Dringende Hilfe im Familienrecht

19. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
DieEule91
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringende Hilfe im Familienrecht

Hallo ich habe da mal eine frage,

Meine beste Freundin hat 2 Kinder, eines davon lebt in Pflege Familie.

Kurze Geschichte dazu :

Der Sohn 9 Jahre wurde mit 11 Monaten aus der Familie genommen, Grund des jugendamtes kindesewohl Gefährdung (ohne jegliche Beweise).

Meine Freundin wurde wieder schwanger, sie zogen weg aus Angst auch dieses Kind zu verlieren. Kurz vor der Geburt des zweiten Kindes, schaltete sich das Jugendamt im neuen Heim ein. Es gab eine Gerichts Verhandlung und es wurde beschlossen dass das Kind bei den Eltern bleibt (da der Richter absolut keine kindesewohl Gefährdung aus dem Gutachten des alten JA lesen konnte)

Dennoch gab es erneut ein Gutachten, dieses bestätigte der Mutter Vorallem das sie zu 100% Erziehungs fähig sei. Und zu keinem Zeitpunkt eine kindesewohl Gefährdung bestehe. Das Jugendamt stellte die Hilfe nach einem halben Jahr ein da diese nicht notwendig war.

Das ältere Kind bekommen die Eltern jedoch nicht wieder, da das Jugendamt sich nun darauf stützt das es ein Experiment sei das Kind jetzt wieder in die Obhut der leiblichen Eltern zu geben und das Kind dadurch psychische Probleme bekommen würde. Auch arbeitet das Jugendamt nicht an eine stuck Weise Rückführung wie sie immer behaupten.

Normal gäbe es doch keine Gründe das Kind den leiblichen Eltern weiterhin zu entziehen oder sehe ich das falsch?

Auch äußert das ältere Kind immer mal wieder das es gerne zum Geburtag seiner schwester möchte, oder gerne mal bei seinen Eltern schlafen möchten usw... All dies verwehrt das Jugendamt diesem Kind.

Auch darf das Kind an keinem Hilfe plan Gesprächen teilnehmen, dort sagt die plfegemutter immer wieder dass, das Kind nicht möchte, seinen Eltern beim Umgang jedoch sagt das Kind etwas anderes, und versteht nicht warum es nicht zu seinen leiblichen Eltern darf.

Die plfegemutter habe dem Kind gesagt seine Eltern haben sich zuviel gestritten deswegen ist das Kind in einer pflegefsmilie.

Nun zu meinen Fragen.

1. Darf man als Elternteil die auschließung des Lebensgefährten der Pflege mutter (der neue Lebensgefährte)

Ergänzung nach 4 Minuten
Bearbeiten (noch 275 Sekunden)
Von dem Hilfeplan Gespräch ausschließen lassen?

2. Haben die Eltern das Recht, dass das Kind an dem Hilfeplan Gespräch teilnimmt, und die plfegemutter nicht dabei ist (da die Vermutung nahe liegt das diese das Kind beeinflusst)

3. Hat das Jugendamt das Recht das Kind den Eltern weiter zu entziehen? Obwohl eine kindesewohl Gefährdung nicht vorliegt?

Wir wären euch sehr dankbar wenn uns jemand helfen könnte der sich in dem Bereich auskennt und evtl mit Paragraphen unterstützen könnte.

Vielen lieben Dank im vorraus.


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11 Antworten
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#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von DieEule91):
Normal gäbe es doch keine Gründe das Kind den leiblichen Eltern weiterhin zu entziehen oder sehe ich das falsch?
Wenn man der Auffassung ist, dass das Jugendamt das Kind entzieht, dann muss man entsprechende Schritte einleiten. Den Sachverhalt wird hier keiner beurteilen können.

