Dem Vater das Besuchsrecht verbieten??!!

20. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
linda_g
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)
Dem Vater das Besuchsrecht verbieten??!!

wie kann ich dem Vater des Kindes das Besuchsrecht verbieten??? Wenn ich das alleinige Sorgerecht bekommen sollte, kann ich ihm das Besuchsrecht verbieten???

Grund: droht mir das Kind wegzunehmen, ist mehrmals vorbestrafft, hat sich um das Kind seit der Geburt nicht gekümmert..

hat beim Jugensamt ausgesagt, dass er dagegen ist, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme..

das Kind wird erst zwei Jahre..Der Kleine kennt seinen Vater nicht, der Vater ist keine Bezugsperson für das Kind..

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41 Antworten
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#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
ist mehrmals vorbestrafft, hat sich um das Kind seit der Geburt nicht gekümmert..
das Kind wird erst zwei Jahre.


Hat er die Vorstrafen alle erst in den letzten 2 Jahren bekommen oder hat dich das vorher nicht interessiert?

Fakt ist, irgendwas läuft hier aus dem Ruder. Dein Ex hat ein Kind, Euer kind hat einen Vater und beide haben ein Recht auf Kontakt.

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"gruß azrael"

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#2
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

schon mal in den entsprechenden § geschaut? Relevant wäre hier der § 1684 BGB .

Die Antwort zu azraels Ausführungen würde mich auch interessieren.

Warum möchte man so vehement den Umgang zwischen Vater und Kind unterbinden?

quote:<hr size=1 noshade>Grund: droht mir das Kind wegzunehmen <hr size=1 noshade>


Aus Deinen Ausführungen entnehme ich, dass Du dem Vater das Kind wegnehmen möchtest.

Denk mal drüber nach.

LG nero

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Das sind keine Gründe, dem Kind den Vater vorzuenthalten. Der Umgang kann auch unter Aufsicht z. b. des Jugendamtes stattfinden, falls tatsächlich eine Entführung zu befürchten wäre. Ich denke aber eher, das bei euch ein häufiges Übel im Vordergrund steht: Die Eltern wollen sich gegenseitig das Leben schwer machen und das Kind ist das Mittel.

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" "

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#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Mitarbeiter des Jugendamtes werden nicht in der Lage sein, bei einer Entführung verhindernd eintreten zu können.
Der Kindesvater ist ein angeblich politisch Verfolgter aus Tschetschenien, mit polnischer und anschliessend deutscher Aufenthaltsgenehmigung/Duldung, welche aber abgelaufen ist.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#6
 Von 
linda_g
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

""Aus Deinen Ausführungen entnehme ich, dass Du dem Vater das Kind wegnehmen möchtest"" ----> JA, das möchte ich ! denn ich denke, ein Vater, der sich um das Kind seit seiner Geburt nicht gekümmert hat (fast zei Jahre schon)..zu seinem Geburtstag nicht mal erschienen ist, hat KEIN recht darauf sich sein Vater zu nennen. Das Kind ist glücklich, hat einen Neuen Vater. Warum soll ich meinen zweijährigen Sohn durcheinander bringer mit dieser "Vatergeschichte". Wenn er mal ältere ist, hat er ja ein Recht auf die Wahrheit. Nur wieso soll ich ihn jetzt total durcheinander bringen??!!



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#7
 Von 
linda_g
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Eltern wollen sich gegenseitig das Leben schwer machen und das Kind ist das Mittel.

nein!!! ich möchte nur, dass dieser Mann aus meinem Leben verschwindet !!! ich sehe ihn seit einem Jahr nicht mehr und MIR GEHTS GUUUUUUUUUUT !!!

habe ein neues Leben begonnen und mir gefällt es, verdammt. Nie würde ich mein Kind als Mittel zum Zweck benutzen. Ich möchte nur, dass es ihm gut geht und er nicht irgendwann mal in Tschtschenien landet


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#8
 Von 
linda_g
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Mitarbeiter des Jugendamtes werden nicht in der Lage sein, bei einer Entführung verhindernd eintreten zu können.


DA hast du Recht ! ich kann da nichts gegen machen, falls er mal vor meiner Tür steht..WER gibt mir dein mein Kind mir wieder?!!

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
linda_g
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Hat er die Vorstrafen alle erst in den letzten 2 Jahren bekommen oder hat dich das vorher nicht interessiert?

