunächst mal schwer zu glauben, dass der Papa das Geld aus einer Laune heraus streicht. Es gab hier mal einen Fall, bei dem sich dann herausstellte, dass Töchterchen und geschiedene Mama den Papa nach allen Regeln der Kunst schikanierten und ausnehmen wollten.
Das möchte ich hier nicht unterstellen, aber eben ausschließen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#3
 Von 
louisa5000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Es ist zunächst mal schwer zu glauben, dass der Papa das Geld aus einer Laune heraus streicht.


Hallo, danke für deine Antwort!

Ich wollte noch etwas klarstellen: Mein Vater und ich hatten schon immer ein eher schlechtes Verhältnis, schlichtweg, weil er nie wirklich da war. Seit ich 8 Jahre alt bin, habe ich ihn höchstens einmal im Jahr gesehen. Er war oft unzuverlässig und hat mich als Kind häufig enttäuscht. 2022/2023 hat er mir dann wieder vermehrt geschrieben, aber da war mein Interesse nicht mehr da. Über 10 Jahre sind meine Mutter und ich ihm hinterhergerannt, und irgendwann war ich es leid.

Jetzt ist er wohl beleidigt und behauptet, ich würde nur Geld von ihm wollen. Mehr als den Unterhalt habe ich mein ganzes Leben lang nicht von ihm bekommen. Das macht die Situation für mich umso schwerer, weil ich das Gefühl habe, dass er mir jetzt in einer schwierigen Phase absichtlich Steine in den Weg legt.

Meine Mutter hat mit der ganzen Sache nichts zu tun. Sie hat immer nur versucht, gut mit ihm zu reden und mich dabei zu unterstützen, wo sie konnte. Auch hat sie nie ein schlechtes Wort über ihn verloren!

Ich hoffe, das gibt etwas mehr Einblick in meine Situation.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
louisa5000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Es ist zunächst mal schwer zu glauben, dass der Papa das Geld aus einer Laune heraus streicht.


Hallo, danke für deine Antwort!

Ich wollte noch etwas klarstellen: Mein Vater und ich hatten schon immer ein eher schlechtes Verhältnis, schlichtweg, weil er nie wirklich da war. Seit ich 8 Jahre alt bin, habe ich ihn höchstens einmal im Jahr gesehen. Er war oft unzuverlässig und hat mich als Kind häufig enttäuscht. 2022/2023 hat er mir dann wieder vermehrt geschrieben, aber da war mein Interesse nicht mehr da. Über 10 Jahre sind meine Mutter und ich ihm hinterhergerannt, und irgendwann war ich es leid.

Jetzt ist er wohl beleidigt und behauptet, ich würde nur Geld von ihm wollen. Mehr als den Unterhalt habe ich mein ganzes Leben lang nicht von ihm bekommen. Das macht die Situation für mich umso schwerer, weil ich das Gefühl habe, dass er mir jetzt in einer schwierigen Phase absichtlich Steine in den Weg legt.

Meine Mutter hat mit der ganzen Sache nichts zu tun. Sie hat immer nur versucht, gut mit ihm zu reden und mich dabei zu unterstützen, wo sie konnte. Auch hat sie nie ein schlechtes Wort über ihn verloren!

Ich hoffe, das gibt etwas mehr Einblick in meine Situation.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12218 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Er hat es doch schon gemacht.

Die Frage war nicht ob es es kann, sondern ob er es darf. ;)
Nach meiner Kenntnis darf es das allerdings, es läge an der louisa detailliert darzulegen und nachzuweisen, dass sie trotz rechtzeitiger Antragstellung keine Ausbildungsförderung erhalten hat oder erhalten hätte.

Zitat (von louisa5000):
Ich bin aktuell in einer schwierigen Situation, da ich auf das Geld angewiesen bin, um Miete, Lebensmittel und andere Ausgaben zu finanzieren.

Eventuell beim Bafögamt oder eurer Studentenvertretung nachfragen, ob Du eventuell die Voraussetzungen für das Vorausleistungsverfahren erfüllst. Antrag auf Vorausleistung (Formblatt 8)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 53x hilfreich)

Als erstes frage mal beim Bafög Amt nach, wie lange es noch ungefähr dauert und schildere deine Situation.
Vorausleistung sollte prinzipiell gehen, aber auch das dauert, bringt also wohl nichts.
Schreibe deinem Vater doch mal so nett wie möglich.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37730 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Es ist zunächst mal schwer zu glauben, dass der Papa das Geld aus einer Laune heraus streicht.
Man kann lesen, dass er erst den BAföG-Bescheid sehen will. Das ist keine Laune. Er selbst hat auf den BAföG-Antrag hingewiesen.
Zitat (von Despi):
Es gab hier mal einen Fall,
Könntest du bitte bei dem hier geschilderten Sachverhalt bleiben? Danke.

Zitat (von louisa5000):
das gibt etwas mehr Einblick in meine Situation.
Das ändert leider nichts. Einfach so wird er nichts zahlen. Er will den Beleg/Bescheid sehen. Mehr als deutlich darstellen, was Sache ist, bleibt dir wohl im Moment nicht.