Zitat (von DieEule91):
1. Darf man als Elternteil die auschließung des Lebensgefährten der Pflege mutter (der neue Lebensgefährte)
(...)
Von dem Hilfeplan Gespräch ausschließen lassen?
Eine schwierige Frage. Die Pflegeeltern als Leistungserbringer sind grundsätzlich am Hilfeplan zu beteiligen. Ein Ausschluss würde mMn nur in Frage kommen, wenn der Lebensgefährte z.B. erst seit wenigen Tagen mit der Pflegemutter eine Beziehung führt und vielleicht an der Erziehung des Pflegekindes noch gar nicht teilnimmt. Also nur dann, wenn der Lebensgefährte keine Pflegeperson ist.

Zitat (von DieEule91):
2. Haben die Eltern das Recht, dass das Kind an dem Hilfeplan Gespräch teilnimmt, und die plfegemutter nicht dabei ist
Das Kind ist ebenso zu beteiligen wie die Pflegemutter, §§ 8, 36 SGB VIII

Zitat (von DieEule91):
3. Hat das Jugendamt das Recht das Kind den Eltern weiter zu entziehen? Obwohl eine kindesewohl Gefährdung nicht vorliegt?
Die Fragen erscheinen mir merkwürdig und das Ergebnis von Unwissen über die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Recht auf eine Straftat hat in Deutschland niemand, auch kein Jugendamtsmitarbeiter. Nach 8 Jahren Pflegefamilie liegt hier freilich keine Kindeswohlgefährdung vor. Nach 8 Jahren Pflegefamilie sollte man aber auch alle Wünsche im Hilfeplan besprechen können. Wenn der Wunsch die Rückführung ist, dann muss der Sozialdienst das berücksichtigen, insbesondere wenn die Mutter sorgeberechtigt ist.

Ich empfehle sich an eine Ombudsstelle zu wenden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DieEule91
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja den Eltern wurde damals das Sorgerecht entzogen.

Auch hat die Mutter die Vermutung das dort nicht alles glatt läuft. Der junge hat einen gebrochenen Arm, als die Mutter fragte was passiert ist, sprach der neue Freund der Pflege mutter sofort als würde er dem jungen einem Hinweis geben. Dies ist der Mutter schon öfter aufgefdallen.

Außerdem erzählt der junge viel, so auch das er nachts mit dem anderen Pflegebruder chucky die Mörder puppe gucken musste,usw.
Der junge ist 9.

Auf die Wünsche der leiblichen eltern und des Kindes wird nie eingegangen.

Die kleine Schwester weint fast jede Nacht und möchte ihren Bruder wieder haben, auch habe sie aus dem Nichts heraus der Pflege mutter einmal gesagt es sei ihr Bruder er gehöre nicht ihr!!! Die Eltern waren platt da sie damit nicht gerechnet haben.


Wie gesagt von den leiblichen Eltern geht keine Kindeswohlgefährdung aus.
Das Jugendamt sagte auch 9 Jahre wären kein alter für eine Rückführung.


Das OLG sagte aber bei der ersten Verhandlung es dürfe zu keinem Zeitpunkt eine Rückführung ausgeschlossen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ist immer toll, wenn man wesentliche Infos erst so nach und nach bekommt. Da gab es also offensichtlich einen Rechtsstreit durch zwei Instanzen. Und den hat die Mutter verloren. Und das Zitat des OLG, man könne eine Rückführung nicht ausschließen, die gibt doch nur die Gesetzeslage wieder. Man kann eine Rückführung nie ausschliessen, es sei denn, das Elternteil hat sich schwerster Verfehlungen gegenüber dem Kind schuldig gemacht.

Was mich stutzig macht, das ist, dass die kleine Schwester ständig nachts weint. Da haben die Eltern eigene Probleme in m.E. nicht vertretbarer Weise auf dieses Kind übertragen, und das geht doch gar nicht. Es gibt genug Kinder, die getrennt aufwachsen. Das ist doch eine Situation, die man einem Kind erklären kann.

Und das große Kind, wetten, dass es beim Jugendamt und den Pflegeeltern etwas anderes erzählt, als bei seiner Mutter?Kinder in diesem Alter wollen artig sein, sie haben ein feines Gespür für die Erwartungshaltung der Eltern. Die wollen sie erfüllen.