Über seine "kriminelle" Art habe ich erfahren, als wir shcon verheiratet waren. da kamen halt die Briefe und Einladungen zu den Gerichtsterminen ! Dies war unteranderem auch der Grund warum ich mich dann getrennt habe

Ich wünsche es keinem, so riesige Angst das Kind weggenommen zu bekommen.



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#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Darf er nach der Scheidung in Deutschland bleiben?? er ist mehrmals vorbestrafft und hatte vor kurzen eine Bewährungsstrafe. Wir haben ein gemeinsames Kind, den er bis jetzt 3-4 mal gesehen hat.

<hr size=1 noshade>


Die Frage ist, ob er überhaupt noch hier sein darf. Und weiter:

Entscheidungsdatum: 05.05.2009
Aktenzeichen: Au 1 K 08.449
Dokumenttyp: Urteil

Ausländerrechtliche Schutzwirkungen entfaltet Art. 6 GG freilich nicht schon aufgrund formal-rechtlicher familiärer Bindungen. Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (vgl. BVerfGE 76, 1 , st. Rechtspr.). [color=red]Die familiäre (Lebens-)Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind ist getragen von tatsächlicher Anteilnahme am Leben und Aufwachsen des Kindes[/color] (vgl. zuletzt auch BVerfG vom 9.1.2009 Az. 2 BvR 1064/08 ,InfAuslR 2009, 150 ). Deshalb kommt es wesentlich auf die tatsächliche Ausgestaltung der Beziehung zwischen demVater und dem Kind im konkreten Einzelfall an (vgl. BVerfG vom 30.1.2001 a.a.O.). Bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, ist deshalb maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist.




Das Interesse des Kindesvaters scheint wohl eher so zu sein, aus dem Urteil weiter:

Nach alledem ist die Kammer, auch angesichts der neuerlichen Vereinbarung eines Umgangsrechts, überzeugt, dass die bekundete Absicht des Klägers mit seiner Tochter persönlichen Kontakt aufnehmen zu wollen, [color=black][color=red]nicht durch das Wohl des Kindes, sondern durch aufenthaltsrechtliche Gesichtspunkte motiviert ist.[/color][/color] Die Versagung des Aufenthaltstitels stellt daher auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG keine besondere Härte im Sinne § 31 Abs. 2 Satz 1 AufenthG dar

iEin Anspruch des Antragstellers auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis ergibt auch nicht aus § 36 Abs. 1 AufenthG , da sich mit der geschiedenen Ehefrau des Klägers ein sorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält


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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#12
 Von 
linda_g
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

danke, meri..das heisst ja sowieso, dass ich alleine nichts gegen ihn machen kann..

erlich gesagt, weiss ich echt nicht was ich weiter machen soll...beim ausländeramt anrufen oder einfach auf den scheidungtermin warten..



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#13
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Linda,

quote:
Das Kind ist glücklich, hat einen Neuen Vater.


Warum adoptiert der *neue Vater* den Kleinen nicht? Dann bist du alle deine Sorgen los?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#14
 Von 
giuseppina24
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn ich einige Antworten hier lese, danke ich wirklich, ich bin im falschen Film. Warum soll ein Vater Recht auf Umgang haben, nachdem ihm sein Kind zwei Jahre lang am A... vorbei gegangen ist?
Dieses Gesetz ist schrecklich, man kann nur hoffen, dass es da bald eine Änderung gibt. Den Kindern tut man damit sicherlich keinen Gefallen, wenn man sie zum Umgang mit einem Mann verdonnert, der sich ihnen als ihr "Papa" vorstellt, obwohl die Rolle - weil der leibliche Vater sich nie gekümmert hat- schon vom neuen LG der Mutter eingenommen wurde.
Aus psychologischer Sicht ist es nach so langer Zeit viel sinnvoller zu warten, bis sich das Kind im Laufe der Pubertät mit der Herkunftsfrage beschäftigt.
Dieses Gesetz straft die Mütter (der Vater hat ein Umgansrecht, aber keine Pflicht - kann das Recht vor Gesetz erwirken, sich nicht an Termine halten usw... MACHT JA NICHTS!) und die Kinder sind die am meisten Leid tragenden.
Klar, was will man erwarten, hat mal jemand die Frauen in unserer Legislative gezählt?



