Dringend Rat zur elterlichen Sorge gesucht

27. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)
Dringend Rat zur elterlichen Sorge gesucht

Hallo,

brauche bitte dringend Rat, wie ich mich jetzt verhalten soll/kann.

Gerade habe ich einen Bericht vom KSD erhalten, in dem ich
-erstmals - gelesen habe, dass der Vater versucht, die Sorge für unser Kind übertragen zu lassen:

"... Auf Grund der Verhaltensauffälligkeiten (des Kindes) ist er allerdings der Meinung, dass (das Kind) bei der Mutter nicht gut aufgehoben sei. Er könne sich vorstellen für seinen Sohn ständig zu sorgen. Die Räumlichkeiten wären vorhanden..."

Dazu kann ich vielleicht noch erwähnen, dass er auch bereits behauptet hatte, mein Lebensgefährte habe das Kind geschlagen, was allerdings von allen Seiten (Kindergarten, Verfahrenspflegerin, Richter, etc.) mit Sicherheit ausgeschlossen wurde.

Außerdem hat er auch "bemängelt", dass wir mit dem Kind nur in einer 2-Zimmer-Wohnung wohnen. Wie bereits erwähnt (s. "Umgang schlecht fürs Kind?"), bin ich noch in Ausbildung, der KV zahlt keinen Unterhalt und ich musste die letzten 5 Jahre Schulden i. H. von ca. 7.000 Euro abzahlen, die er während und nach der Beziehung gemacht hat (gesamtschuldnerische Haftung!).

Wie kann ich denn nun entgegnen? Ich kann und will nicht lügen, so wie er es bislang permanent getan hat.

Hat der KV mit seiner Vorgeschichte (s. "Umgang schlecht fürs Kind?") überhaupt eine Chance, das SO zu bekommen?

Für jeden Rat oder Hinweis wäre ich wirklich dankbar!

Gruß,

Julia

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo Julia!
Ich habe mir eben deine ganze Geschichte einmal in Ruhe durchgelesen und sei gewiss, die ist echt hitverdächtig.
Leider kann ich dir keinen konkreten Rat geben.
Aufgrund der Vorgeschichte des KV sehe ich jedoch keine Gefahr für dich das Sorgerecht zu verlieren.
Auch für ihn gilt, dass jede Behauptung ersteinmal geprüft wird - in diesem Fall doch wieder toll! ;o)
Da dein Kind jetzt in wohl geordneten Verhältnissen lebt, müsste alles im Lot sein.
Die Anzahl der Zimmer spielt keine entscheidende Rolle.
Da sein Verhalten einer offensichtlichen Kriegserklärung gleich kommt, solltest du jetzt ebenfalls in die Offensive schreiten. Am besten ein Umgangsrecht des KV aufzuheben versuchen.

Viel Erfolg

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Abend Julia,

ob der Vater "eine Chance" auf die Erteilung des Sorgerechts hat, kann man nicht pauschal beantworten. Natürlich spricht Ihr Sachverhalt dagegen. Das Gericht nimmt immer eine Gesamtwürdigung der Situation vor und als unbedingten Leitfaden das Wohl des Kindes.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

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#3
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

@ARTiger

Hallo,

erstmal danke für die beruhigenden Worte. Aber der Rat, einen Umgangsausschluss zu versuchen, kommt zu spät. In der Phase befinden wir uns ja gerade. Und hier liegt das größte Problem: Mein Sohn liebt seinen Vater und möchte zu ihm. Und der zuständige Richter hat bereits im 1. VT erklärt, dass er nicht gegen das Kind entscheiden wird.

In Bezug auf die fragwürdige charakterliche Eignung des KV wurde mir lapidar gesagt, dass ich erst konkrete Anhaltspunkte - wie Aussage des Kindes - bräuchte, bevor hier etwas zum Tragen käme. In anderer Hinsicht sagt mir allerdings die VP, dass mein Sohn "nicht glaubwürdig" sei, da er sich in dem Druck fühlt, jeweils das zu erzählen, was vom jeweiligen ET "erwartet" wird.

Ich sehe also für mich keine Möglichkeit, dem Vater etwas nachzuweisen. Und lügen kann und will ich, wie gesagt, nicht.

Gruß,

Julia

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#4
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

@Herrn Roenner

Sehr geehrter Herr Roenner,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Das Wohl des Kindes ist aber leider so schwer zu bestimmen. Wie bereits o. a. liebt der Junge seinen Vater und möchte i. d. R. zu ihm.

Er weiß seit dem 1. VT, dass ich Streit mit seinem Vater habe und eigentlich kein UG möchte, der Richter aber so entschieden hat und er deshalb auch zum Vater darf. Allerdings kann ich einem 5-jährigen doch nicht meine tatsächlichen Beweggründe erklären.

Mit freundlichem Gruß

Julia

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#5
 Von 
Kiki13
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 3x hilfreich)

@ BOBO

"Wohl des Kindes" was soll das heissen ?????? Meine Kids wollen ihren Vater "mal" wiedersehen und das nur betreut ! Und selbst das entspricht eher nicht dem Wohl der Kinder, wenn alte Verhaltensauffälligkeiten wieder auftreten und sogar die schulischen Leistungen beeinträchtigt werden, ganz zu schweigen vom "Seelenheil" wie mein Kinderarzt immer sagt !!!!

Wenn ein Kind vom Balkon springen will, muss man dann auch zum Wohle des Kindes sagen, ja spring, obwohl man weiss, daß es verletzt wird ???????????

LG Kiki13

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo Julia!

Lügen führt in keinem Fall zu etwas vernünftigen, egal wie eine Entscheidung in dem Moment auch immer ausfallen mag.
Kinder werden irgendwann anfangen zu hinterfragen und wenn sich dann herausstellen sollte, dass sie nur als Mittel zu einem anderen Zweck dienten, dann kommt das auch heraus.
Das hilft dir in dieser Situation nicht wesentlich weiter und soweit muss es auch nicht kommen.
Richter haben in der Regel gute Gründe für ihre Entscheidungen, aber sind auch nur Menschen, die nur von aussen her einen Fall betrachten.
Sollte es doch einmal zu einem Fehlurteil kommen, dann gibt es auch immer noch Wege diese Urteile zu prüfen und u.U. den Fall erneut zur Verhandlung zu bringen.
Lass dich auf jeden Fall nicht entmutigen.
Ich drücke dir die Daumen.

Bis demnächst

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo ARTiger,

danke für Deine Ermutigung. So etwas brauche ich wirklich.

Zur Zeit bin ich nämlich nur noch ein Nervenbündel und bange der Verhandlung entgegen. Ich fühle mich einfach so hilflos...

Nichtsdestotrotz (lustiges Wort!) liebe Grüße,

Julia

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Abend "Kiki13",

ich verstehe nicht ganz, was Sie mir mit Ihrem Beitrag sagen wollen.

Das Wohl der Kinder, das für die FamGer Urteile maßgebend ist, kann natürlich immer nur nach Einzelfall entschieden werden. Es kann nicht immer nach dem Willen des Kindes gegangen werden, wenn objektive Kriterien dagegen sprechen, besonders, wenn das Kind die nötige Einsichtsfähigkeit noch nicht besitzt.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Roenner,

genau dieser Punkt, den Sie oben ansprechen, ist es, der mich verunsichert:

Einerseits sagt mir der Richter wörtlich: "Der Junge möchte zu seinem Vater und ich werde nicht gegen den Willen des Kindes entscheiden." Andererseits habe ich auch vor Ihrem Beitrag schon häufiger gelesen und gehört, dass dem Kind - und dies sicherlich teilweise zu Recht - die notwendige Einsichtsfähigkeit abgesprochen wird.
(Ich habe, wie bereits erwähnt, in diesem Bereich gearbeitet.)

Das ist der Umstand, den ich in unserem Verfahren geltend machen will: Ein 5- oder 6-jähriges Kind kann noch nicht beurteilen, ob so ein Vater ihm gut tut oder nicht.

Mit freundlichem Gruß

Julia

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MikiMaus
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
meine beiden sind 6 u. 8 die wollen auch beide zu Papa ,die kleine aber nur wenn der Bruder auch geht.
Mein Mann aber benutzt die Kinder um sachen über mich zu erfahren. und erklärt den beiden was sie tun sollen wenn Mama mal einen Freund hat.
Seid ich mich im Januar getrennt habe ist so viel passiert das ich stunden brauche um euch das alles zu schildern.
Trotz allem höre ich immer wieder es ist das recht der Kinder und des Vaters aber wie soll ich nach allem was passiert ist mich mit diesem Mann an einen Tisch setzen und reden. seid dem gibt es den Betreuten umgang.

gruß MM

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo MM,

wie Du haben mir schon einige vom betreuten Umgang erzählt. Interessieren würde es mich jetzt, wie er aussieht.

Wer hat ihn wie "angeleiert" und wo findet er statt? Gibt es auch dabei noch "Auflagen"? Und ist er zeitlich begrenzt, bspw. 5 mal betreuten Umgang, dann wieder normal?

Meine Erfahrungen, die ich damit gemacht habe (nicht als Betroffene sondern im Rahmen der beruflichen Tätigkeit), sind nämlich nicht wirklich positiv.

Gruß,

Julia

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MikiMaus
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Julia,
es fing damit an das es gespräche mit dem Jugendamt und der Verfahrenspflegerin gab diese redeten mit den Kindern.Mein Mann fing mich ab auf dem weg zur Arbeit...Es passierten die komischsten Dinge aber leider keine beweise.

Die Kinder erzählten dann das Papa erzählte wenn Mama bei einem Freund von uns Jugoslave sitzt dann wird sie die Würstchen aus Jugoslavien lecken und sich immerwieder in ihren mund stecken und sich am liebsten in ihren po stecken.
Daraufhin machte die Verfahrenspfl. den vorschlag eine Umgangspflegerin einzusetzen.Was das gericht zustimmte.
das läüft folgendermaßen.Diese Frau bestimmt die zeit bei uns z.b. war vorher 10-18 Uhr jetzt sieht mein mann die Kinder drei Stunden und die Umganspflegerin ist dabei.

Diese hat gesag das das nicht für ewig ist nur solange bis wir uns einig sind und alles geregel abläuft.

Ich bin damit nicht so einverstanden den ich weigere mich strickt mich mit diesem Mann an einen Tisch zu setzen aber die wollen mich zwingen.Das kann doch nicht sein.

Die Kinder wollen den Papa sehen aber beide haben bein Jugendamt ausgesagt das sie nicht bei Ihm schlafen wollen.

Ich finde auch das vieles den Kindern in den Mund gelegt wird wie z.b. möchtet ihr nicht das der papa euch mal anuft wäre doch schön.

gruß MM


















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