Ja, Kinder sind am Hilfeplan zu beteiligen. Am speziellen Gespräch müssen sie jedoch nicht teilnehmen, das überfordert oft, gerade, wenn das Verhältnis zwischen den Betroffenen angespannt ist.

Der Rat von Smogman mit der Ombudsstelle ist natürlich für die Füße, wenn es ein laufendes Verfahren vor dem OLG gibt, was er ja auch nicht wusste. Und noch etwas: ob die Mutter und ihr Neuer für zwei Kinder gleichzeitig erziehungsfähig sind, das können wir nicht abschätzen. Aber selbst wenn, Kinder sind keine Möbelstücke, die man beliebig hin und her schieben kann. Es geht primär darum, ob es dem Kindeswohl entspricht. Und das kann trotz Erziehungsfähigkeit verneint werden, muss aber nicht.

Warum wird jetzt nicht die OLG-Entscheidung abgewartet?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von DieEule91):
Naja den Eltern wurde damals das Sorgerecht entzogen.
Und das hatte mit Sicherheit einen Grund, der eventuell noch heute relevant sein kann. Wenn der Grund nicht mehr vorliegt, dann muss man sich eben mal um das Sorgerecht kümmern. Ohne Sorgerecht braucht man auch nicht über eine Rückführung nachdenken.

Zitat (von DieEule91):
Der junge hat einen gebrochenen Arm, als die Mutter fragte was passiert ist, sprach der neue Freund der Pflege mutter sofort als würde er dem jungen einem Hinweis geben.
Es ist völlig legitim und üblich einem Kind bei seinen Aussagen etwas auf die Sprünge zu helfen.

Zitat (von DieEule91):
Außerdem erzählt der junge viel, so auch das er nachts mit dem anderen Pflegebruder chucky die Mörder puppe gucken musste
Die Aussage des Jungen kann man wertneutral an den Allgemeinen Sozialdienst weiterleiten und darum bitten, dass diese Aussage geprüft und mit den Pflegeeltern besprochen wird.

Zitat (von DieEule91):
Auf die Wünsche der leiblichen eltern und des Kindes wird nie eingegangen.
s.o., das Kind ist am Hilfeplan zu beteiligen. Ein anderes Prozedere halte ich für angreifbar.

Zitat (von DieEule91):
Wie gesagt von den leiblichen Eltern geht keine Kindeswohlgefährdung aus.
Sagt wer?

Zitat (von DieEule91):
Das Jugendamt sagte auch 9 Jahre wären kein alter für eine Rückführung.
Das Alter ist für eine Rückführung irrelevant. Viel wichtiger ist das Sorgerecht.

Zitat (von DieEule91):
Das OLG sagte aber bei der ersten Verhandlung es dürfe zu keinem Zeitpunkt eine Rückführung ausgeschlossen werden.
Was für eine OLG Verhandlung?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

smogman, wir haben offensichtlich gleichzeitig geschrieben. Und dieselben Bedenken. Wenn ich richtig verstehe, gab es eine erste Verhandlung vor dem OLG. Wir haben hier also ein schwebendes Verfahren. Und nur sehr gefilterte Infos, z.B. keine Info über den Ausgang in der ersten Instanz, über erfolgte Begutachtungen, über sonst was.

Und nochmals: Beteiligung des Kindes heisst nicht Anwesenheit des Kindes bei einem möglicherweise konfliktgeladenen Hilfeplangespräch.

Aber der Fragesteller soll endlich mal mit allen Fakten rüberkommen, und nicht nur mit denen, die seine Ansicht unterstützen, um eine ganz grobe, aber vielleicht der Realität näher kommende Einschätzung von uns zu erhalten.

wirdwerden

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#6
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Dass die Schwester nachts um ihren Bruder weint und solche Aussagen von sich gibt - das spricht nicht für die Eltern.
Normalerweise sind Kinder da völlig schmerzbefreit und leben einfach mit der Situation, die sie ja gar nicht anders kennen.

