Das muß mir jemand erklären!

3. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-12
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Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)
Das muß mir jemand erklären!

Hallo an Alle,

habe heute (sorry, war ja schon gestern) ein Schreiben eines Jugendamtes an ein Familiengericht gelesen, was mich doch mehr als verwirrt hat. Folgende Ausgangssituation:

Ein Mann ist seinen zwei minderjährigen Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Die Ex-Frau hat im Laufe der Trennung viel von seinem Geld "genommen", (vom Konto, Schulden gemacht, die er gezahlt hat etc.), so daß er im Laufe von drei Jahren vollstreckbare Titel über rund 3.500,00 EUR gegen seine EX erwirken konnte.

Die Zwangsvollstreckung gegen die Frau verlief bis heute erfolglos. Das Strafverfahren gegen Sie wegen falscher EV und Vermögensverschleierung wurde mit einer Geldstrafe beendet.

Die Frau erhält seit 09/2001 Unterhaltsvorschuß. Der Mann war nicht leistungsfähig (Hausdarlehen allein, Nebenkosten allein, Ihre Schulden siehe oben etc.pp.)

Das Haus ist im Mai 2003 verkauft worden. Der Mann zahlt nun seit Mai 2003 Unterhalt, den er auch in Höhe des von seinem Anwalt errechneten Betrages hat titulieren lassen.

Das Jugendamt stellt sich als Vertreter der Kinder vor und klagt auf Unterhalt seit 06/2002 in voller Höhe.

Das Gericht hat in der ersten Verhandlung weder der einen noch der anderen Argumentation richtig folgen wollen und einen Vergleichsvorschlag gemacht. Danach soll der Mann insgesamt 3.500,00 EUR für den gesamten bisherigen Zeitraum (06/2002 bis 12/03) an Unterhalt nachzahlen.

Die einzelnen Zeiträume der Berechnung sind sehr lang, da unterschiedlich verdient wurde etc. Ist jetzt hierfür auch egal.

Fest steht, daß das Gericht einen Unterhaltsanspruch der Kinder gegen ihren Vater errechnet hat, der unter dem liegt, was die Unterhaltsvorschußstelle der KM monatlich zahlt.

Und jetzt kommt´s:

Das Jugendamt schreibt an das Gericht, daß es mit diesem Vorschlag des Gerichts einverstanden ist und der Hammer:

"Die KM bietet dem KV an, die Rückstände mit den offenen Forderungen in Höhe von rund 3.500,00 EUR zu verrechnen, die der KV als titulierte Forderungen gegen die KM hat".

Für mich heißt das auf Deutsch:

Die KM erhält Unterhaltsvorschuß, der Höhe nach mehr, als sie vom KV überhaupt bekommen hätte, und bietet nunmehr mit Unterstützung des Jugendamtes (im übrigen im gleichen Haus sitzend wie die Unterhaltsvorschußstelle) an, ihre !!!!!!! Schulden mit dem Anspruch zu verrechnen, den der Steuerzahler (Unterhaltsvorschuß wird ja wohl aus Steuergeldern finanziert) gegen den KV hat, um so ihre eigenen Schulden loszuwerden.

Kann mir das bitte jemand erklären?

Hinzu kommt, daß natürlich die Unterhaltsvorschußstelle sich nach Einleitung des gerichtlichen Verfahrens gemeldet hat und ankündigte, die Rückstände nach Beendigung des Verfahrens geltend zu machen, sprich, wenn das Gericht die Zahlbeträge ausgerechnet hat.

Diese Rückstände würde es ja nicht mehr bekommen, wenn der KV tatsächlich die Titel hergeben würde und dem "Angebot" der Verrechnung folgen würde, oder? Weil der KV ja weniger zahlen müßte, als das die Unterhaltsvorschußstelle tut.

Ich weiß, das es rechtlich schon gar nicht möglich, mit Unterhaltsansprüchen von Kindern aufzurechnen.

