Deutsches Scheidungsurteil in Türkei anerkennen- Sorgerecht

17. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
LeonardoDiCaprio
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsches Scheidungsurteil in Türkei anerkennen- Sorgerecht

Hallo

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Frau A (Türkin), läßt sich von Mann B (Deutscher) in Deutschland scheiden, zwei minderjährige Kinder in Deutschland geboren, auch Deutsche, X (in der Türkei irgendwie beim Amt eingetragen) und Y (in der Türkei nicht eingetragen). Versorgungsausgleich durchgeführt, Sorgerecht und Kinderunterhalte geklärt, Verzicht auf nachehelichen Unterhalt. Das Urteil soll nun in der Türkei anerkannt werden.

Dazu wurde ein türkischer Anwalt beantragt, der das Anerkennungsverfahren durchgeführt hat (leider scheint er unfähig zu sein).

Vor kurzem hat das Familiengericht der Türkei B angeschrieben, er solle Stellung nehmen, das Sorgerecht für X sei ungeklärt.

Meine Fragen:

1) muss B reagieren, oder kann er einfach abwarten und das Sorgerecht wird automatisch an A übertragen? (spart Anwaltskosten)
2) kann B jetzt aus der Türkei noch einmal zu nachehelichem Unterhalt für A verpflichtet werden?
3) kann jetzt noch einmal ein Versorgungsausgleich aus der Türkei erfolgen? (B hat nie in der Türkei gewohnt/gearbeitet)

Vielen Dank für Eure Hilfe

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4 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38448 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ich kenne nicht die Regelungen, unter denen in der Türkei eine Implementierung erfolgt.

Soviel weiss ich allerdings: wir haben hier zwei verschiedene "Verfahrensstränge." Das eine ist das reine Implementierungsverfahren. Und da kommt es wirklich darauf an, was genau im Tenor des deutschen Scheidungsbeschlusses drinne steht. Es kommt nicht darauf an, ob sich die Eltern einig sind. Wenn in der Türkei im Gegensatz zu hier eine Sorgerechtsentscheidung zwingend im Urteil erfolgen muss, dann kann ohne diese die deutsche Entscheidung nicht implementiert werden. Hat also nichts mit der Fähigkeit oder Unfähigkeit des türkischen Anwalts zu tun. Möglicherweise kann der deutsche Beschluß entsprechend auf Antrag ergänzt werden.

So, jetzt zu den anderen Fragen, die nichts mit der Implementierung zu tun haben. Wenn die Entscheidung implementiert ist, dann ist alles, was den Zeitraum vor der Scheidung betrifft UND entschieden ist, nicht mehr für den Zeitraum korrigierbar. Allerdings können ja noch Bereiche "unbeackert" sein. Und was die nacheheliche Zeit angeht, so dann da natürlich was geltend gemacht werden.

Ich geb mal ein Beispiel: in Texas (USA) gibt es keinen nachehelichen Unterhalt für den Ex-Ehepartner. Trotz implementierter Scheidung aus Texas kann es sein, dass dann der in Deutschland lebende Ex-Partner hier eine positive Unterhaltsentscheidung vom deutschen Gericht erhält, die dann das Texas-Gericht vollstrecken muss.

Aber: im türkischen Recht ist kein Versorgungsausgleichsverfahren vorgesehen, und darüber ist ja schon in Deutschland entschieden. Nachehelicher Unterhalt, das kann kommen, wenn der Verzicht eben nicht Bestand hat (das käme auch in Deutschland in Betracht, bei Änderung der persönlichen Situation), oder aber die Verhältnisse sich geändert haben.

Anders als wohl viele meinen, ist das türkische Scheidungsrecht erstaunlich modern. Es wurde nämlich das schweizer Scheidungsrecht im wesentlichen übernommen.

wirdwerden

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#2
 Von 
LeonardoDiCaprio
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo @wirdwerden

Danke sehr für die Antworten zu 2) und 3), hättest Du auch eine Idee zu 1)?

Dazu kommt noch eine kleine Neuerung. Was wäre wenn Frau A seit kurzer Zeit die deutsche Einbürgerung erhalten hätte und die türkische in nächster Zeit abgeben möchte? Wie würde sich das auf das laufende Verfahren auswirken, daß ja damit hinfällig werden würde, oder?

Sohn X wurde laut Konsulat automatisch in der Türkei eingetragen, weil er einmal zwecks Reise in die Türkei, als Baby auf dem mütterlichen Pass eingetragen wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38448 Beiträge, 14006x hilfreich)

Hatte ich doch geschrieben. Die Voraussetzungen für eine Implementierung der Scheidung nach türkischem Recht in der Türkei, die kenne ich nicht. Ich weiss nur eines: diese Implementierungsverfahren sind sehr formalisierte Verfahren, wenn da was fehlt, dann geht es eben nicht. Und ein "wir sind uns einig hinsichtlich des Sorgerechts" das langt mit Sicherheit nicht, wenn nach türkischem Recht zwingend eine Sorgerechtsentscheidung erforderlich ist.

Kann Dir doch aber wurscht sein. Du lebst in Deutschland, Du musst doch nichts implementieren. Ob das Verfahren in der Türkei dadurch hinfällig wird, keine Ahnung. Das ergibt sich aus den dortigen Gesetzen. Kommt es auf den Zeitpunkt der Antragstellung an oder aber auf den Zeitpunkt der Entscheidung? Und wenn die Ex in der Türkei wieder heiraten will, dann kann trotzdem die Implementierung erforderlich sein.

Aber, das ist doch nicht Dein Problem.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LeonardoDiCaprio
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke vielmals @irdwerden

ich hatte etwas Sorgen, daß man mir eine "Missachtung des Gerichts" + Bußgeld oder so etwas aus der Türkei hier nach Deutschland zustellen wird...

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