Doch EU nach Verzicht?

31. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
akart
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Doch EU nach Verzicht?

Hallöle an alle,
mein Ex-Gatte und ich haben damals in einem Scheidungsfolgenvertrag auf gegenseitigen Unterhalt (auch im Notfall) verzichtet, da wir beide annähernd das gleiche Einkommen hatten (die Klausel der Sittenwidrigkeit ist mir bekannt).Der Vertrag wurde mit unseren Anwälten (nicht Notar)ausgehandelt, hat allerdings beim Scheidungstermin vor Gericht vorgelegen.Im Jahre 2004 wurden wir also geschieden, unser gemeinsamer Sohn (14 J.)lebt bei mir - für ihn zahlt mein Exmann Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle.
Ebenfalls im Jahre 2004 bin ich an Krebs erkrankt. Der Verlauf dieser Erkrankung wird nun aller Voraussicht zu meiner Erwerbsunfähigkeit führen. Eine entsprechende Versicherung für den Fall habe ich leider nicht. Anhand meiner (fehlenden) Berufsjahre werde ich nun mit erheblich finanziellen Einbußen rechnen müssen (Rente max. 50% meines bisherigen Einkommens). Kann ich trotz dieser Einkünfte mit Unterhalt seitens meines Exmannes rechnen? Danke für die Infos!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich denke nicht, daß Du Anspruch hast, da die Erkrankung erst nach der Scheidung begonnen hat.
Aber die anderen hier können Dir sicher mehr dazu sagen.

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#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 908x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Zum Zeitpunkt der Scheidung lag keine Erwerbsunfähigkeit vor, daher gibt es auch keinen Unterhalt. Nachträgliche Erwerbsunfähigkeit (latente Erwerbsunfähigkeit bei der Scheidung) zählt nicht.

Hat aber mit dem Ehevertrag nichts zu schaffen, gilt auch so.

http://www.ra-kotz.de/latente_erkrankung.htm

:crazy:

-- Editiert von armesocke am 31.01.2007 17:31:41

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#4
 Von 
Muss_S.Sain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist ja sehr interessant! ist es tatsächlich so, dass eine z.b. 2 jahre nach der scheidung eingetretene erwerbsunfähigkeit, keinen unterhaltsanspruch an den exgatten rechtfertigt?

anders gefragt:
läuft es irgendeiner intention des gesetzgebers zuwider, wenn schicksalsbedingte ereignisse, die sich nach der scheidung im leben eines der geschiedenen ehegatten einstellen, zu lasten des anderen ehegatten gehen?




-----------------
"Hua Allahu achad..Allahu Assamad..lam yalid walam yulad..walam yakun lahu kufwan achad"

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#5
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Kann allen nur beipflichten. Es gibt (leider) nix vom Ex.

Alles Gute und Grüße
mister xyz

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#7
 Von 
akart
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank euch allen für eure Antworten! Ich habe mir fast gedacht, dass kein Anspruch auf Unterhalt aufleben würde. Wird also irgendwie anders weitergehen müssen! :???:

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