Für mich ist die Angelegenheit an sich einfach nur unbegreiflich. Geht hier die "Zuneigung" einer Jugendamtsmitarbeiterin zur KM nicht doch etwas zu weit?

Denke ich jetzt tatsächlich verkehrt oder ist dies ein starkes Stück?



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"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"

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2 Antworten
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#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Runa,
Ich fange diesen Beitrag jetzt schon zum 77. Mal an, weil ich immer wieder Denkfehler begehe......
Vielleicht mal vorab zur Erklärung für meine strapazierten Gehirnzellen:
Was ist mit dem letzten halben Jahr?( 05/03 - 12/03 ) Da hat er doch gezahlt und auch n Titel darüber. das müsste doch aus der Rechnung des Gerichtes rausfallen. Oder begehe ich da wieder n Denkfehler?
2. Das JA hat auf " Unterhalt in voller Höhe " geklagt. Konnte er aber lt. Gericht nicht zahlen, also Vergleich. Damit müsste er ja dann eigentlich aus den Verpflichtungen gegenüber der Unterhaltsvorschußkasse raus sein !!?? Wenn dies so ist, hat sie in der Tat ihre Schulden mit "unserer " Hilfe abgezahlt.
Hierbei geht es aber nur um die rückständigen Zahlungen VOR der Titulierung, deshalb wird m.E. sein JETZIGER Titel nicht ungltig.
Es kommt auf die Beträge an: Mal n Beispiel:
KM hat 10.000 EU UVG bekommen. Der Vater hätte aber 13500 EU Mindestunterhalt zahlen müssen. Konnte aber nicht. Jetzt wird er vom Gericht zu einer Zahlung von lediglich 3500 EU rückwirkend verpflichtet, die restlichen 10.000 muss er an die Vorschußkasse zahlen. Dann würds passen!
Wenn ich jetzt total daneben liege, möchte ich bitten, mich zu korrigieren, da mein Kopf schon raucht und ich - je länger ich darüber nachdenke - hier immer weniger " durchsteige "
Gruß
*die qualmende Anna *

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#2
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Anna,

so geht es mir auch, das mit dem qualmen.:)

Also, der Mann soll für den Zeitraum 06/2002 bis einschließlich 12/03 noch ca. 3.500,00 EUR insgesamt an Unterhalt für beide Kinder zahlen. Mehr Geld ist nunmal nicht da und nie da gewesen. Hierbei sind die Zahlungen, die er bis heute erbracht hat, bereits verrechnet (also für die Zeit von 05/03 bis 12/03).

Vor 06/2002 war er überhaupt nicht leistungsfähig, anderes Einkommen, Hausdarlehen etc.pp. Das hat die Unterhaltsvorschußstelle auch festgestellt.

Letztlich hätte nach der Berechnung des Gerichts die KM vom KV niemals den Mindestunterhalt erhalten und somit hierüber auch niemals einen Titel bekommen, ergo gäbe es in Deutschland keinen Unterhaltsvorschuß, hätte sie niemals den Mindestunterhalt bekommen, egal ob er ihr zusteht oder nicht. Einen Titel und somit einen durchsetzbaren Anspruch hierauf hätte sie nicht gehabt.

Also:

Sie erhält seit 09/01 bis heute vom JA Vorschuß pro Kind von 150,00 EUR, zusammen 300,00 EUR im Monat. Der KV hat vorerst nichts gezahlt.

Seit Mai 03 zahlt er für beide an das JA 220,00 EUR, die auch tituliert sind.

Das JA (Nicht die Vorschußstelle) klagt als gesetzlicher Vertreter der Kinder auf Unterhalt seit 06/2002 in Höhe von 250,00 EUR pro Kind, da die dortige Mitarbeiterin von der KM nur mit Halbwahrheiten bestückt wurde und meint, das Bezahlen ihrer Schulden etc. hätte in 06/2002 aufgehört, was nicht stimmt, aber egal.


