Hallo Ihr!
Eigentlich weiß ich gar nicht wie ich wie anfangen soll, aber ich probiers halt mal und hoffe das ihr es versteht und mir evtl. Tipps geben könnt.
Also, folgender Fall.
Frau hat vor neun Jahren einen ehemaligen Sowjet. Bürger/Offizier und Desserteur aus der Ukraine geheirat. Aus dieser Verbindung ging ein heute 10-jähriges Kind hervor. Der Versuch bei der ukrainischen Botschaft die Heirat nebst Kind registrieren zu lassen scheiterten, da die dort Zuständigen den Mann nicht als ihresgleichen ansahen, er wurde somit staatenlos. Irgendwann trennte man sich, wurde in Abwesenheit des Mannes geschieden (nach mehr als zwei Jahren)und die Ausländerbehörde verweigerte die Auskunft aus Datenschutztechnischen Gründen wohin der Mann abgeschoben worden sei! Die Rechte des Kindes seinen Vater evtl. zu sehen spielten überhaupt keine Rolle. Die Frau und das Kind haben seitdem keinen Kontakt zum Vater des Kindes -wie denn auch!!- Unterhaltszahlungen erfolgten nicht, die Unterhaltsvorschusszahlungen blieben dann nach 6 Jahren auch weg, so dass die Frau heute nur das Kindergeld für ihren Sohn erhält. Als Sie nun und ich danke euch schon mal, dass ihr bis hierhin ausgehalten habt zu lesen, einen neuen Kinderausweis für ihr Kind haben wollte ein Papier bei den Behörden unterschreiben musste wegen der Doppelstaatsangehörigkeit ihres Kindes!!! Dies war der Frau bis dahin unbekannt, dass ihr Kind dies wohl automatisch von Geburt an hatte. Nun stellt sich die Frage, wie das Kind diese Doppelstaatsangehörigkeit loswerden kann? Zur Botschaft gehen und dort evtl. schlafende Hunde zu wecken bringt es ja nicht, zudem das Kind als Kind seines Vaters ja nicht registriert wurde wie schon oben erwähnt. Falls euch also irgendetwas dazu einfällt wäre es sehr nett von euch zu lesen.
Einen schönen Tag wünscht euch allen
Löwe
P.S. Da ich nicht ständig online bin, können evtl. Beantwortungen eurer Rückfragen schon mal was dauern (nur falls ihr welche habt;))))
Doppelstaatsangehörigkeit loswerden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Hallo Löwe,
bin mir nicht sicher, aber soweit ich es im Gedächtnis habe, gibt es in den verschiedenen Staaten zwei grundsätzliche Wege um die Staatsbürgerschaft von Kinder zu ermitteln. a) Ort der Geburt - Kind erhält dann Staatsbürgerschaft, wenn es im Land geboren ist, b) Abstimmung - Erhält Staatsbürgerschaft der Elternteile
In Deutschland gilt die Abstammung - also da das Kind eine deutsche Mutter hat, hat es auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Anscheinend gilt für die Ukraine auch die Abstammung - da also Vater Ukrainer, hat das kind auch diese Staatsbürgerschaft. Es gibt für mansche Staaten eine Altersbegrenzung, mit diesem Alter muss oder kann sich das Kind entscheiden, welche Staatsbürgerschaft es im Endeffekt annimmt. Ich würde mich mal mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung setzen - die können ev. ja was zum Thema schlafende Hunde wecken sagen.
Aber, wie schon am Anfang gesagt, alles ohne Gewähr ...
Viele Grüße
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Hi Chavah,
ich habe es leider versäumt mir beim Bürgerservice eine Kopie davon machen zu lassen. Könnte mich dafür Ohrfeigen. Werde versuchen es noch zu bekommen. Den genauen Inhalt kenne ich aus dem Kopf heraus nicht mehr! Ja, ich weiß was du denkst, die hätten mir auch eine "Waschmaschine" andrehen können. Bin genug sauer auf mich,dass ich nicht sofort reagiert habe. Ich war einfach zu perplex, weil die Dame mir mit dem Papier noch zur Kasse hinterhergelaufen ist!!!
Werde mich aber darum kümmern.
Danke und Gruß
Löwe
Hallo Birke 99,
das mit dem Auswertigen Amt ist eine gute Idee.
Melde mich wieder....und ob der Junge bis 18 warten sollte bis dass er sich entscheiden soll, da bin ich mir nicht sicher ob das so gut ist, wegen Bundeswehr/Armee und keine Ahnung was sonst noch.
Dankeschön für deinen Tipp
herzlich Löwe
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