Hallo Leute
Meine Freundin steckt derzeit in einer etwas verzwickten Lage: Das Verhältnis zwischen ihr und ihrer Mutter spannte sich aufgrund diverser Einmischungsversuche extrem an, weshalb die Mutter zunächst nicht mehr gern im Haus gesehen wird. Nun droht die Mutter allerdings, die besagte Freundin vor dem Jugendamt wegen Vernachlässigung und Misshandlung beim Jugendamt anzuzeigen, obwohl es dergleichen nie gab, falls sich diese nicht bereiterklärt, ein tägliches Besuchsrecht für die Enkel einzuräumen. Jetzt hört man natürlich viel von extremen Fällen, wo Jugendämter zwar verständlicherweise auf Verdacht schauen was Sache ist, das Kind dann allerdings aufgrund von 2 ungespülten Tellern dann aus der Familie rausreißen, da der Begriff "erziehungsunfähig" angeblich sehr dehnbar ist. Die Mutter erwähnte bereits, sie habe "Kontakte, mit denen sie das bewerkstelligen könnte". Wäre ein solcher Extremfall realistisch und wie kann man gegen einen solchen "Racheakt" am besten gesetzlich vorgehen? Leider ist diese Aussage nirgendwo auf Tape. Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
-- Editier von Gast@qwe am 13.06.2016 15:53
-- Editier von Gast@qwe am 13.06.2016 15:56
Denunzierung vor Jugendamt durch Eltern?
Zitat:Jetzt hört man natürlich viel von extremen Fällen, ...
Ja, geredet wird viel.
Zitat:...wo Jugendämter zwar verständlicherweise auf Verdacht schauen was Sache ist,
Ja, sehr verständlich und notwendig.
,Zitat:das Kind dann allerdings aufgrund von 2 ungespülten Tellern dann aus der Familie rausreißen
Das war sicher in keinem Fall die Begründung für eine Kindeswegnahme, höchstens in den "vom-Hören-Sagen-Fällen".
Wenn die Freundin also nichts unternimmt was dem Kindeswohl schadet, kann sie der Sache gelassen entgegensehen.
-- Editiert von HeHe am 13.06.2016 16:15
Richtig. Man sollte nicht verkennen, dass 99 dieser Fälle pure Lügengeschichten irgendwelcher Asozialen sind, die ganz einfach nicht erziehungsfähig sind, das selber aber nicht merken und sich lieber in einen Wahn hineinquatschen, während der 100. und ohne Zweifel existierende Fall nicht repräsentativ ist für das, was Sie realistischerweise erwartet.Zitat:Jetzt hört man natürlich viel von extremen Fällen, wo Jugendämter zwar verständlicherweise auf Verdacht schauen was Sache ist, das Kind dann allerdings aufgrund von 2 ungespülten Tellern dann aus der Familie rausreißen
Die Auslegung des Beriffes der "Kindesgefährdung" durch das Jugendamt untersteht der unbeschränkten familiengerichtlichen Kontrolle. Eltern sind in solchen Fällen daher gut beraten, noch am selben Tag einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und diesen die gesamte Angelegenheit klären zu lassen. Vorbeugen kann man dem freilich nicht. Wenn die Mutter das Jugendamt informieren will, dann tut die Mutter das. Wenn das Jugendamt den Gefahrverzug bejaht und ohne vorherige gerichte Entscheidung die Kinder in Obhut nehmen will, dann tut das Jugendamt das. Ihre gesetzlichen Möglichkeiten beschränken sich auf die Beseitigung des Scherbenhaufens, kommen also erst hinterher ins Spiel. Bis dahin können Sie sich völlig abseits der rechtlichen Lage ja mal praktische Gedanken machen, wann welchen Aussagen welche Glaubwürdigkeit zugemessen wird. Abhängig davon, was genau die Mutter angedroht hat, kann man natürlich darüber nachdenken, ob hier nicht ein Fall von versuchter Nötigung vorliegt, was im Ergebnis aber völlig witzlos ist, weil ein etwaiges Maß an Strafbarkeit ohnehin überaus gering ist. Freilich aber hätte man den Fall durch eine Strafanzeige "aktenfest" gemacht.
Die Mutter erzählt Unfug.Zitat:Die Mutter erwähnte bereits, sie habe "Kontakte, mit denen sie das bewerkstelligen könnte".
Nehmen Sie die Mutter doch heimlich auf Tape auf und dann geht es wirklich vor Gericht.Zitat:Leider ist diese Aussage nirgendwo auf Tape.
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Einer Bekannten von mir ist ähnliches passiert. Ihre Mutter wollte ihr Enkelkind großziehen, damit die Tochter wieder arbeiten gehen kann (und sie selbst als Oma es nicht mehr musste) und hat dann beim Jugendamt Terror gemacht. Es war dann eine Mitarbeiterin da, hat das Kind kurz hochgehoben (Gewichtsprüfung) und sich in der Wohnung umgesehen und dann gesagt: alles klar. DAs war wohl ganz easy.
Unbeghründete Anzeigen sind Alltag für die Mitarbeiter von Jugendämtern und diese sind sehr gut in der Lage, zu erkennen, wo was am Vorwurf dran ist und wo nicht. Das Jugendamt muss jedem Vorwurf nachgehen, dagegen hilft auch kein Anwalt. Die Motive der Mutter sollten dem Jugendamt mitgeteilt werden, dann wird das auch richtig eingeordnet.
Eine Inobhutnahme ist das letzte Mittel und wird nur bei akuter Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Dazu bedarf es weit mehr als der Aussage einer dritten Person. Und nein, 2 ungespülte Teller reichen bei weitem nicht, um ein Kind in Obhut zu nehmen.
-- Editiert von altona01 am 14.06.2016 13:42
"Nehmen Sie die Mutter doch heimlich auf Tape auf und dann geht es wirklich vor Gericht."
So etwas wäre illegal, wenn keine überragenden öffentlichen Interessen betroffen sind! (§ 201 StGB
)
Eine solche illegale Aufnahme würde also vor Gericht vermutlich nicht als Beweis zugelassen werden dürfen.
Möglicherweise gibt es aber Zeugen für das Verhalten der Mutter?
Wegen des Jugendamtes würde ich mir keine Sorgen machen. Die kommen dann vielleicht mal vorbei, schauen sich um, reden kurz mit euch und dann gehen die wieder. Oder sie laden euch zum Gespräch ein.
Also keine Panik.
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