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#15
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

quote:
Warum soll ein Vater Recht auf Umgang haben, nachdem ihm sein Kind zwei Jahre lang am A... vorbei gegangen ist?


weil das eine nichts mit dem andreen zu tun hat, man das Recht hat, seine Meinung zu ändern, weil es vielleicht Gründe für dieses Verhalten gab...?

quote:
Dieses Gesetz ist schrecklich, man kann nur hoffen, dass es da bald eine Änderung gibt


da hast Du Recht - zu erwarten ist, dass es endlich möglich sein wird, auch bei unehelichen Kindern als Vater das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen, auch ohne Zustimmung der Mutter - endlich

quote:
Aus psychologischer Sicht ist es nach so langer Zeit viel sinnvoller zu warten, bis sich das Kind im Laufe der Pubertät mit der Herkunftsfrage beschäftigt.


Du bist Psychologin?Und wenn, dann ist das eine absolute Minderheitemeinung und deshalb auch gesetzlich anders verankert.

quote:
Dieses Gesetz straft die Mütter (der Vater hat ein Umgansrecht, aber keine Pflicht


Sorry, aber wo hast Du das denn her? Zuallererst und ganz ohne wieteres Zutun hat man die Pflicht, den Unterhalt zu zahlen - für das Kind und in den ersten drei Jahren auch für die Mutter, ohne dass der Vater je mitzureden hatte, ob das Kind überhaupt geboren wird. Selbst wenn der Vater arglistig getäuscht wurde ("doch, klar nehme ich die Pille"). Gleichzeitig hat er (besher und wohl noch einige Jahre) keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen, wenn die Mutter nicht will. Auch die Betreuung wird nur äußerst selten dem Mann zugesprochen.

Zu guter letzt: das Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes auf seinen Vater und weniger des Vaters auf sein Kind. Außerdem ist das Umgangsrecht nicht nur Recht, sondern auch Pflicht.

quote:
Klar, was will man erwarten, hat mal jemand die Frauen in unserer Legislative gezählt?


was das (Kindes)unterhaltsrecht angeht, kann sich in BRD keine Frau wirklich beschweren - zumindest nicht, wenn sie einigermaßen objektiv bleibt.

vg, Disso

-- Editiert am 22.05.2010 00:44

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#16
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
giuseppina24
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Halloooo,

Ich hab mit keinem Wort geagt, dass man nicht Vätern, die sich immer um ihre Kinder kümmern wollten, ein Umgangsrecht zugestehen soll (aus moralischer Sicht sogar MUSS).
Ich bin auch absolut dafür, dass es ein Gesetz geben muss, wonach ein Mann, der bewiesener Maßen sofort nachdem er von der Existenz/Schwangerschaft (mit einem /) eines Kindes erfährt, angibt, von der Frau gelinkt worden zu sein, nicht zu Unterhaltszahlungen verdonnert werden dürfte.
Ich bin mir sicher es gibt arme Papis, die ihre Kinder gerne viel öfter sehen würden, und das nicht können, weil sich die Ex weigert und ihn nicht mehr in ihrem neuen Leben haben möchte.
Ich bin aber AUCH der Meinung, dass Väter, die sich 1,2 Jahre lang ohne plausiblen Grund weigern, ihr Kind auch nur zu sehen (keine Lust.../nicht arbeitsbedingt im Ausland etc) das Recht auf Umgang verlieren müssen.
Die Mutter ist in solchen Fällen ,wie es bei mir ist, voll und ganz der Willkür des Erzeugers ausgesetzt und außerdem wird einem Mann so die Chance gegeben (ich will hier NIEMANDEM was unterstellen), sich immer wieder ins Familienleben seiner Ex einzumischen und es zu belasten (das ist bei mir der Fall, mein Ex hat mir ins Gesicht gesagt das Kind interessiert ihn nen Sch..., aber er wird mir mien Leben zerstören und zur Hölle machen, wo er nur kann).

