Hallo zusammen. Ich hoffe hier finde ich Hilfe. Der RA sagt, dass ich 50% der Darlehenstilgung an den Ex zahlen muss, weil diese Raten während des Trennungsjahres von seinem Konto abgebucht wurden. Von meinem Konto wurde der Lebensunterhalt betritten (Essen, Kleidung, Urlaub).Nach dem Trennungsjahr bin ich ausgezogen und der Ex wollte die Wohnung alleine weiter finanzieren. Hat er auch ein paar Monate, davon klagt er jetzt auch die Hälfte ein, ebenso die Hälfte der Nebenkosten. Ist das denn wirklich so. Ich zahle 50% von allem, obwohl ich da nicht mehr wohne?
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"perry"
Darlehen Eigentumswohnung im Trennungsjahr und nach der Scheidung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo Perry,
wenn du mit im Darlehnsvertrag stehst ist das auch richtig so. - Aber...
Du könntest theoretisch für deinen, von ihm genutzten Anteil Miete verlangen. Würde ich ihm mal vorschlagen.
Wer ist denn im Grundbuch eingetragen? Will er die Wohnung behalten? Wer hat gesagt das du 50% der Raten bezahlen musst weil bisher von seinem Konto abgebucht wurde? Bist du auch durch einen RA vertreten? Wenn nein würde ich dies schleunigst veranlassen.
Lass dich nicht übers Ohr hauen.....
LG
Hallo Henriette,
Danke für Deine Antwort. Ich glaube ich muss etwas genauer berichten, worum es geht. Also, ich bin im Okt 05 ausgezogen (wir stehen beide im Grundbuch)hab sofort den Scheidungsantrag gestellt und wir haben übereinstimmend gesagt, dass wir bereits seit Okt. 04 in der gemeinsamen Wohnung getrennt leben. In dieser Zeit wurde das Darlehen für die Wohnung (ca. 1100 Euro) von seinem Konto abgebucht. Der Lebensunterhalt und Kleidung etc. wurde von meinem Konto beglichen. Natürlich trage ich die Hälfte des Darlehens und er muss mir im Gegenzug eine halbe Miete bezahlen. Nach Mietspiegel ist die Kaltmiete 700 Euro. Wenn ich das jetzt gegenrechne schulde ich ihm theoretisch noch Geld. Dass von meinem Konto eingekauft und gelebt wurde interessiert niemand, sagt mein RA, weil ich das nicht nachweisen kann. Und das ist mir unbegreiflich. Es ist doch für jeden logisch, dass wenn sein Konto mit Darlehenszahlung und Rate fürs Auto und noch etwas Kleinkram aufgebraucht ist, dass dann von meinem Geld der Lebensunterhalt bezahlt wurde. Entgegen unserer Absprache (er wollte auch gleich ausziehen und die Whg sollte verkauft werden) blieb er in der Wohnung, hat die Darlehen bis Juni 2006 bezahlt und dann nichts mehr. Im Mai 2006 war die Scheidung. Erst im Januar 2007 erfuhr ich durch einen Zufall, dass er die Darlehen nicht mehr bedient. Er hat sich geweigert die Wohnung zu verkaufen und bei einer Teilungsversteigerung meinerseits wären die Schulden riesig gewesen (die Whg ist voll belastet mit 140000 Euro). Vor vier Monaten hat er dann doch einem Verkauf zugestimmt und jetzt ist diese auch für 120000 verkauft. Er ist letzte Woche ausgezogen. Die Restschulden bleiben wohl an mir hängen, weil er so gut wie nichts verdient (selbstständig -Versicherung-, stinkfaul). Durch einen Mahnbescheid im Febr 08 der Hausverwaltung, der an mich gerichtet ist (vorher keine Mahnung oder sonstiges) ist auch klar, dass er die NBK nicht bezahlt hat. Muss ich ernsthaft jetzt auch noch die Heizung, Wasser etc. für den Typ bezahlen? RA sagt Ja, weil die Whg. unser beider Eigentum ist. Und wenn einer nicht zahlt, gehen die zum anderen. Ich kann es wohl dann bei ihm einklagen, aber der hat ja nichts. Es läuft sogar ein Haftbefehl gegen ihn, weil er zur EV aufgefordert wurde und das ignoriert hat. Mann, ich kann Dir sagen ich sehe da kein Ende.
Vielleicht gibt es doch noch irgendwo ein legales Hintertürchen.
Für Antworten, Tipps und Anregungen bedanke ich mich schon mal ganz herzlich
Liebe Grüße
Perry
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"perry"
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