Wenn er dich vor 2 Monaten aufgefordert hat, und du dann evtl. vor 4 Wochen alles zusammen und eingereicht hattest und bekanntermaßen Dezember mit den vielen freien Tagen vorkam, dürfte es durchaus noch dauern.
Für Vorausleistungszahlung und für Vorschuss fehlt es insofern an Gründen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Anami heute wieder in Hochform - und wie so oft völlig daneben…

Die TE hingegen hat meinen Beitrag richtig verstanden und entsprechend geantwortet.

Entsprechend der Schilderungen hat Spatenklopper m.E. die richtige Antwort formuliert.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37730 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Die TE hingegen hat meinen Beitrag richtig verstanden und entsprechend geantwortet.
UND? Zahlt der unwillige Vater nun? Beeilt sich die BAföG-Stelle deshalb nun besonders? Ist die TE die einzige, die unwillige Unterhaltszahler hat?
Wenn der Antrag etwa seit 4 oder 6 Wochen vorliegt und vollständig ist, liegen KEINE Gründe für Vorausleistung nach Formblatt 8 vor und es ist auch kein Grund für Vorschuss ersichtlich.
https://www.bafoeg-rechner.de/bafoeg-antrag/bafoeg-formblatt-8.php
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorschuss.php
Zitat (von louisa5000):
Nun hat mein Vater beschlossen, mir bis zum Eingang des BAföG-Bescheids keinen Unterhalt mehr zu zahlen.
Ich lese das so, dass der Vater jetzt erstmal nicht zahlt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Warum sollte der unwillige Vater jetzt aufgrund meines Beitrages bezahlen?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Peterlustiggg
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Meine Erfahrung sagt mir, dass es in vergleichbaren Fällen oft eine Vorgeschichte gibt.


Man könnte wirklich denken das hier mehr dahinter steckt als die von der TE beschriebenen Situation.

Sie studiert bereits im 3. Semester und ist noch nicht selbst oder die Mutter auf die Idee gekommen Bafög zu beantragen?

Wenn ich dann schon merke oha.... ich muss zwingend Bafög beantragen, wieso dauert es dann eine Weile alle Unterlagen zusammen zu bekommen? Da klemmt man sich doch dahinter. Die Mutter scheint ja auch nicht das Problem zu sein da Sie ja ein gutes Verhältnis haben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3259 Beiträge, 1078x hilfreich)

Zitat (von louisa5000):
Meine Frage ist: Darf er das einfach so?
Nein. Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Straftat.

Zitat (von Peterlustiggg):
Sie studiert bereits im 3. Semester und ist noch nicht selbst oder die Mutter auf die Idee gekommen Bafög zu beantragen?
Warum auch? BAföG ist ein Kredit, Unterhalt nicht. Es war also bis zu den Gerichtsentscheidungen zu dieser Sache durchaus fraglich, ob ein Student wirklich zur Inanspruchnahme eines Kredits verpflichtet ist. Das darf man auch durchaus weiterhin für (moralisch) fragwürdig erachten.

Louisa5000, lass dich nicht von dem ganzen Unsinn hier einschüchtern. Du hast folgende Möglichkeiten, die du theoretisch auch parallel betreiben kannst und die unterschiedliche Hürden mit sich bringen.

1) Der Zivilrechtsweg gegen den Vater. Anwalt erforderlich. Dauer und Erfolg abhängig von Anwalt, Beteiligten und Gericht. Anschließend ggf. Zwangsvollstreckung.

2) Sollte bereits ein Titel bestehen, kannst du die Zwangsvollstreckung sofort einleiten. Das wäre das einfachste und geht auch ohne Anwalt.

3) BAföG-Vorausleistung. Voraussetzungen sind erfüllt, sobald die Eltern den notwendigen Unterhalt nicht mehr bezahlen. Dauer abhängig von der BAföG-Stelle.

4) Andere eigene Einnahmequelle schaffen.

5) Strafanzeige. So eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft hat schon dem ein oder anderen die Augen geöffnet. Manche sind aber auch dagegen immun.

-- Editiert von User am 17. Januar 2025 09:27

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
louisa5000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Peterlustiggg):
Sie studiert bereits im 3. Semester und ist noch nicht selbst oder die Mutter auf die Idee gekommen Bafög zu beantragen?


Schlichtweg habe ich es bis jetzt einfach nicht benötigt. Ich habe den Unterhalt meiner Eltern bekommen, die auch wohlgemerkt nicht schlecht verdienen, weswegen ich davon ausgegangen bin, dass ich vermutlich sowieso kein BAföG erhalten würde. Zusätzlich erhalte ich noch Kindergeld und arbeite neben meinem Studium, wodurch ich finanziell bisher zurechtgekommen bin.

Ich habe absolut kein Problem damit, BAföG zu beantragen, aber es braucht nun mal seine Zeit, alle notwendigen Unterlagen zusammenzubekommen. Wie viele wissen, sind solche Prozesse nicht von heute auf morgen erledigt, besonders wenn mehrere Dokumente benötigt werden.

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