Hallo, ich bin neu hier! Lese schon lange im Forum und nun stelle ich selbst mal einen Beitrag ein!
Folgender Sachverhalt: Ein Mann hat eine 16jährige Tochter aus einer früheren Beziehung. Kontakt zum Kind ist gut, verkehrt regelmäßig bei uns. Es gibt einen bis zum 18. Geb. befristeten JA-Titel. Vater ist noch selbständig und aufgrund von nahezu keinem Einkommen (weniger als 250 EUR im Monat) zahlt Ehefrau bereits seit Jahren den Unterhalt gemäß Titel von z. Z. EUR 191,-. Mann sucht bereits seit längerem händeringend nach einem Job, da die Kosten weglaufen. Alle bisherigen Möglichkeiten lagen bei einem Monatsverdiens von unter 1000 EUR netto. Es gibt zwei eheliche Kinder (9 J.) und im Febr. wird unser kleiner Nachzügler dazu kommen. Nun hat die KM der großen schon oft den Unterhalt prüfen lassen mit dem Ergebnis, dass das JA ihr geraten hat, ruhig zu sein, da mein Mann eigentlich Mangelfall ist. Wir hatten uns auch schon mal beim RA umgehört, aber bei (noch) Selbständigen ist der Prozess Unterhalt zu ändern höchst kompliziert. Er will ja arbeiten und die mtl. 30 Bewerbungen kommen auch jeden Monat zustande. Der damals festgelegte Unterhalt basierte auf Daten von 1991 (da war er noch angestellt und hatte keine weiteren Kinder). Was können wir tun? Das JA wird uns nicht helfen. Mit der KM ist leider nicht zu reden.
Dies zum einen - zum anderen in gleicher Sache weitere Frage.
Die Große wird im April 2009 18 Jahre alt und beendet im Juni 2009 das Gymnasium. Da der Titel befristet ist - endet dieser mit dem Geb. oder dem Ende der Schule? Sie möchte dann als Aupair ins Ausland gehen, wie verhält es sich da mit der Unterhaltsberechnung???
Diverses zum Kindsunterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo,
also ich kann nur was dazu sagen, wenn Kind volljährig wird:
Titel ist ja bis zur Volljährigkeit gültig. Also dann sofort Zahlungen einstellen. Tochter muss dann von beiden Eltern neu berechnen lassen. Da wird dann wohl nix mehr fällig sein, das alle anderen mind.jährigen sowieso bevorzugt werden und das Einkommen des Vaters dann eh zu gering ist.
Alles was Tochter als Oupair verdient wird dann angerechnet und auch das volle Kindergeld. Nur bis dahin sind es ja noch 2 Jahre!! - Da muss es doch ne Möglichkeit geben, den bestehenden Titel anzufechten!
-Leider weiss ich nicht wie. Wir sind zum Glück nicht in diese verzwickte Lage gekommen.
Es wird aber sicher hier jemand anderes etwas dazu sagen können.
LG
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