Darlehen, Schenkung, Scheidung

27. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
iPhone
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Darlehen, Schenkung, Scheidung

Guten Tag, meine Schwiegereltern haben mir und meiner Frau ein Hyopthekendarlehen (zinslos) über 100000 € gewährt. Das Darlehen wurde im Grundbuch eingetragen (solidarische Haftung beider Ehegatten). Vor fünf Jahren hat mein Schwiegervater den Eintrag im Grundbuch gelöscht, uns das Darlehen also erlassen. Meine Frau und ich sind zu gleichen Teilen Eigentümer der Liegenschaft. Jetzt will meine Frau die Scheidung und sagt, die 100000 € gehören ihr. Ich bin der Meinung, dass dies eine Schenkung ist, und zwar an meine Frau und an mich. Ist das wirklich so?
Freundliche Grüsse
iPhone

-- Editiert von iPhone am 27.06.2007 11:02:02

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24 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1765
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Du hast von dem Geld deiner Schwiegereltern letztlich viele Jahre profitiert. Lass es gut sein damit und sei fair.

Meine Eltern haben meinem Ex und mir auch bei dem Kauf einer Immobilie geholfen. Es bestand aber immer Einvernehmen zwischen mir und meinem Ex, dass dieser Anteil bei einer Trennung mir zufließt. Umgekehrt wäre es genauso gewesen. Es ist einfach unmoralisch, einen Anspruch darauf zu erheben.

Grüße

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#3
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Wenn es rechtlich ok ist, warum solltest du nicht die Hälfte nehmen?!

Ich würde es tun, und moralisch hätte ich überhaupt keine Bedenken!

Die meisten Frauen würden nicht anders handeln. Dafür kenn ich genug Beispiele. Jetzt ist es mal ungekehrt, gratuliere!

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#4
 Von 
iPhone
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Besten Dank für die Antworten. So einfach wie die Ludmilla es darstellt (ganz schön dreist) ist es eben nicht. Was wäre, wenn das Darlehen immer noch Bestand hätte? Dann könnten meine Schwiegereltern von mir die ganzen 100000 € zurückfordern. Ich habe schliesslich den Darlehensvertrag mitunterschrieben.

-- Editiert von iPhone am 27.06.2007 13:01:12

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

ja, aber so ist es ja nicht. Was wäre wenn... ihr das Darlehen nicht bekommen hättet, da kann man ja endlos drüber philosophieren...
Warum hast du dich in dieser Form drauf eingelassen? Du hättest doch auch zu friedlichen Zeiten auf eine klare Regelung bestehen können? Hast du vermutlich nicht, weil du befürchtet hast, dass deine Schwiegereltern dann festschreiben, dass das Geld nur ihrer Tochter zufließen soll.

Wenn das so erklärter Wille war, dann halte ich es weiterhin für unmoralisch, das Geld jetzt einzufordern - egal, ob es rechtlich möglich wäre, oder nicht.

Grüße

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#6
 Von 
iPhone
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Wo bin da ich hineingeraten? In einen Anti-Männer-Club? Mir geht es vorerst nicht um Moral, sondern um das Recht. Wenn ich Recht kriege, dann kann ich ja immer noch auf das Geld verzichten oder einen Vergleich anstellen. Hier sind wir im Forum von 123recht und nicht in irgendeinem moralischen Verein.

-- Editiert von iPhone am 27.06.2007 13:08:59

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#7
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-1765
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@ iPhone

Glaube du hast da was nicht verstanden :
----
Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar! Rechtsberatung im Einzelfall ist untersagt. Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich.
-------
Zum selber lesen ganz oben auf JEDER Seite zu finden ;)

Wenn du eine Rechtsberatung haben möchtest ,dann konsultier doch einen Anwalt ! :augenroll:

Wäre in deinem Fall eh ratsam ,wenn du auf deinen Teil nicht verzichten willst ,den wirst du dann sowieso brauchen ! :grins:

Nur hie im 123recht-Forum wirst du von jedem die eigene Meinung hören ,so ist das in einem öffentlichen Forum nunmal !!

:wipp:
LG

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#10
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--Vor fünf Jahren hat mein Schwiegervater den Eintrag im Grundbuch gelöscht, uns das Darlehen also erlassen. --

Selbst wenn der Schwiegervater als Rechtspfleger im Grundbuch arbeitet, dürfte dies ohne Antrag der eingetragenen Eigentümer nicht möglich sein.

Im übrigen wäre ich froh, wenn ich 100.000,-EURO an Schulden erlassen bekäme(so ich sie denn hätte).
Wenn dat Dingens nämlich als Grundschuld im Grundbuch steht, könnte der Schwiegervater in das Grundstück vollstrecken.

Irgendwie verstehe ich die Aussage:
-Jetzt will meine Frau die Scheidung und sagt, die 100000 € gehören ihr-
nicht.
Will sie den die 100.000,-EURO wieder als Schuld auf das Grundstück eingetragen haben?

