Ich bin seit vielen Jahren von meiner Ex-Frau geschieden. Sie trägt, genauso wie unser gemeinsamer Sohn aus dieser Ehe, noch meinen Nachnamen.
Jetzt möchte ich gerne, dass meine Ex-Frau wieder ihren Mädchennamen annimmt, mein Sohn soll meinen Namen behalten.
Wie ist hier die Rechtslage? Muss meine Frau auf meinen Wunsch/Forderung hin, meinen Nachnamen wieder ablegen und ihren Mädchennahmen annehmen, oder darf sie das verweigern?
Wie ist das mit meinem Sohn?
Danke für Eure HIlfe
Thomas
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Darf meine Exfrau meinen Namen weiter tragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Selbst wenn sie wieder heiratet darf sie Ihren Namen behalten.
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Hallo
quote:Wieso wilst du die namentliche Bindung zwischen Mutter und Kind zerstören?
Jetzt möchte ich gerne, dass meine Ex-Frau wieder ihren Mädchennamen annimmt, mein Sohn soll meinen Namen behalten.
Biete ihr doch an, ihren alten Namen anzunehmen und dies bei dem Kind gleichzutun, dann ist dein Hauptwunsch doch erfüllt...
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>> Biete ihr doch an, ihren alten Namen anzunehmen und dies >> bei dem Kind gleichzutun, dann ist dein Hauptwunsch doch >> erfüllt
Nein, das möchte ich nicht, denn mein Sohn soll meinen Namen auch an seine Kinder weiter geben.
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>> Es geht also doch nur darum, eine Trennung zwischen
>> Mutter und Kind erzwingen zu wollen. Zum Glück hast du
>> keine Rechtsgrundlage, deine Förderung durchzusetzen.
Das Kind ist erwachsen (25)und wird das selbst entscheiden. Aber wieso kann meine Ex-Frau meinen Namen weiter ohne mein Einverständnis tragen? Sie wollte damals ja die Scheidung und von daher wäre es nur konsequent, meinen Namen wieder abzulegen. Mir geht es hier auch nicht um Meinungen und Bewertungen sondern um die Rechtslage. Scheinbar bin ich daher falsch hier.
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Hallo,
um deine Frage klar zu beantworten (ist sie weiter oben eigentlich schon): Einzig allein deine Ex entscheidet welchen Namen sie trägt. Will sie nach der Scheidung ihren vorherigen namen wieder, bekommt sie ihn, will sie ihren erheirateten Familkiennamen behält sie ihn. Sollte dir das nicht gefallen, bleibt der Weg über den Petitionsausschuß des Bundestages eine entsprechende Gesetzesänderung herbei zu führen
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Hallo thomas,
ich möchte keine moralischen Aussagen treffen. Das ist in solchen Sachen wenig hilfreich.
Wie aber schon geschrieben wurde, gibt es rechtlich keine Möglichkeit, Deine Ex-Frau dazu zu zwingen, den früheren Familiennamen abzulegen.
quote:
Mir geht es hier auch nicht um Meinungen und Bewertungen sondern um die Rechtslage
Mein letzter Absatz entspricht der Rechtsgrundlage.
LG nero
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quote:Dann bist du hier aber total falsch, denn hier handelt es sich immerhin umeine Meinungsforum und ein Jeder kann seine Meinung äussern! Wenn du rechtliche Beratung willst, gehe nach nebenan und suche ein Gespräch mit einem Anwalt (kostenpflichtig)...
Mir geht es hier auch nicht um Meinungen und Bewertungen sondern um die Rechtslage.
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Guten Abend,
ldh, aber man sollte den Fragenden doch schon den rechtlich relevanten Weg aufzeigfen. Und moralische Zurechtweisungen helfen doch niemandem.
LG nero
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