...vielleicht war mein letzter Thread zu lang, ich bräuchte dringend nochmal Hilfe, wie unser nächstes Vorgehen sein muss.
Folgende Situation:
Scheidung, Distanz jetzt 700km, zwei Kinder (9 und 11 Jahre), leben bei der Mutter (Distanz von ihr verursacht)
Vor Gericht gab es eine klare Umgangsregelung, wann die Kinder zum Vater dürfen (sämtliche Ferien).
Nun haben wir von der Mutter die schriftliche Ankündigung bekommen, dass die Kinder dieses Jahr in den Weihnachtsferien nicht zu uns kommen dürfen und bei ihr bleiben werden. Begründung: angeblich wäre es so mündlich abgemacht und somit die gerichtliche Regelung ungültig. Nur gab es diese Abmachung nie - und ist auch nie im Interesse der Kinder und des Vaters.
Also wir haben jetzt klar schwarz auf weiß den Beweis, dass die Mutter dem Vater und den Kindern den gerichtlich festgelegten Umgang
verweigert. (nichtmal mit einer blöden Ausrede wie "Kind hat Bauchweh", sondern ganz offen angekündigt - "nee, Du wirst sie nicht zu sehen bekommen").
Was müssen wir jetzt alles tun, damit mein Freund und die Kinder zu ihrem Recht kommen?
Direkt ans Gericht wenden?
Erst nochmal ein Schreiben an die Ex, ihrem Schreiben klar widersprechen und ankündigen, dass man die Kinder Weihnachten holt?
Oder beides? Wo genau kann uns jetzt am schnellsten und effektivsten geholfen werden?
Welche und wie gute Aussichten haben wir überhaupt???
Ich hoffe, Ihr könnt uns helfen...
LG,
Janina
Dringend - Umgangsrecht wird offen verweigert
Da die Ex offenbar aus was für Gründen auch immer stur stellt und gültige gerichtliche Regelungen missachtet bzw. missachten will, sehe ich gar keine andere Möglichkeit, als sich an das zuständige Jugendamt zu wenden. Sollte dies ohne Ergebnis bleiben, bleibt wohl nur der erneute Gang vor Gericht.
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hi janina,
irgendeine situation hat ja wohl diese aussage der kindsmutter hervorgerufen.
nur, für die kinder ist das nicht die richtige entscheidung. vielleicht ist sie einfach eifersüchtig oder so. es gibt viele leute die einfach aus unreife so reagieren.
ich würde sie vor die wahl stellen, entweder sie gibt die kinder raus (vorausgesetzt, dass sie das auch wollen, immer die kinder auch fragen bitte) oder ihr verbringt das weihnachtsfest miteinander, ganz neutral, wie gute freunde (soweit ihr über euren schatten springen könnt, schliesslich gabs ja mal auch eine liebe zur kindsmutter, sonst wären ja die kinder nicht da). als letzten weg würde ich die situation übers jugendamt klären. falls die kindsmutter sich stur stellt, könnt ihr ja noch einen anderen zeitpunkt anbieten, vielleicht will sie ja einfach nur mal weihnchten mit den kindern zusammen sein, was man ja auch verstehen könnte. klärt das ab, möglichst ohne emotionen aufkommen zu lassen und lasst die alten geschichten in der vergangenheit ruhen.
viel glück euch allen
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"Vetlanda"
...danke erstmal für Eure Antworten...
Er hat vor einiger Zeit schonmal versucht, beim JA Hilfe zu erhalten. Damals haben sie ihn abgewiesen mit der Begründung, sie seien nicht zuständig, er müsse sich an das JA dort vor Ort wenden (also mal eben die 700 km überwinden).
@Reike
Also es nennt sich "Protokoll über nichtöffentliche Sitzung durch das AG - Familiengericht"
...die Parteien schließen zur Erledigung dieses Verfahrens und zum Umgang folgende Vereinbarung....
...am Schluss beurkundet und unterzeichnet der Richter die Richtigkeit dieses Beschlusses nochmal.
Das stellt doch einen vollzugsfähigen Beschluss dar, oder?
@Vetlana
was diese Aussage von ihr hervorgerufen hat?
