Dringende Hilfe bei Rechtsfrage

18. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
NeedHelp007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringende Hilfe bei Rechtsfrage

Guten Tag.
Ich bräuchte ein paar Informationen wie die Rechtslage im europäischen Raum beziehungsweise in Deutschland, Österreich aussieht. Und zwar geht es um folgendes:

Eine Frau aus Mexiko, die Mutter von zwei Kindern ist (zwei Jahre, und zehn Jahre), lebt zur Zeit bei ihrer Mutter und ist geschieden von ihrem Exmann. Momentan Sind Sie in einem gerichtlichen Prozess über das Sorgerecht und Besuchsrecht und so weiter. Nun ist der exmann bereit das ganze außergerichtlich zu regeln und dieser Frau das komplette Sorgerecht zu überlassen. Jedoch nur unter folgender Bedingung, Sie braucht die Unterschrift des Exmannes wenn sie das Land mit ihren Kindern verlassen möchte. Dieser Punkt steht auch in diesem Dokument das beide unterschreiben sollten und der Exmann (der Anwalt ist) verfasst hat. Er ist ein schlechter Mensch, er ist korrupt und hat vor langer Zeit als Vater seine aufs Sichts Pflicht vernachlässigt, weswegen seine Tochter vergewaltigt wurde als sie noch sehr klein war. 

Diese Frau hat sich nun neu verliebt und möchte mit ihren Kindern nach Österreich zu ihrem neuen Freund ziehen, Heiraten und glücklich ihr Leben dort verbringen. Meine Frage ist nun, was könnte passieren wenn sie trotz dieses Zusatzes mit ihren Kindern und ohne die Unterschrift ihres Ex Mannes nach Österreich zieht. Denn in Österreich sieht die Gesetzeslage ja anders aus als in Mexiko. Könnte sie deswegen wieder ausgewiesen werden!? Oder kann ihr überhaupt nichts passieren?! 

Über eine Auskunft würde ich mich sehr freuen.
Mfg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wo lebt denn die Frau zur Zeit? In Mexiko oder in Deutschland?

Und wieso hat der Ex-Mann seine Aufsichtspflicht verletzt? Aufsichtspflicht heisst ja nicht, dass ein Kind 24 Stunden am Tag nicht aus den Augen gelassen werden darf. Und wo war die Mutter? Wenn schon Aufsichtspflicht, dann bitte beide Elternteile gleich behandeln.

Und jetzt sollen Kinder aus einer deutsch/mexikanischen Beziehung nach Österreich? Wohin dann?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NeedHelp007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die rasche antwort.

die frau ist geboren in mexico und lebt heute noch in Mexico. der exmann ebenso.

normalerweise paßte sie auf die kinder auf. sie vetraute ihm die tochter (der sohn war noch nicht geboren) an weil sie in der kirche gesungen hatte. das dauerte etwa 2 std. in der zeit kümmerte er sich nicht um seine 3 oder 4 (weiß nicht exakt wie alt sie zu diesem zeitpunkt war) jährige tochter und war nur am reden mit seinen freunden außerhalb der kirche. als sie zurück kam fragte sie wo die tochter sei und er meinte nur sie wird schon wo sein. sie machte sich auf den weg um nach ihr zu suchen (während er weiter redete). sie fand ihre tochter später auch. schreiend und blutend im schritt. sie war natürlich fertig und schilderte es ihm und er meinte nur sie darf kein wort zu irgendujemanden sagen weil das ein skandal für ihn, seine familie und der kirche wäre.

naja, sie hat jemand aus österreich kennengelernt und möchte dort ein neues leben aufbauen. jedoch tut er alles um dies zu verhindern (wiegesagt er ist korrupt und hatte ihren 1. anwalt gekauft).

die frage ist, kann er ihr etwas anhaben wenn sie nach österreich zieht mit ihren kindern? wohlgemerkt sie hat das alleinige sorgerecht. nur dieser zusatz (dass sie die unterschrift von ihm benötigt wenn sie mit den kindern das land verlassen möchte) ist das problem.

ich hoffe ich konnte es nun ausführlicher schildern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo NeedHelp007,

M.E. ist hier das mexikanische Recht maßgebend.

Bekommt die Frau mit den 2 Kindern denn eine Aufenthalts-

erlaubnis in D oder Ö ?

Ach: Groß-/Kleinschreibung schont die Augen.

lg
edy

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-- Editiert edy am 18.09.2012 11:52

-- Editiert edy am 18.09.2012 11:53

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NeedHelp007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Das dachte ich mir schon dass das mexikanische Recht hier in Kraft tritt. Aber ich habe auch angenommen dass wenn Sie zum Beispiel dann in Österreich ist ihr Recht besser durchsetzen kann. Ihr Exmann somit nicht die Chance hat seine Kinder zurück zu bekommen. Er will die Kinder noch nicht einmal. Er möchte ja nur verhindern dass sie kein neues Leben startet ohne ihn...

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edit: das weiß sie noch nicht ob sie diesen Aufenthaltstitel bekommen wird. Aber ich denke wenn sie alle nötigen Dokumente (Reisepässe, Scheidungs Papiere usw. ) hat, dürfte dem doch nichts im Wege stehen um zu heiraten und den nötigen Aufenthaltstitel zu bekommen.

-- Editiert NeedHelp007 am 18.09.2012 12:26

-- Editiert NeedHelp007 am 18.09.2012 12:28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo NeedHelp007,

quote:
edit: das weiß sie noch nicht ob sie diesen Aufenthaltstitel bekommen wird. Aber ich denke wenn sie alle nötigen Dokumente (Reisepässe, Scheidungs Papiere usw. ) hat, dürfte dem doch nichts im Wege stehen um zu heiraten und den nötigen Aufenthaltstitel zu bekommen.


Wenn die Finanzierung für Frau und Kinder gesichert über Jahre gesichert ist,dann könnte es klappen.

Würde die Frage mal hier im Unterforum "Ausländerrecht" stellen.

lg
edy




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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NeedHelp007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Ja, das mit der Finanzierung sollte klappen.
Meinst du damit die komplette Fragestellung aus dem ersten post? Bekomme ich dafür eh keinen Ärger weil ich den selben Beitrag in einem anderen Unterforum nochmal Poste?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

quote:
Meinst du damit die komplette Fragestellung aus dem ersten post?


Besonders die Frage des mit 2 Kindern in D/Ö wohnen.

Dies bitte im anderen Unterforum fragen.



lg
edy

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-- Editiert edy am 18.09.2012 15:26

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Also, die Kinder leben in Mexiko. Dann ist doch mexikanisches Recht dafür entscheidend, ob sie die Kinder mit ins Ausland nehmen kann. Und nur mexikanisches Familienrecht. Wie das nun aussieht, das wird hier niemand wissen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
NeedHelp007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe, Ich danke euch allen für eure Informationen. Hätte auf mehr positive Antworten gehofft, kann man aber leider nichts machen.

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