Es geht um folgendes in meinem Fall:
Ich war bis vor 4 Monaten mit meinen Ex zusammen und wir haben auch eine gemeinsame Tochter, die jetzt 16 Monate alt ist. Sie hat ihren Vater aber kaum gesehen, da er in Köln wohnt und ich in Leipzig. Nachdem ich schluss gemacht hatte, da er einiges abgezogen hat, was blöd war. Nun will er einfach bestimmen, wann er die Kleine haben will und wann er sie zurück bringt. Er zahlt zwar Unterhalt für unsere Tochter, aber zu wenig und keinen für mich, wozu er eigentlich verpflichtet wäre. Nun habe ich einen neuen Freund und dieser wird von meinem Ex bedroht. Auch hat er heute von der Familienkasse einen Bescheid bekommen, dass er für mich Unterhaltspflichtig ist und ist am Telefon total ausgerastet und hat mich aufs übelste beschimpft und mir immer wieder mit seinem Anwalt gedroht.
Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten, da ich Hartz IV empfange.
Was habe ich nun für Möglichkeiten? Kann er einfach unsere Tochter haben, wann er will und für wie lange er will?
Ich will die Kleine auch nicht zu ihm nach Hause geben, da es dort nur so von Müll wimmelt und er gar nichts an Einrichtung für Kinder hat. Nicht mal nen Autokindersitz.
Er kann die kleine jederzeit bei mir sehen und auch auf neutralen Orten, aber meistens sagt er ab, denn 40 km fahren (Wenn er seine Mutter besucht, die in der Nähe wohnt) ist ihm zuviel und wenn er seine Tochter sieht, haut er nach einer Stunde wieder ab. Aber beschwert sich, dass er seine Tochter zu wenig sieht und droht immer mit Anwalt und Jugendamt.
-- Editiert von geligruendler am 27.03.2008 19:41:32
Drohungen und Unterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo,
da würde sich, denke ich, betreuter Umgang anbieten. Wenigstens vorläufig, bis Vater und Kind sich besser kennen.
Bestimmmen darf der Vater des Kindes seine Umgangszeiten nicht so einfach, du aber auch nicht.
quote:
Auch hat er heute von der Familienkasse einen Bescheid bekommen, dass er für mich Unterhaltspflichtig ist
Seit wann stellt die Familienkasse denn solche Bescheide aus?:) Ich dachte, die zahlen Kindergeld und basta?
quote:
Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten, da ich Hartz IV empfange.
Dann wird die ARGE schon überprüft haben, inwieweit dein Ex leistungsfähig ist.
Solltest du einen Rechtsanwalt benötigen, kannst du bei bei deinem für dich zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für eine Erstberatung beantragen.
quote:
Ich will die Kleine auch nicht zu ihm nach Hause geben, da es dort nur so von Müll wimmelt
Davor hats dir aber *damals* nicht gegruselt?
quote:
Nicht mal nen Autokindersitz.
Na, dann gib ihm deinen mit.
Grüßle
-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
quote:
haut er nach einer Stunde wieder ab. Aber beschwert sich, dass er seine Tochter zu wenig sieht
Ist auch total prickelnd mit Ex und neuem Lover dazusitzen und von denen noch beobachtet zu werden ,wenn man mit seinem Kind spielen will .
Super Sache ,klatschen alle einmal !
Autositz brauch er wohl kaum ,oder brauchst du den gleichzeitig ,obwohl er das Kind hat ??
Geh zum JA und lass einen Beistand errichten ,die treiben dann auch kostenlos den Kindesunterhalt für dich ein .
Wenn du HartzV bekommst werden die schon geprüft haben ,ob dein Ex Leistungsfähig ,dir gegenüber ist .Da sind die sehr schnell hinterher ,haben ja nichts zu verschenken und wenn die einen Zahlungsfähigen Vater riechen,beißen die sich feste .
quote:Lasst den Umgang gerichtlich festlegen ,dann kann er sie nicht mehr haben wann immer will ,dafür aber regelmäßig und er darf sie auch ALLEIN sehen ,wenn das Gericht da kein Problem drin sieht .Wenn doch ,setzen sie meist eine Frist ,wo beobachtet wird wie KV und Kind mit einander umgehen ,dann kommt nochmal ein Gerichtstermin und wenn dann alles OK ist ,kann er sie allein haben .Auf dauer wirst du das auf keinen Fall verhindern können .
Was habe ich nun für Möglichkeiten? Kann er einfach unsere Tochter haben, wann er will und für wie lange er will?
LG
-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."
-- Editiert von dori23 am 27.03.2008 22:42:01
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:haut er nach einer Stunde wieder ab. Aber beschwert sich, dass er seine Tochter zu wenig sieht
Ist auch total prickelnd mit Ex und neuem Lover dazusitzen und von denen noch beobachtet zu werden ,wenn man mit seinem Kind spielen will .
Super Sache ,klatschen alle einmal !
Wir haben uns das erste mal auf neutralen Boden getroffen und nachdem ich eine halbe Stunde hin gefahren bin, ist er nach 10 Minuten wieder abgehauen. Beim zweiten Mal wieder neutraler Boden und er ist nach einer Stunde abgehauen (beide Male war mein Freund nicht anwesend)
Beim dritten Mal hat er abgesagt, weil ihm 20 km zu fahren zu stressig sei und er noch wichtigeres vor hatte.
Das nächste mal sagte er, er wolle sie früh sehen, in meiner Wohnung. Als er dann endlich Mittags kam, war mein Freund da, hat aber nichts zu ihm gesagt. Wir gingen dann in mein Zimmer (Wohne im Studentenwohnheim und habe dort nur das eine Zimmer), während mein Freund die ganzer Zeit in der Küche war.
Fakto dürfen wir uns weiter von ihm und seiner Familie bedrohen lassen.
-- Editiert von geligruendler am 27.03.2008 23:30:00
quote:Falls das die einzigen Drohungen sind ,ist doch super
droht immer mit Anwalt und Jugendamt.