Wenn das Mädchen nun solche Probleme damit hat, dann ist das einzig und allein auf die Eltern zurückzuführen. Um so etwas auszulösen muss man schon recht massiv auf das Kind einwirken und es muss viele negative nicht kindgeeignete Gespräche mitbekommen haben.

Das ist dann ja so schon mal nicht wirklich mit dem Kindeswohl vereinbar.

Warum gehen die Eltern nicht wieder vor Gericht und beantragen die Rückführung?
Das wäre hier die einzige Lösungsmöglichkeit.
Zu beachten ist aber auch, dass das nicht einfach so hoppladiehopp geht.
Das Kind hat nach 8 Jahren eine viel tiefere Bindung an die Pflegeeltern als an die eigenen Eltern.

Wie oft findet der Umgang statt und mit welcher Begründung verweigert das Jugendamt Übernachtungen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DieEule91
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

So ich versuche nun mal alles zu beantworten und alles da zustellen.

1. Die Mutter hat keinen neuen Freund sondern lebt mit dem Vater beider Kinder seid 12 Jahren zusammen.

2. Wurde das Sorgerecht nicht aus guten Grund entzogen.

3. Das beide Eltern teile erziehungsfähig sind und keine kindes wohl Gefährdung von ihnen ausgeht wurde durch eine unabhängige Gutachterin des Gerichtes beurteilt.

Also von anfang an.
(mit Erlaubnis der Mutter)

Die Mutter wurde mit 19 schwanger, und hatte eine angsterkrsnung, sie hatte immer wieder symtone die sie gelesen hatte und war dadurch vermehrt bei Ärzten aus Angst es könnte etwas nicht stimmen.
Die Schwangerschaft verlief aber problemlos. In der Mitte der Schwangerschaft musste sie 5 Tage stationär aufgenommen werden da ihr Blutdruck viel zu niedrig war und jegliche Flüssigkeit aufnahme nicht half, sie musste so via Tropf Flüssigkeit bekommen. Die damalige Ärztin meinte sie würde die Symptome nur spielen (dabei stellte die andere Ärztin 1 Tag vorher ja fest das ihr Blutdruck viel zu niedrig war und sie schon kurz vor dem zusammen brechen war. 2 Wochen vor eigentlichen ET, hatte sie ein merkwürdiges Gefühl in der Bauch Gegend und ging wie immer zum Arzt. Im Krankenhaus musste sie danach eine Nacht bleiben da das CTG auffällig war. Abends musste sie noch mal ans CTG und dort rief die Schwester die Ärztin die sagte wir müssen morgen einleiten da die herztone immer wieder weg sind. Am nächsten Morgen war es so schlimm das es zu einem not Kaiserschnitt kam. Die Ärztin die ihr unterstellte sie würde nur markieren rief das Jugendamt an, da sie der Meinung sei die Mutter würde mit dem Kind wegen jeden kleinen pups zum Arzt rennen und wäre eine Gefahr für ihr Kind.
Die Mutter bekam direkt nach der Geburt Besuch vom Jugendamt und man drohte ihr wenn sie nicht mit arbeite würde sie ihr das Kind schneller weg nehmen als sie gucken könnte. Aus Angst machte sie alles eindach mit.
Das Jugendamt kam jeden Tag vorbei und sie musste immer zuhause sein, einen Tag wollte sie zu ihren Schwiegereltern, das Jugendamt aber meinte das ginge gar nicht denn siebwollzen ja noch vorbei kommen.

Es zog sich so immer mehr hin.

Die Mutter war weder überfordert mit dem Jungen noch ist sie übermäßig zum Arzt nur zu den U Untersuchungen und Impfungen.

Der junge hatte mit 3 Monaten Koliken und schrie öfter vor Schmerzen die Mutter versuchte alles in Ruhe damit es dem Kleinen schnell besser ging. Jedoch gefiel das Geschrei den Nachbarn nicht und sie riefen das Jugendamt. Dies kam gleich mit der Polizei in Schlepptau und nahm das Kind mit.
Aussage : das Kind sein übergewichtig, würde merkmale einer wohlfedährdung aufweisen.
Der Vater der sich ins Wohnzimmer einsperrte weil die Dame vom Jugendamt ihn mehr mals drohte, rief die Polizei nochmal hoch da er sie angeblich angegriffen haben solle, und Schaum vorm Mund hatte (dabei ist der Vater des jungen keinesfalls aggressiv gewesen) und wurde von der Polizei abgeführt und durch die Aussage der JA Mitarbeiterin über Nacht in Gewahrsam genommen.
Die Mutter die unter Tränen in dem Zimmer ihres Kindes zusammen gebrochen ist, wurde ebenfalls von der Mitarbeiterin bedroht,sie wollte mit ihr keinen Kaffee trinken nachdem man ihr ihren Sohn genommen hatte, und man sagte ihr wenn sie sich nun nicht freiwillig in die geschlossene begibt wird sie auch per richterlichen Beschluss eingewiesen.

Die Mutter tat was die Dame verlangte und fuhr mit ihr in die Klinik, dort mussten sie 1 1/2 Stunden warten bis der Arzt Zeit hatte. Nach einer halben Stunde mit dem Arzt sagte der Arzt zu ihr er könne sie hier nicht aufnehmen, da er keinen Grund sehe. Die Dame vom JA sagte ihm er solle sie wegen Suizid aufnehmen, da sagte der Arzt das könne er nicht da er diese Gefahr bei ihr einfach nicht sieht.

Die Mutter dürfte also wieder nach Hause und die Dame vom JA war extrem sauer.
Die Mutter fuhr sofort zum Kinderarzt und besorgte sich ein artest, in dem der Arzt schrieb dass das Kind weder Untergewicht noch Übergewicht hat und in der normalen Linie liegt, er nie Merkmale einer Gefährdung festellen konnte, das Kind war immer sehr gepflegt und hatte alles dabei. Er schrieb auch das die Mutter nicht übermäßig zum Arzt rannte, sondern nur zu den u Untersuchungen und Impfungen kam, und auch sie ggü ihrem Kind einen stabilen Eindruck macht.

Die Eltern gingen vor das amstgericht, die Richterin gab den Antrag des Amtes statt und lehnte den der Eltern ab, und enzog ihnen das komplette Sorgerecht.

Das Jugendamt am neuen Wohnort versteht dies alles nicht, denn sie haben eine ganz andere Familie kennengelernt als die wie das JA in der Heimat erzählt.

Das zweite Kind weit, weil sie ihren Bruder bei sich haben möchte, sie kennt ihn von klein auf da sie immer bei den umgangen dabei war.
Sie ist auxh in psychologischer Behandlung und selbst die Psychologin sagt das die Eltern damit nichts zu tun haben.

Andere Sache ist, der junge hat immer ganz fürchterliche dreckige Ohren wenn sie ihn sehen.
Die Dame die, die umgänge begleitet, fragte den jungen wie 3r denn duscht, da sagte er ich Dusche oder bade nicht geht ja nicht mit Gips.
Da stell ich mir die frage, und da soll es das Kind besser haben? Ständig dreckige Ohren (innen und außen).

Und zum theme ins Wort fallen, der Pflege Vater fällt dem jungen immer ins Wort wenn er etwas erzählen will.


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DieEule91
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

smogman, wir haben offensichtlich gleichzeitig geschrieben. Und dieselben Bedenken. Wenn ich richtig verstehe, gab es eine erste Verhandlung vor dem OLG. Wir haben hier also ein schwebendes Verfahren. Und nur sehr gefilterte Infos, z.B. keine Info über den Ausgang in der ersten Instanz, über erfolgte Begutachtungen, über sonst was.

Und nochmals: Beteiligung des Kindes heisst nicht Anwesenheit des Kindes bei einem möglicherweise konfliktgeladenen Hilfeplangespräch.

Aber der Fragesteller soll endlich mal mit allen Fakten rüberkommen, und nicht nur mit denen, die seine Ansicht unterstützen, um eine ganz grobe, aber vielleicht der Realität näher kommende Einschätzung von uns zu erhalten.

wirdwerden


Die Eltern reden nie vor der Tochter, über solche Dinge.
Sie erzählt sogar in der Schule immer von ihrem Bruder und weint.
Die lehrer sprechen uns immer wieder darauf an.
Und wie bereits erwähnt, sagte auxh die Psychologin das es nicht von uns kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DieEule91
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

smogman, wir haben offensichtlich gleichzeitig geschrieben. Und dieselben Bedenken. Wenn ich richtig verstehe, gab es eine erste Verhandlung vor dem OLG. Wir haben hier also ein schwebendes Verfahren. Und nur sehr gefilterte Infos, z.B. keine Info über den Ausgang in der ersten Instanz, über erfolgte Begutachtungen, über sonst was.

Und nochmals: Beteiligung des Kindes heisst nicht Anwesenheit des Kindes bei einem möglicherweise konfliktgeladenen Hilfeplangespräch.

Aber der Fragesteller soll endlich mal mit allen Fakten rüberkommen, und nicht nur mit denen, die seine Ansicht unterstützen, um eine ganz grobe, aber vielleicht der Realität näher kommende Einschätzung von uns zu erhalten.

wirdwerden


Die Eltern reden nie vor der Tochter, über solche Dinge.
Sie erzählt sogar in der Schule immer von ihrem Bruder und weint.
Die lehrer sprechen uns immer wieder darauf an.
Und wie bereits erwähnt, sagte auxh die Psychologin das es nicht von uns kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Na ja, dann sollten sich die Eltern mal überlegen, wie sie der Kleinen auf die Beine helfen, denn das ist ja kein Zustand. Und uns fehlt immer noch die Info über den Stand des Gerichtsverfahrens.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von DieEule91):
Wurde das Sorgerecht nicht aus guten Grund entzogen.
Du solltest aufhören zu versuchen, die Entscheidung eines Familiengerichtes als unrichtig darzustellen. Der Familienrichter und das ganze bestehende Helfernetzwerk hatten sicher keine Langeweile und haben die Entscheidung gewürfelt. Außerdem stehen einem Rechtsmittel zu, die man nach anwaltlicher Beratung nutzen kann. Aber Jahre nach einer Gerichtsentscheidung so eine Behauptung aufzustellen, bringt einem rein gar nichts.

Zitat (von DieEule91):
Das beide Eltern teile erziehungsfähig sind und keine kindes wohl Gefährdung von ihnen ausgeht wurde durch eine unabhängige Gutachterin des Gerichtes beurteilt.
Soweit ich das verstanden habe, betrifft dies das zweite Kind. Daraus ergibt sich kein Automatismus für das erste Kind. Es ist aber ein guter Anfang an den man anknüpfen kann. Und wenn die Gründe von damals nicht mehr vorliegen, dann sollte man die Rückübertragung des Sorgerechts fokussieren. Dazu sollte man sich einen Rechtsanwalt nehmen.

Zitat (von DieEule91):
Die Eltern gingen vor das amstgericht, die Richterin gab den Antrag des Amtes statt und lehnte den der Eltern ab, und enzog ihnen das komplette Sorgerecht.
Der Beschluss hat ja sicherlich eine Begründung.

Zitat (von DieEule91):
Das Jugendamt am neuen Wohnort versteht dies alles nicht, denn sie haben eine ganz andere Familie kennengelernt als die wie das JA in der Heimat erzählt.
Dann können sie mit Vormund, Mutter und Pflegefamilie ja entsprechend ausgelegte Ziele im Hilfeplan vereinbaren.

Man sollte vielleicht aufhören zu versuchen die Vergangenheit zu verändern und stattdessen lieber die Zukunft steuern. Denn Letzteres ist durchaus möglich und das Helfernetzwerk ist im Regelfall nicht blind.

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