Kleine Anmerkung:
Dass ein Umgang nach vielen Jahren, in denen das Kind den Bezug bzw sogar die Erinnerung an den Vater verloren hat und wenn das (unter 10 jährige) Kind durch ihn in seiner intakten Familie in eine Außenseiterposition gedrängt wird, psychologisch NICHT sinnvoll ist, das sehen europäische Psychologen geschlossen so - nur waren bei dieser Gesetzgebung andere Gründe vorrangig (Rechte eines Vaters, kein willkürlicher Kindesentzug durch die Mutter usw - was sicherlich auch der Regelfall ist)

Wenn schon Kritik, dann bitte zumindest auf diesen Fall bezogen, nicht pauschalisiert -
falls ihr in der Situation steckt, eure Kids nicht so oft sehen zu können, wie ihr das möchtet und euch ansonsten an die Abmachungen mit der Mutter bezüglich Abholen etc gehalten habt, dann habt ihr meine Achtung und dann wünsche ich euch, dass ihr eine gute Lösung findet.

PS: nomen est omen



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#18
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
eines Kindes erfährt, angibt, von der Frau gelinkt worden zu sein, nicht zu Unterhaltszahlungen verdonnert werden dürfte.


Das wird nicht nachzuweisen sein. Die Zahl der Väter, die dann keinen Unterhalt mehr zahlen wollen, dürfte sprunghaft in die Höhe steigen.....zu Lasten des Steuerzahlers, der nicht den Genuß hatte, bei der Zeugung aktiv mitzuwirken. :grins:

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#19
 Von 
giuseppina24
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, das ist wohl richtig.
Ich wäre trotzdem dafür, in einigen Fällen kann man es durchaus nachweisen.
Auf der anderen Seite - ich hoffe einfach, dass sich die Pille für den Mann bald durchsetzt, dann ist dieses leidige Thema vom Tisch. :crazy:


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#20
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
giuseppina24
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

tja, da prellen wohl welten aufeinander.
väter, die sich, wie in diesem fall, so lang nicht um ihre kinder scheren, kann man im nettesten fall nur als erzeuger betrachten.
mütter, die bemühten VÄTERN das umgangsrecht verweigern wollen, sind unterste schublade.
väter, die den umgang mit dem kind und damit dieses selbst benutzen, um ihrer ex eine reinzuwürgen, sind das auch.
da bin ich sokrates´meinung - jeder weiss in sich, was richtig und was falsch ist.
ich würde mich durchaus als moralischen mensch bezeichnen.
natürlich achte ich diese väter und ich hoffe (wie disso), das auch die gemeinsame sorge erzwungen werden kann.
sowie die gesetze jetzt sind, schützen sie die schwarzen schaafe unter den männern (oder auch frauen) ohne sorgerecht.

IN DIESEM FALL sieht es ja wohl nicht danach aus, dass einem armen Papa der Umgang verweigert wird...

Ansonsten würd ich sagen, ich kommentier deinen senf nicht mehr und du meinen nicht. auf nen gemeinsamen nenner kommen wir wohl eh nie ;) ich werd dich nicht von meiner position überzeugen können und du mich nicht von deiner.



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#22
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

quote:
nur waren bei dieser Gesetzgebung andere Gründe vorrangig (Rechte eines Vaters, kein willkürlicher Kindesentzug durch die Mutter usw


das ist nicht richtig. Es stand (und steht) immer nur das Kindeswohl im Entscheidungsfokus - dass Du eine andere Auffassung davon hast, was das Kindeswohl ist, ist eine ganz andere Geschichte...

vg, Disso

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
giuseppina24
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

und wie steht deine aussage jetzt im konflikt zu meiner?
die getze werden von politikern nicht von psychologen verfasst.
und dasselbe gilt für die definition vom kindeswohl.
da steht die psychologische seite schon lange der rechtlichen entgegen - ich habe zwei psychologische gutachten, die einen umgang eines 3 jährigen kindes, ´das in einer intakten familie lebt, mit seinem erzeuger, zu dem es keinen bezug hat, als fürs kind nicht sinnvoll beurteilen.
das problem ist in meinem fall tatsächlich, dass diesen gutachten die rechte des leiblichen vaters gegenüberstehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

quote:
ich habe zwei psychologische gutachten, die einen umgang eines 3 jährigen kindes, ´das in einer intakten familie lebt, mit seinem erzeuger, zu dem es keinen bezug hat, als fürs kind nicht sinnvoll beurteilen


dazu fallen mir zwei Sachen ein: erstens: das steht so im Widerspruch der gängigen Lehrmeinung der Psychologie und ist so pauschal auch schlichtweg falsch.
Natürlich kann es Gründe geben, dass man zu so einer Beurteilung kommt, aber dann mit einer anderen Begründung.

zweitens: trau keinem Gutachten, dass Du nicht selber in Auftrag gegeben hast...

