Dringend - ALGII ans Kind - trotz Unterhaltszahlungen?!?!

18. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ruth29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Dringend - ALGII ans Kind - trotz Unterhaltszahlungen?!?!

Hallo!!

Kurze dringende Frage.

Mein Mann zahlt seit einigen Monaten KU. Das Jugendamt hat seine Berechnung nun noch einmal bestätigt (Mangelfallberechnung) und ihn aufgefordert, einen Titel über diesen Betrag zu unterschreiben.

Alles geschehen.

Anscheinend hat die Kindsmutter gleichzeitig mit Beginn der Unterhaltszahlungen ALGII beantragt. Nun kam ein Brief vom zuständigen Arbeitsamt, dass er all seine Angaben nochmal ans Arbeitsamt machen soll, da die berechnen, ob er nicht an Stelle des Jobcenter für das Kind aufkommen könne.

Was ist das!?!? Erst wird da vom JA was berechnet - und wir haben echt nicht viel - und jetzt will uns das Jobcenter an die Wäsche?!

Vor allem wollen die auch meine Angaben, ich dachte, mich darf man eh nicht zur Berechnung hinzuziehen?! Mal ganz abgesehen davon, dass ich ein geringes Einkommen habe, aber was wollen die mit der Adresse meines Arbeitgebers?

Ist das normal, dass das Jobcenter sich an uns wendet, wenn die KM ALGII beabtragt? Ich dachte, dass die den Unterhalt anrechnen, aber das wir wieder 12 Seiten fragebögen ausfüllen sollen?!?

Irgendwann muss doch mal schluss sein mit dieser Papierflut - immerhin existiert seit kurzem ein Titel.

Bitte, wir sind ratlos.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo Ruth,
ich gehe mal davon aus das das Kind deines Mannes noch keine 3 Jahre alt ist. Der Vater ist der KM in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes zu Betreuungsunterhalt verpflichtet.
Beantragt die KM jetzt staatliche Leistungen werden die Ämter natürlich erst einmal prüfen ob der Vater zahlungsfähig ist.

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#2
 Von 
Ruth29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Henriette,

das Kind ist bereits 6 Jahre alt.
Die vergangenen Jahre wurde Unterhaltsvorschuss gezahlt - erst seit ein paar Monaten zahlt er direkt.

Außerdem macht das Schreiben den Eindruck, als ob wir alle eine große Bedarfsgemeinschaft wären.

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ruth29

deine frage gehört ins soz.recht.

du und der vater, samt kindern bildet eine bedarfsgemeinschaft.
somit ist sowohl dein einkommen als auch seines jeweils auf den anderen anzurechnen. klartext: er ist den mitgliedern seiner bg aufgrund des sgb II zu 'unterhalt' verpflichtet.

so kann es passieren, dass der kindsvater zu zahlungen verpflichtet werden soll für die rein familienrechtlich kein titel besteht.

allerdings würde ich dagegen widerspruch einlegen und ggf klagen bis in die letzte instanz (klagen vor dem sg sind weder anwaltspflichtig noch kosten sie).

argen(jobcenter) versuchen mithilfe der sgb gern mal andere gesetze auszuhebeln.

sunbee

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#4
 Von 
Ruth29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke erstmal.
Kann denn dieses Topic ins Sozialrecht verschoben werden - evtl. kann man mir da mehr helfen!?

Widerspruch einlegen kann ich in dem Sinne nicht, da wir erst aufgefordert wurden etliche Seiten Fragebögen auszufüllen. Muss ich wirklich so viele Angaben zu meiner Person machen?

Was ich am allerwenigsten verstehe - warum bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind? Sie lebt bei ihrer Mutter - wie können wir mit ihr in einer BG leben? Auf dem Anschreiben stand auch unsere alte BG-Nummer, als wir ALG2 bekamen, gehörte sie doch auch nicht zur BG...

Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir Tipps geben, wie wir uns jetzt verhalten sollen.

Sunbee, du sagst Widerspruch einlegen und ggf. klagen - gibt es da schon Urteile, also ernsthaft eine Chance?
In dem Schreiben vom Jobcenter wird uns auch schon mit einer Klage gedroht, sollten wir die Angaben unvollständig machen...

Ich bin echt verzweifelt.

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#5
 Von 
shogun2007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich würde auch mal interessieren, was hier zu tun ist und wie es weitergehen soll. Heute flatterte mir so ein arge-Schreiben ins Haus, daß Unterhalt (!) geprüft wird, da Kinder ALGII/Sozialgeld bezögen.
Hintergrund : regelmäßige Unterhaltzahlungen von 2x254 EUR, beide 11 Jahre alt.
Die Frage stellt sich also, ob noch zusätzliche Unterhaltsforderungen von dieser Seite zu erwarten sind. Irgendwann muß doch die Unterhaltspflicht einmal abgegolten sein.
Eine andere Frage ist jene ob ein Anwalt für Familien, Sozialrecht oder gar Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen ist.







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#6
 Von 
shogun2007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

PS: im Gegensatz zu Ruth29 wurde in meinem Fall wurde (noch) keine Überprüfung verlangt, aber vorbehalten. Es stellt sich auch die Frage, welche Auskunftsrechte ich etwa im Falle des Falles gg. der Kindesmutter und ihrer Verhältnisse hätte.

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