Hallo,
ich bin 17 Jahre und wollte mich mal informieren, ob meine Mutter berechtigt ist, meinen 19-jährigen (in einen halbem Monat 20) Bruder rauszuwerfen.
Die größten Probleme die es mit ihm gibt sind seine Agressivität und seine Null-Bock-Einstellung. Ich zähl mal ein paar Beispiele auf: Wenn meine Mutter mit ihm reden will, wird er immer sofort lauter, wird beleidigend und hat kein Respekt mehr vor ihr. Es ist auch schon öfters zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen, bei denen mein Bruder meine Mutter weggeschuppst hat oder sie gegen die Wand gedrückt hat. Da wir zu unserem Vater keinen Kontakt mehr haben, sind wir meinem Bruder unterlegen. Mir droht er jeden Tag wegen Kleinigkeiten Schläge an und ist schon öfters ausgerastet und hat auf mich eingeprügelt. Des weiteren sucht er sich keinen Job und hilft nicht im Haushalt mit.Meine Mutter schreibt alle Bewerbungen für ihn, weil er sonst nie einen Job bekommen würde. Zwar hatte er im Oktober 2006 einen Job, auf den er aber schon am 3ten Tag keine Lust mehr hatte und nach 10 Tagen die Ausbildung abgebrochen hat. Zur Zeit tut er 3 Wochen Probearbeiten (den Job hat ihm mein Vater beschafft), zeigt aber schon jetzt (1 Woche arbeiten) die selben Lustlosigkeiten auf, wie bei dem anderen Job.
Er räumt sein Zimmer nicht auf, kümmert sich um nix, er hockt in seiner Freizeit nur vor dem Pc, pflegt sich nicht und macht uns nur das Leben schwer. Meine Mutter ist schon total fertig und verzweifelt.
Meine Mutter will ihn ständig rauswerfen, tut es aber doch nicht, weil sie glaubt, sie darf es nicht.
Drum würde ich gern wissen, welche Möglichkeiten meine Mutter hat und ob irgendelche Kosten auf sie zu kommen.
Danke schonmal für die Hilfe
Dominik
Darf sie den Sohn rauswerfen??
es gibt keinen grund in nicht vor die tür zu setzen ,er ist alt genug
Was wuerde er denn tun, wenn er wirklich raus geworfen werden wuerde?
Sich wieder "reinklagen"?
Die Polizei rufen - welche aber keine Handhabe gegen die Eigentuemerin bzw. die Mieterin haette?
Ich denke, sie sollte ihn vor die Tuer setzen und ihm alles Gute wuenschen. Wenn er an sich arbeitet und sich aendert, koennte er ja wiederkommen.
Agenor
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Weiß nicht wie es ist, wenn der Sohn die Lehre abgebrochen hat, denn normalerweise steht dem Kind eine Ausbildung zu. Solange müßten die Eltern Unterhalt für ihn bezahlen, d.h. wenn er volljährig ist, dann sogar beide Eltern in bar! Wenn er aber keine Anstrengungen unternimmt, ne Ausbildung zu machen, bzw. diese sogar abgebrochen hat, dann weiß ich nicht ganau, ob ihm überhaupt noch was zusteht. Guck doch mal hier im Forum bei "Unterhalt für Volljährige" vielleicht findest Du was. Viel Glück für Dich und Deine Mutter.
-----------------
"Ärgere Dich nicht - es sind alles nur Menschen!"
--- editiert vom Admin
Hallo Groellheimer,
dur irrst,die Polizei hat hier keine Handhabe. Ich hatte vor Jahren mal das Problem mit meiner Tochter. Ich habe sie auch an die frische Luft gesetzt, als sie 18 war. Die Polizei kam zwar, hat mich aber höflich gefragt, ob meine Tochter ihre privaten Sachen holen darf. Da ich das Hausrecht habe, brauchte ich das nicht zu tun. Derjenige, dem die Wohnung gehört bzw. der den Mietvertrag unterschrieben hat, hat das Sagen. Die Polizei wird den Teufel tun und Eltern zwingen, ihre volljährigen Kinder wieder in der Wohnung aufzunehmen. Bei mir hat sich alles wieder eingerenkt, aber auch meine Tochter brauchte diesen radikalen Methode um zu erkennen, dass es ihr eigentlich zu Hause doch ganz gut geht und dass man sich halt ein bisschen anpassen muss. Auch als Volljähriger ist man nicht das Universum. Es gibt auch noch andere Leute.
Lg
Hallo Groellheimer,
quote:
Auch sollte ihr klar sein, dass dann das Kindergeld an den Sohn auszuzahlen ist!
Denke, in dem Fall steht kein Kindergeld zu.
Er geht weder zur Schule noch macht er eine Ausbildung.
Und damit er nicht unter die Raeder kommt kann angeboten werden, dass bei nachweislicher Besserung wieder zu Hause gewohnt werden kann!
Gruss
Agenor
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten