Hallöle an alle,
mein Ex-Gatte und ich haben damals in einem Scheidungsfolgenvertrag auf gegenseitigen Unterhalt (auch im Notfall) verzichtet, da wir beide annähernd das gleiche Einkommen hatten (die Klausel der Sittenwidrigkeit ist mir bekannt).Der Vertrag wurde mit unseren Anwälten (nicht Notar)ausgehandelt, hat allerdings beim Scheidungstermin vor Gericht vorgelegen.Im Jahre 2004 wurden wir also geschieden, unser gemeinsamer Sohn (14 J.)lebt bei mir - für ihn zahlt mein Exmann Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle.
Ebenfalls im Jahre 2004 bin ich an Krebs erkrankt. Der Verlauf dieser Erkrankung wird nun aller Voraussicht zu meiner Erwerbsunfähigkeit führen. Eine entsprechende Versicherung für den Fall habe ich leider nicht. Anhand meiner (fehlenden) Berufsjahre werde ich nun mit erheblich finanziellen Einbußen rechnen müssen (Rente max. 50% meines bisherigen Einkommens). Kann ich trotz dieser Einkünfte mit Unterhalt seitens meines Exmannes rechnen? Danke für die Infos!
Doch EU nach Verzicht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Ich denke nicht, daß Du Anspruch hast, da die Erkrankung erst nach der Scheidung begonnen hat.
Aber die anderen hier können Dir sicher mehr dazu sagen.
--- editiert vom Admin
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Zum Zeitpunkt der Scheidung lag keine Erwerbsunfähigkeit vor, daher gibt es auch keinen Unterhalt. Nachträgliche Erwerbsunfähigkeit (latente Erwerbsunfähigkeit bei der Scheidung) zählt nicht.
Hat aber mit dem Ehevertrag nichts zu schaffen, gilt auch so.
http://www.ra-kotz.de/latente_erkrankung.htm
-- Editiert von armesocke am 31.01.2007 17:31:41
das ist ja sehr interessant! ist es tatsächlich so, dass eine z.b. 2 jahre nach der scheidung eingetretene erwerbsunfähigkeit, keinen unterhaltsanspruch an den exgatten rechtfertigt?
anders gefragt:
läuft es irgendeiner intention des gesetzgebers zuwider, wenn schicksalsbedingte ereignisse, die sich nach der scheidung im leben eines der geschiedenen ehegatten einstellen, zu lasten des anderen ehegatten gehen?
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"Hua Allahu achad..Allahu Assamad..lam yalid walam yulad..walam yakun lahu kufwan achad"
--- editiert vom Admin
Kann allen nur beipflichten. Es gibt (leider) nix vom Ex.
Alles Gute und Grüße
mister xyz
Vielen Dank euch allen für eure Antworten! Ich habe mir fast gedacht, dass kein Anspruch auf Unterhalt aufleben würde. Wird also irgendwie anders weitergehen müssen!
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