Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung – Trennung

20. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Thomas1977Bayern
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung – Trennung

Liebes Forum,

zu folgendem Sachverhalt würde ich gerne eure Meinung hören:

Meine Partnerin und ich haben uns getrennt (nicht verheiratet). Sie hat vor Jahren aus dem Erbe heraus das Haus Ihrer Großeltern gekauft und ist laut Grundbuch Alleineigentümerin. Das Haus wurde komplett neu renoviert. Zur Finanzierung der Grunderwerbs- und Baukosten haben wir gemeinsam ein Darlehen aufgenommen, das wir auch hälftig zahlen.

Da wir nicht verheiratet waren, haben wir beim Notar untereinander einen Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung unterzeichnet. Demnach gilt eine Hälfte der Tilgungsleistungen auf dieses Darlehen als Darlehen meinerseits an meine Ex-Partnerin. Zugunsten meinerseits ist desweiteren eine Buchgrundschuld eingetragen worden.

Laut Notarvertrag verpflichtet sich meine Partnerin zur zinslosen Rückzahlung der Hälfte der Schulden, die zum Erwerb des Grundbesitzes oder für Investitionen in den Grundbesitz eingegangen worden sind wenn wir uns trennen („länger als 2 Monate getrennt leben").

Des Weiteren erhalte ich die von mir in den Grundbesitz getätigten Verwendungen, die aus meinem vorehelichen Vermögen oder aus einer Erbschaft, einem Vermächtnis, einer Schenkung oder aus einer Ausstattung stammen von ihr zinslos erstattet.
Ich habe nachweislich ca. 70.000 € eigene Verwendungen investiert.

Ich muss mich jetzt mit meiner Ex-Partnerin zusammensetzen und sehen was zu regeln ist.

Was ist von meiner Seite zu veranlassen?

Ich würde gerne aus dem Darlehen entlassen werden und dann zumindest mein Eigenkapital zurückfordern (s.o. ca. 70.000 €)?

Muss ich mir evtl. einen Rechtsanwalt nehmen bzw. mich beim Notar beraten lassen?

Durch diesen Notarvertrag stehe ich mich meiner Meinung nach ja eigentlich nicht schlecht. Aber was muss ich jetzt tun? Ich möchte es vernünftig regeln und keinen Streit, muss aber da auch an mein Kapital denken, welches ich vielleicht irgendwann anderweitig gebrauchen kann. Was ist, wenn Sie nicht zahlen oder nur einen Teil zahlen kann?

Für Eure Meinung und Hilfe bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße

Thomas

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Thomas,

vor Unterschrift beim Notar wurde euch der Vertrag erklärt? ihr habt ihn verstanden?

ihr versteht den Vertrag immer noch?

Warum dann ein Anwalt? ist die Sache strittig?

Führt einfach die im Vetrag festgelegte Regelung aus.

lg
edy



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