Nun hat das Gericht gesagt, von 06/02 bis 12/02 ist eine Summe von 100,00 EUR pro Kind, also 200,00 EUR monatlich zu zahlen. Ab 01/03 bis 06/03 soll er 130,00 EUR pro Kind, also 260,00 EUR monatlich zahlen, für 07/03 bis 09/03 ergibt sich kein höherer Anspruch als tituliert, also 220,00 EUR für beide, und ab 10/03 145,00 EUR pro Kind, also 280,00 EUR.

Ab 01/04 sollen dann 145,00 EUR pro Kind gezahlt werden, also 70,00 EUR mehr für beide als bisher tituliert.

Dies sind alles nur Beispielzahlen, um die Sache zu verdeutlichen.

Die bisherigen Zahlungen ab 05/03 sind angerechnet. Das Gericht sagt also, Unterhalt ist vom KV für die Zeit von 06/02 bis 12/03 in Höhe von insgesamt noch 3.500,00 EUR zu zahlen (die gezahlten Beträge schon eingerechnet).

Alles nur Beispielzahlen.


Die KM hat uneingeschränkt monatlich bis heute 300,00 EUR vom JA-Vorschuß erhalten, ergo eine Zahlung, die sie vom KV niemals bekommen hätte.

Nun "bietet" die KM über das Jugendamt an, diesen vergleichsweisen Unterhalt bis einschließlich 12/03 mit den privaten Schulden der KM zu verrechnen.

Ich meine, daß dieser Rückstand, den das Gericht errechnet hat, der Unterhaltsvorschußstelle und nicht der KM zusteht, sie ihn sich aber "einkreisen" möchte.

Denn: Sie hat ja Unterhalt erhalten, nur eben nicht vom KV, sondern vom JA. Und wenn das Gericht nun sagt, ok, er war -wenn auch nur gering- leistungsfähig, dann gehört dieser Rückstand doch wohl dem JA und Steuerzahler und nicht der KM, denn bei der ist doch überhaupt kein Rückstand entstanden.

Ich sage es nochmal zum besseren Verstehen: Sie hätte auch über den Mindestunterhalt niemals einen Titel erhalten und somit auch keine irgendwie gearteten Rückstände, wenn sie auf die Leistungen des KV angewiesen gewesen wäre und es den Vorschuß vom JA nicht geben würde.

Das JA-Vorschußstelle weiß offensichtlich von diesem Ansinnen der KM überhaupt nichts, da es ja -wie gesagt, auf die Berechnung des Gerichts wartet.

Die klageführende JA-Mitarbeiterin (hat mit der Vorschußstelle nichts zu tun) ist eine Freundin der KM.

War das jetzt leichter zu verstehen?

Ich denke immer noch, daß hier private Schulden aus Steuerngelder finanziert werden sollen, da die KM offensichtlich nicht möchte, daß ihr EX noch Titel gegen sie hat, oder?

Oh Mann, ist das kompliziert, aber wahrscheinlich ist nur ein Denkfehler schuld.

Um Deine Frage mit den Zahlen nochmals aufzunehmen:

Die KM hat für den Zeitraum 06/2002 bis 12/03 insgesamt 5.700,00 EUR erhalten, der KV hätte aber nur insgesamt 4.500,00 (Rückstand 3.500,00 plus bereits gezahlter Beträge) zahlen müssen, weil er zu mehr nicht in der Lage war.

Ergo hat sie an Vorschuß 2.200,00 EUR mehr erhalten, als sie vom KV jemals erhalten hätte.

Dadurch, daß er längere Zeit nicht gezahlt hat, sind noch 3.500,00 EUR von ihm zu zahlen.

Und diese Summe wünscht die KM auf die von ihr verursachten Schulden zu verrechnen und nicht dem JA zur Rückführung des von ihr vereinnahmten Vorschusses zur Verfügung zu stellen, obwohl sie von dort sowieso schon "zuviel" erhalten hat.

?????








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"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"

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