Den Vater angeben

7. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Sandra0102
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Den Vater angeben

Hallo :o)
Ich hoffe sehr, daß mir hier jemand helfen kann, da ich wirklich ein sehr belastendes Problem habe.
Ich lebe seit einem Jahr von meinem Ehemann getrennt. Vor 10 Monaten wurde ich dann schwanger von einem verheiratetem Mann, der selbst noch 2 Kinder hat.
Das Kind habe ich bekommen und mein Nochehemann steht logischerweise in der Geburtsurkunde.
Nun meine Frage: Auf dem Jugendamt wurde mir gesagt, das ich eine Vaterschaftsanfechtung machen muss, damit mein Nochehemann aus der Geburtsurkunde des Kindes genommen wird und keinen Unterhalt zahlen muss. Ich möchte allerdings den richtigen Vater des Kindes nicht angeben, da ihm ansonsten dei Scheidung seiner Frau droht.
Muss ich in einem solchen Fall den Vater nennen, oder gibt es ein Gesetz, das besagt, das ich den Vater nicht nennen muss, wenn ihm dadurch Scheidung und weitere Unterhaltszahlungen drohen?
Bezahlt in diesem Fall trotzdem das Jugendamt für das Kind Unterhalt, oder bekomme ich dann nichts?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Sandra

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Carsten Dix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sandra,

heikles Thema. Du kannst den Vater als unbekannt angeben, ein Gesetz, das dich zwingt, den Namen zu nennen, gibt es nicht.
Wenn du schon Aussagen vor Zeugen gemacht hast, dass du den Namen kennst, wird es schwierig, dann noch Geld zu bekommen.
Letztendlich machst du zwei Dinge, die nicht ganz koscher sind:
a. Du nimmst dem Kind die Möglichkeit, seinen vater von klein auf kennenzulernen.
b. Du willst, dass ich und weitere MillionenSteuerzahler dir unser Geld über das JA geben, das eigentlich ein anderer zahlen sollte.

Dass du den tatsächlichen Vater aus der Verantwortung entlässt, ist zwar ein netter Zug von dir, aber na ja.

Wieso du eine Vaterschaftsanfechtung machen musst, ist mir schleierhaft. Die macht doch in der Regel der Nicht-Vater, um da rauszukommen. Im Prinzip kann es dir ja egal sein, wer als Vater drinsteht. wEnn du keinen Unterhalt von deinem Ehemann willst, dann schick ihm das Geld zurück. Dann kann dein Kind ihn oder den "echten" Vater später auch nicht verklagen auf Unterhalt, wozu es nämlich Recht hat - auch rückwirkend.

Ich betone aber, dass ich solche Machenschaften - auch wenn ich sie hier nenne - allein schon dem Kind gegenüber nicht gutheiße.

Ich wünsch deinem armen Kind trotzdem einen guten Start ins Leben mit solchen traurigen Verwandtschaftsverhältnissen.


Carsten

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#2
 Von 
Sandra0102
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Carsten
Erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
Das die ganze Situation ziemlich dumm gelaufen ist, weiß ich leider selber :o(
Das Problem isst ja, das ich von Sozialhilfe lebe. Und das Sozialamt rechnet jetzt den Unterhalt mit an, den ich ja nicht bekomme. Mein Nochmann will und soll nicht zahlen und wenn ich den Kindsvater nicht angebe, weil ich es nicht möchte, bekomme ich da logischerweise auch nichts.
Na ja und was die Sache angeht, das das Kind seinen Vater nicht kennenlernt, er lernt den Vater ja kennen, weil wir noch ein freundschaftliches Verhältnis haben.
Ich möchte es nur nicht offiziell machen, weil er selbst noch 2 kleine Kinder hat, und das ist mir die ganze Sache nicht wert, weil zu so einer "Dummheit" die wir gemacht haben, gehören schließlich immer zwei.
Liebe grüße
Sandra

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#3
 Von 
Leske
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sandra,
wie du schreibst gehören da zwei zu...., aber warum sollst du die Miete alleine bezahlen???
So brutal das klingt: nenne seinen Namen! Auch er muss die Konsequenz für seinen Fehler übernehmen, oder nicht mit dem Feuer spielen.
Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mónica
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sandra,

richtig, es gehören immer zwei dazu. Also ich denke, es gehören auch immer zwei für die Konsequenzen und die Verantwortung. Wenn Du wirklich ein "freundschaftliches Verhältnis" zu dem KV pflegst, sollte es nicht so schwierig sein, dass er freiwillig seine Verantwortung (auch finanziell) übernimmt. Wenn er es nicht will, dann ist es auch nicht wert, ihm da noch zu helfen, sich unverantwortlich zu verhalten.

Ausserdem, warum sollen die anderen Steuerzahler diese Verantwortung tragen anstelle des Vaters?

Mir ist es wirklich ein Rätsel, warum Du ihn noch dabei unterstützst...

Gruß

M

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#5
 Von 
Petra W.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sandra - ist sicher eine schwierige Situation für Dich. Ich hatte auch mal ein Verhältnis mit einem verheirateten Mann.. Aber da kam wenigstens kein Kind dabei raus. Ich verstehe Deine Entscheidung, ihn zu schützen. Ich hätte es nicht anders gemacht, denn in meinem Fall liebt er seine Frau und sein Kind über alle Maßen (über den Grund des Fremdgehens könnte man lange lamentieren, steht aber auch garnicht zur Debatte...).

Jedenfalls finde ich aber auch, daß Du jetzt nicht alleine dafür grade stehen solltest. Gibt es nicht die Möglichkeit, daß er Dir "unter der Hand" Geld gibt? Es wäre irgendwie schon schade, wenn seine zwei Kinder durch eine Scheidung auch noch daran zu leiden hätten.

Gruß Petra

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