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#11
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@ ludmilla
Zwei doofe ein Gedanke ,du warst schneller :grins:

Wo wir recht haben ,haben wir recht ! ;)

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#12
 Von 
guest123-1765
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Duch den Wegfall der 100.000,-EURO dürfte nicht das Vermögen sich erhöht, sondern allenfalls die Schulden sich verringert haben;
immerhin wollte der Schwiegervater das Geld ja Anfangs zurück, es wurde sicherlich zur Schuldentilgung für den Hausbau benötigt und ist vermutlich restlos ausgegeben.

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#14
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Ja, aber es wird wieder interessant, wenn beide das Haus verkaufen möchten und sie möchte, dass die 100.000 vom Erlös vorab ihr zustehen. Genauso, wenn sie ihn auszahlen will. Seine Hälfte wäre dann theoretisch 100.000 weniger wert.

Grüße

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#15
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Es dürfte, wenn es 'Hart auf Hart' kommt, einen interessanten Fall für das Oberlandesgericht geben; wieviel 'Überschuss' nach Abzug von Gerichts- und Anwaltskosten noch übrig bleibt, ist fraglich, die Anwälte werden sich mit klammheimlicher Freude die Hände reiben.
Die Schenkung erfolgte doch leztendlich in Hinblick darauf, dass Tochter und Schwiegersohn gemeinsam alt werden.
Vom reinen Bauchgefühl heraus sollte der TE die 100.000 einfach vergessen und froh sein,weniger Bankschulden zu haben.

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#16
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

@ ludmilla und dori: Danke.

@ iphone: Meine Meinung wäre keine andere, wenn du eine Frau wärst...

Grüße

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#17
 Von 
iPhone
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

@ meri Ja, genau so ist es. Mein Schwiegervater wollte zuerst das Geld zurück. Dann hat er es sich anders entschieden und uns die 100000 € geschenkt. Somit nimmt die Schuld auf dem Haus um diesen Betrag ab. Meine Frau will im Haus bleiben. Und nun geht es darum, wie viel mir schlussendlich zusteht.

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#18
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

da hab ich ja richtig getippt... :grins:

Wenn du nicht verzichten willst, versuch dich mit ihr zu einigen. Meri hat recht, wenn ihr damit vor Gericht geht, geht ein Großteil der Kohle für diese Kosten drauf. Unabhängig davon kostet es Nerven und und und.
Wie würdest du es sehen, wenn es umgekehrt wäre? Deine Eltern hätten das Geld gesponsert und sie würde jetzt Ansprüche anmelden??

Grüße

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#19
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Ich denke, entweder man einigt sich gütlich,
oder es muss ein Gutachter beauftragt werden; die schlechteste Lösung ist eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung Gemeinschaft.
Wenn noch Grundschulden im Grundbuch eingetragen sind, haften natürlich beide als Gesamtschuldner.
Je, nachdem, wie hoch das Grundstück noch belastet ist, wird eventuell die Bank iPhone aus der Mithaft entlassen und er ist insofern Schuldenfrei, was ja auch einiges 'Wert' sein sollte.

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#20
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Vor fünf Jahren hat mein Schwiegervater den Eintrag im Grundbuch gelöscht, uns das Darlehen also erlassen


Falsch, der Eintrag dient nur des Absicherung des Darlehens. Es werden auch nicht alle Darlehen eingetragen, z.B. bei einigen Bausparkassen erst ab 15 Teuro.



;)

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#21
 Von 
iPhone
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

@armesocke
Da muss ich Dir widersprechen. Zusammen mit dem Löschen im Grundbuch wurde der Schuldbrief als ungültig erklärt.

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#22
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Durch die Löschung aus dem Grundbuch wurde aus dem Darlehen eine Schenkung. Diese ist, wie oben schon dargelegt, dem Anfangsvermögen der Frau zuzuordnen und wird wie eine Erbschaft behandelt. Somit besteht m.E. keine Anspruch deinerseits, das würde wohl auch ein Gericht so sehen, da das die normale Vorgehensweise bei der Zugewinnberechnug ist.

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#23
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Ist doch ganz einfach, z.B:

Hausbau: 400.000,-EURO
Schenkung: 100.000,-EURO
Restschuld 300.000,-EURO
Die eingetragenen Eigentümer haften als Gesamtschuldner für die Restschuld.

Wenn die Gläubigerbank/en den TE aus der Mithaft entlassen,
könnte er seinen ½ Anteil an dem Grundstück an seine Ehefrau
übertragen.
Im Gegenzug zahlt sie ihm 50.000,-EURO aus, die Schuldenlast von 300.000,-EURO
hat er los, sie das Haus, die Schulden hat sie aber immer noch.
Bei einem Verkauf des Hauses an einen Dritten ist nicht sichergestellt, dass der Kaufpreis ausreichend ist, um die Restschuld zu tilgen, bleibt also unter Umständen an Beiden etwas hängen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
iPhone
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Besten Dank für die Antworten.
@ meri, genau so sehe ich es auch.

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