Hallo,
schon einmal im Voraus ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe!
Folgender Sachverhalt:
Der Vater meines Sohnes zahlt trotz vollstreckbarem Titel seit einem Jahr keinen Unterhalt.
Nach vielen fehlgeschlagenen Gesprächen etc. habe ich im November 07 mit Hilfe des Jugendamtes einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss beantragt dem auch im Dezember 07 entsprochen wurde. Dem Drittschuldner ( Arbeitgeber ist die Mutter des Vaters)wurde auch dieser Beschluss übermittelt.
Nun ist es so, das weder der erst noch der Drittschuldner zahlen. Laut Rechtspfleger müssen sie es, tun es aber nicht.
Die Überlegung meinerseits war nun,ob ich eine Kontopfändung beantrage. Wie da allerdings die Aussicht auf Erfolg ist, ist fraglich.
Was ist aber nun mit dem Drittschuldner?? Da der Vater weiterhin allein lebt, keinerlei andere Unterhaltsverpflichtungen hat, müsste doch der Pfändbare Teil seines Lohnes an meinen Sohn ausbezahlt werden!?
Für Tipps und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
Miffy26
Drittschuldnerklage??
7. Januar 2008
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Frage vom 7. Januar 2008 | 21:25
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Drittschuldnerklage??
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#1
Antwort vom 7. Januar 2008 | 22:32
Von
Status: Praktikant (878 Beiträge, 224x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 8. Januar 2008 | 08:56
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, hat er nicht. Und die zweiwöchige Frist ist auch schon abgelaufen.
Und jetzt?
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