Genau diesen Weg solltest du nämlich einschlagen .Geh zum JA und die werden sich bei ihm melden .Unterhalt und Umgang ,wird dann alles in die Wege geleitet

droht er noch mit anderem ?
Trotzdem ist das mit dem neutralem Boden nicht für dauer .Er wird sie kurz über lang auch mitnehmen können ,allein .Ohne triftigen Grund ,wirst du das nicht verhindern können .
LG
-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."
-- Editiert von dori23 am 28.03.2008 00:30:40
--- editiert vom Admin
Er bekommt 1500 - 1700 Lohn jeden Monat auf die Hand, manchmal sogar mehr. Wir waren nicht verheiratet, aber Kindergeldkasse sagt, dass er für mich Unterhaltspflichtig ist, bis unsere Tochter drei Jahre alt ist.
Er hat einen Kredit laufen und während unsere Beziehung sind keine weiteren Schulden entstanden.
Leider kann ich mir, wie gesagt, keinen Anwalt leisten.
Leider droht er auch mit Gewalt, mir und meinem Freund.
-- Editiert von geligruendler am 28.03.2008 07:26:17
@geliguendler
als Hartz 4 Empfängerin kannst dir bald leichter einen Anwalt leisten wie ein Normalverdiener, geh mal zum Amtsgericht und fülle einen Antrag zur Prozesskostenhilfe auch bzw. für eine Beratungsschein.
Was das genau ist und wie das funktioniert sagt dir der Rechtspfleger auf dem Amtsgericht.
@geligruendler
was @1968 alex schreibt stimmt fast.
du gehst z. amtsgericht und beantragst einen beratungshilfeschein. dazu unterlagen über einnahmen& ausgaben mitnehmen, kontoauszüge der letzten 3 monate, personalausweis und alles, was zu der unterhaltsgeschichte& co gehört. du kriegst dann diesen schein, mit dem gehst du zu einem anwalt deiner wahl. der darf dann höchstens 10€ nehmen, einige verzichten aber darauf.
wenn es zu einem prozess kommt, beantragt der anwalt, nicht du, prozesskostenhilfe(pkh) und je nach einkommen zahlst du kleine raten oder vorerst gar nicht.
die umstände bei deinem ex haben dich nicht davon abgehalten dich in den müll zu legen u. das kind zu empfangen, kann also nicht so schlimm sein.
in der rückschau und bei trennungssituationen neigt man zu übertreibungen, du solltest die lebensumstände d. ex etwas gelassener sehen. es ist zwar blöde, wenn der kv aufkreuzt wann er will, aber wenigstens kreuzt er überhaupt auf. lass dem kind den vater.
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 28.03.2008 07:52:11
--- editiert vom Admin
Aber wegen Kindesunterhalt kann er in Privatinsolvenz gezwungen werden.
--- editiert vom Admin
quote:Klar ,vom Prinziep her haben die ja auch recht ,bestreitet ja keiner .Nur gilt das grundsätzlich für JEDE Mutter ,also wird ihnen diese Info auch gegeben .
Wir waren nicht verheiratet, aber Kindergeldkasse sagt, dass er für mich Unterhaltspflichtig ist, bis unsere Tochter drei Jahre alt ist.
Die Kindergeldkasse hat allerdings nicht den blassesten Schimmer ,wie es bei deinem Ex finanziell aussieht ,also können die sich darüber garnicht äußern

Die sagen dir zwar ,welche Rechte du grundsätzlich hast ,aber ob du letzen endes was vom Kuchen kriegst ,haben die nicht zu entscheiden .
Vom EK deines Ex werden als erstes berufsbedingte Kosten abgezogen ,dann KU ,dann Kredite und was sonst noch Abzugsfähig ist und was dann noch über 1000€ da ist bekommst du .Wenn er schon unter ,oder bei 1000€ landet ,bekommst du nichts ,ganz einfach .
LG
-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."
--- editiert vom Admin
Mein letzter Thread ?
Der ist aber schon länger her ,oder meinst du mein letztes Posting
Was deine Haarfarbe betrifft ,die kann ich nicht beurteilen .Bin mir nur sicher ,das du meinst ,die Welt ,bei jeder Gelegenheit und in jedem Thread , an deinem Leben teilhaben lassen zu müssen .Warum auch immer ,du musst es wahnsinnig interessant finden .
LG
-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."
-- Editiert von dori23 am 28.03.2008 12:03:06
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
43 Antworten