Eigentlich hatte ich nicht zu träumen gewagt, dass sie sich zu dieser Aussage schriftlich hinreißen lässt. Wir hatten schon befürchtet, dass sie die Kinder in den Weihnachtsferien nicht kommen lässt, konnten aber - weil es nur mündliche Andeutungen waren - nichts machen.
Auch hatten die Kinder schon angedeutet, ihre Mutter hätte ihnen verboten, an Weihnachten zu kommen. Auch bzgl. den Sommerferien hat sie (uns und den Kindern gegenüber) schon mehrmals angedroht, die Kinder nicht gehen zu lassen. Sie sind mittlerweile dermaßen eingeschüchtert, dass es schon ständig heißt "Papa mach bitte dies, mach bitte das, sonst dürfen wir nicht zu Dir kommen"
Wir haben ihr einen Brief geschrieben, wann wir die Kinder dieses Jahr in den Ferien einplanen (das hatte sie auch gewünscht, dass wir ihr dies im Voraus bekannt geben).
Darunter war auch Weihnachten.
Ziel war einfach zu sehen, ob sie tatsächlich vorhat, gegen die gerichtliche Umgangsregelung zu verstoßen und den Umgang zu verweigern. Dass sie uns das jetzt auch noch bereitwillig schriftlich liefert, damit hatten wir ehrlich gesagt nicht gerechnet.
Du hast Recht, ich vermute auch sie ist eifersüchtig. Einfach weil ihre Rechnung nicht aufgeht. Die Kinder hängen wahnsinnig am Vater, vermissen ihn, haben ihn in den WEihnachtsferien das letzte Mal gesehen und freuen sich auf nichts mehr, als ihn in den Sommerferien endlich wiedersehen zu können.
Wahrscheinlich hatte sie gehofft, mit ihrem neuen Partner einen auf neue Familie ohne den richtigen Vater machen zu können.
Damit hat sich auch jede Möglichkeit erledigt, "friedlich" alle zusammen die Kinder zu sehen.
Die Kinder sehen ihren Vater 2-3 x im Jahr, in den Ferien, die von der Zeit "machbar" sind. Ostern "durften" sie schon nicht kommen, weil sie uns da überrumpelt hat. Weil sie es mit den Kindern schon abgesprochen hatte und die Tochter dafür verlangt hat, die kompletten Sommerferien zu kommen. Und dann möchte sie Weihnachten nur mal mit den Kindern zusammen sein? Das würde heißen, die Kinder sehen ihren Vater dieses Jahr nur einmal im Sommer und dann nächstes Jahr wieder an Ostern!!!
... OK, das geht schon wieder zu weit, aber was ich damit sagen will ist, sie hat doch schon dafür gesorgt, dass die drei kaum noch was voneinander haben (sie ist weggezogen!!), jetzt greift sie noch in das bestehende Umgangsrecht ein und will das auch noch verbieten...das kann's ja wohl nicht sein
Es ist sehr schlimm, wenn Elternteile immer wieder ihre persönlichen Befindlichkeiten so ausleben müssen. Und alles auf dem Rücken der Kinder. Mein Rat ist, geht sofort zum Familiengericht und legt den Brief vor. Schildert dort ganz klar die Umstände wie sie sind, damit den Kindern geholfen wird, mit dem Vater einen normalen Umgang zu haben. Was die Mutter macht kann sogar dazu führen, dass sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht verliert. Kümmert Euch schnell um die ganze Sache, damit rechtzeitig alles geregelt wird. Jugendamt bringt meineserachtens gar nichts. Viel Glück!