Ud Schlußendlich ist Deine Schlußfolgerung falsch, dass die rechtliche Seite über der der Psychologischen steht. Einfach deshalb, weil die rechtliche sich an der psychologischen orientiert - sonst wären Gutachten ja erst gar nicht relevant und zugelassen. Wenn Deine Gutachten als stichhaltig anerkannt werden, wird das zum Anlass genommen werden müssen, den Umgang zu verbieten.

Wenn nicht, wird das Gutachten selber angezweifelt werden müssen und dargelegt werden müssen, warum das Gericht diesem nicht folgt. Z.B. durch ein Gegengutachten oder wegen nicht Stichhaltigkeit - aber nie weil es zwar stimmt, was im Gutachten aufgeführt ist, die Gesetzeslage aber anders ist und deshalb anders entscheiden wird.

vg, Disso

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
linda_g
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Warum adoptiert der *neue Vater* den Kleinen nicht? Dann bist du alle deine Sorgen los

Ist das echt so??????? ich habe gehört, dass mein LG den Kleinen NUR mit Zustimmung des "vaters" adoptieen kann ??!!!

WENN mein LG meinen Sohn OHNE die Zustimmung adoptieren kann, KLAR würde er das sofort machen...HILFEEEEEEE

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
linda_g
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:

quote:
Den Kindern tut man damit sicherlich keinen Gefallen, wenn man sie zum Umgang mit einem Mann verdonnert, der sich ihnen als ihr "Papa" vorstellt

Aus psychologischer Sicht ist es nach so langer Zeit viel sinnvoller zu warten, bis sich das Kind im Laufe der Pubertät mit der Herkunftsfrage beschäftigt.



Dies ist auch meine Sorge...wie soll ich jetzt meinem zweijährigen Sohn beibringen, dass ein völlig fremder Mann sein "Vater" ist..obwohl er PAPA zu meinem LG sagt...Das Kind wird total durcheinander sein...will ich das meinem Kind antun? :- NEIN !!! nur wie soll ich es schaffen, das dem FamG nahezubringen? damit sie meine Situation und meine Sorgen verstehen.

Das andere ist, weil er mir ja droht das Kind wegzunehmen, wenn ich ihn ihm nicht raugebe, wie soll ich dann den Kleinen in den Kindergarten abgeben? wie soll ich es zur Schule schicken? wie soll ich dann ruhig schlafen könen?!

Ich habe michts gegen, wenn er mal groß ist, dass er erfährt, dass er einen "Vater" hat und dann selbst entscheiden kann, ob er ihn sehen möchte oder nicht...wieso ist das nicht möglich?

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#27
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

quote:
Dies ist auch meine Sorge...wie soll ich jetzt meinem zweijährigen Sohn beibringen, dass ein völlig fremder Mann sein "Vater" ist..obwohl er PAPA zu meinem LG sagt...Das Kind wird total durcheinander sein.


das passiert vieltausendfach und ist ein weitaus kleineres Problem, als Du jetzt meinst.

"Falsch" ist es ja übrigens eher, dass der Kleine zu Deinem LG Papa sagt - der tatsächliche Vater kann da nun wirklich nix zu - für eine evtl. Verunsicherung wärst also viel eher Du verantwortlich als der leibliche Vater - aber wie gesagt: das ist nicht wirklich ein Problem.

quote:
Ich habe michts gegen, wenn er mal groß ist, dass er erfährt, dass er einen "Vater" hat und dann selbst entscheiden kann, ob er ihn sehen möchte oder nicht...wieso ist das nicht möglich?


weil das nicht im Kindeswohl ist, auch wenn Du das anders siehst

vg, Disso

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
giuseppina24
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hör nicht auf disso,
er ist wahrscheinlich ein betroffener engagierter Vater, der deshalb rigoros gegen Mütter ist, die ein Besuchsrecht verhindern wollen, egal wie die Vorgeschichte ist.

NATÜRLICH IST ES SCHÖN UND RICHTIG,WENN DEIN KLEINER ZU DEINEM LG PAPA SAGT!!!
Hätte er denn 2 Jahre ohne Papa leben sollen ? Hätte er sich gekümmert, wäre die Rollenverteilung sicherlich anders ausgefallen.
Lass dir deine Familie nicht von deinem Ex kaputt machen. Maximal hat der Kleine nacher 2 Papas - Einen Familienpapa, einen leiblichen Papa.
Wieviele Kinder aus gescheiterten Beziehungen sagen denn später, mein "Papa" ist der neue LG meiner Mama gewesen, weil meiner sich nicht gekümmert hat.
Auch das Gesetz sieht das so - wenn dein Kleiner nen super Draht zu deinem LG hat, hat er auch ein Umgangsrecht mit ihm, solltet ihr euch eines Tages trennen (wovon ja Gott sei Dank nicht auszugehen ist :) ).
Du musst das Augenmerk auf deine intakte Familie richten . Ihr müsst zusammenhalten, damit der Erzeuger euch nicht zerrütten kann.
Versuch den Umgang mit Hilfe des JA und eines Anwalts so zu gestalten, dass es ganz langsam und behutsam passiert.
Dein Ex ist meiner Ansicht nach (wobei ich natürlich nur aus dem schliesse, was du geschrieben hast) ein absoluter Sch...Kerl, es ist traurig, dass Väter, die so lange ihren Umgangspflichten nicht nachkommen, so mir nichts dir nichts in die Familie ihrer Ex einbrechen und das Kind sehen dürfen.
Aber so ist das Gesetz - es schützt auch die, wie ich oben geschrieben habe, die schwarzen Schaafe unter den Vätern.
Das Jugendamt kann den Umgang am Anfang beschränken,lass dich da beraten, sprich über deine Ängste. I.d. Regel darf er sein Kind am Anfang nur mal ne halbe Stunde sehen. Du kannst nur versuchen, ihn den Umgang so ungemütlich wie möglich zu gestalten und ihm und deinem Kind signalisieren, dass der Papa was mit seiner Herkunft zu tun hat, die FAMILIE aber du und dein LG sind und darauf hoffen, dass dein Ex bald die Lust verliert.
Leider stimmt es, dass der Kleine nur mit Zustimmung deines Ex adoptiert werden kann.Außer in Sonderfällen, Wohl des Kindes oder wenn es später selbst entscheidet...
Ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass dieser Blödmann mit seinen egoistischen Forderungen, bei denen es ihm vermutlich auch nicht ums Kind geht sondern darum, dein Glück in irgendeiner Weise zu attackieren, nichts bewirkt und dass er ganz bald von euch ablässt.
Sprich mit deinem Anwalt, auch er kann dir helfen, für das Besuchsrecht so unmögliche Forderunegn an deinen Ex zu stellen, dass ihm die Lust darauf vergeht.
Aus psychologischer Sicht kann ich dir aber sagen: Wenn du kannst, sei bei den Treffen dabei oder zumindest eine andere Bezugsperson des Kleinen (Oma/Opa?) , denn wenn er begleiteten Umgang hat mit einer Person vom Jugendamt und dem Erzeuger, die er beide nicht kennt, kann er wirklich seelischen Schaden erleiden.

Ich wünsch dir alles Liebe!!!

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#29
 Von 
giuseppina24
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Gutachten geben Indikationen. Sie können daher, müssen aber nicht, Grundlage für ein Gerichtsurteil sein.


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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

quote:
Du kannst nur versuchen, ihn den Umgang so ungemütlich wie möglich zu gestalten und ihm und deinem Kind signalisieren, dass der Papa was mit seiner Herkunft zu tun hat, die FAMILIE aber du und dein LG sind und darauf hoffen, dass dein Ex bald die Lust verliert.


quote:
Sprich mit deinem Anwalt, auch er kann dir helfen, für das Besuchsrecht so unmögliche Forderunegn an deinen Ex zu stellen, dass ihm die Lust darauf vergeht.


...und Du wunderst Dich noch, dass Dein Ex den Hals hat auf Dich?

Machst Du hier nicht ganz genau das, was Du von Deinem Ex in Bezug auf das Kind unterstellst, was er tun würde?

Stell' Dir mal vor, Dein Ex würde all das sagen und Du würdest davon Wind bekommen? Wie wäre da Deine Reaktion ihm gegenüber?

quote:
ich würde mich durchaus als moralischen mensch bezeichnen.


Sorry, aber bei dem, was Du hier gerade an Tipps gibst kann ich das gerade gar nicht nachvollziehen :-(

Kopfschüttelnde Grüße
Disso

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