-- Editiert von Annaminna am 28.05.2007 19:03:47
ja, das ist richtig. in diesem fall bleibt euch nur der gang zum jugendamt. kinder haben nun mal zwei elternteile und keiner davon hat das recht, den anderen die kinder vorzuenthalten. ausserdem werden die kinder so ein verhalten der mutter nachtragen, weil es ihre kindheit irgendwie versaut, wenn die erwachsenen nicht miteinander zurechtkommen.
spätestens jetzt müssen die eltern miteinander reden und nicht mehr nachtragend oder emotional sein. aber das ist sehr schwierig weil die beteiligten oft in so einem fall beleidigt reagiern.
was wird aus unserer nächsten generation, wenn die jetzige nicht miteinander klarkommt.
alles gute
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"Vetlanda"
also, wir haben jetzt kurz mit dem Familiengericht gesprochen. Es ist so wie befürchtet:
rein theoretisch steht dem Vater und den Kindern das Recht zu, AAABER: erst wenn sie wirklich dagegen verstoßen hat, kann das Gericht etwas unternehmen in Form von Zwangsgeld, etc.
Aber dann auch wieder nicht hier, sondern dort.
Jetzt im Moment müssen wir uns anscheinend echt erstmal ans Jugendamt wenden, das dann vermittelt bzw. versucht, ihr klarzumachen, dass sie so nicht darf...
Und jetzt das nächste Dilemma: das zuständige JA ist 700km entfernt, dort ist keiner mit dem Fall betraut, wie soll man das am besten auf die Schnelle richtig!!! rüberbringen??
Wir haben keine Möglichkeit, dort auf "gut Glück" kurz mal vorbeizugehen.
Mal davon abgesehen, dass ich auch nicht glaube, dass das JA viel bringt; wie soll es jetzt weitergehen???
Wir versuchen, beim JA was zu klären. Parallel haben wir ein nettes Schreiben an die Ex verfasst und ihr klar die Grenzen abgesteckt, dass sie so nicht weitermachen braucht und sie sich an die Regeln zu halten hat. Nur... wir befürchten natürlich, dass als nächstes dann tatsächlich kommt, dass sie uns den anstehenden Sommerurlaub versauen wird. Die Drohung stand ja auch schon im Raum.
Ich will den Teufel jetzt nicht an die Wand malen, nur gibt es für diesen Fall eine Möglichkeit, doch noch kurzfristig Hilfe zu bekommen, dass jemand die Kinder dort holt?
Und noch zum Schluss kurz; die Bearbeiterin beim FG hat auch die Möglichkeit vorgeschlagen, den Umgang nochmal neu zu verhandeln. Wie sollen wir das verstehen?? Hat die Ex evtl. die Möglichkeit, das Umgangsrecht neu zu ihren Gunsten zu drehen, nur weil sie keine Lust mehr hat, die Kinder noch zum Vater zu lassen?
LG,
Janina
...sorry, ich möchte wirklich nicht nerven, ich weiß nur langsam echt nicht mehr weiter....
Gibt es hier wirklich keine Möglichkeit, konkret etwas zu unternehmen?
Reicht eine Ankündigung echt nicht aus? Muss sie das wirklich erst noch durchziehen, die Kinder bei sich zu behalten?? Ich kanns mir kaum vorstellen...
Ehrlich hab ich kein gutes Gefühl beim JA.
Wir würden dort versuchen, beim Thema zu bleiben. Seine Ex hat aber ein wahnsinns Talent, die Leute an die Wand zu quatschen. So schnell kann man gar nicht gucken, wie man da auf einmal zum Täter gemacht wird. Und schon rechtfertigt man sich gegen haltlose Anschuldigungen und vom eigentlichen Thema wurde super abgelenkt. Und am Schluss darf man noch froh sein, wenn sie ihm das Sorgerecht nicht entzieht... (diese Drohung kam ja erst kürzlich von ihr).
Deswegen... gibt's nichts anderes als JA??
Das Urteil gibts doch schon... warum noch jemanden hinschickt der noch ein paarmal bittebitte macht??
Ich hoffe, Ihr könnt hier vielleicht noch helfen... mir ist schon ganz schlecht vom Kreise laufen
LG
Janina
mein Tipp: schaltet einen guten Anwalt in sachen Familienrecht ein, der wirkt manchmal Wunder (vielleicht auch ohne was zu tun ;-)).
Und der kann Euch besser und betonter beraten als hier im Forum.
Und hebt bitte alles auf, was mit dem Fall zutun hat.
Aber um den Gang zum Anwalt werdet Ihr nicht rum kommen.
Viel Glück
Und jetzt?
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