Düsseldorfer Tabelle 2008

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
PeLo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Düsseldorfer Tabelle 2008

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen wie sich die neue Tabelle für meine Kids auswirkt? Mein Ex Mann hat bis dato immer 1290 € brutto=netto verdient und war immer in Gruppe 1 also 245 € und 288 € für die beiden 11 und 13 jährigen Kinder.

Viele Grüße

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9 Antworten
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#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo PeLo!

Ich würde dir ja gerne helfen, aber mit deinen Angaben kann wohl kaum jemand etwas anfangen!?

Was sollen die 1290€ brutto=netto?
Wenn das jetzt brutto sein soll, wäre es noch reichlich zu bereinigen. Dieses wäre auch noch bei netto möglich.
Auch wenn der Betrag bereits dem bereinigten netto entsprechen würde, würde die Rechnung nicht ganz aufgehen, denn bei 1290-245-288, blieben dem KV gerade 757€ über.
Das wäre unter seinem Selbstbehalt und das wäre nur zulässig, wenn man ihm wiederum etwas auf sein Einkommen aufrechnen müsste.

Du siehst, so ganz einfach ist die Berechnung nicht und sie ist wirklich individuell und nach der tatsächlichen Leistungsfähgkeit des Unterhaltspflichtigen durchzuführen.

Lieben Gruß und Tschüß!

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#2
 Von 
Puma01
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch hier gilt, bei bestehenden Titeln ändert sich nichts, siehe Anhang der neuen Tabelle für bestehenden Titel.

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO :


ACHTUNG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz
des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1


An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt.
Dieser ist für die jeweils maßgebliche Altersstufe gesondert zu bestimmen und auf eine Stelle nach dem
Komma zu begrenzen (§ 36 Nr. 3 EGZPO ). Der Bedarf ergibt sich aus der Multiplikation des neuen Prozentsatzes
mit dem Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe und ist auf volle Euro aufzurunden (§ 1612a Abs. 2 S. 2 BGB ).
Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem um das jeweils anteilige Kindergeld verminderten bzw. erhöhten Bedarf.
Es sind vier Fallgestaltungen zu unterscheiden:

2. Der Titel sieht die Hinzurechnung des hälftigen Kindergeldes vor (§ 36 Nr. 3 b EGZPO ).
(Bisheriger Zahlbetrag – 1/2 Kindergeld) x 100
Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe
= Prozentsatz neu
Beispiel für 1. Altersstufe
(273 EUR - 77 EUR) x 100
279 EUR
= 70,2 % 279 EUR x 70,2 % = 195,85 EUR, aufgerundet 196 EUR
Zahlbetrag: 196 EUR + 77 EUR = 273 EUR
3. Der Titel sieht die Anrechnung des vollen Kindergeldes vor (§ 36 Nr. 3 c EGZPO ).
(Zahlbetrag + 1/1 Kindergeld) x 100
Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe
= Prozentsatz neu
Beispiel für 2. Altersstufe
(177 EUR + 154 EUR) x 100
322 EUR
= 102,7 % 322 EUR x 102,7 % = 330,69 EUR, aufgerundet 331 EUR
Zahlbetrag: 331 EUR ./. 154 EUR = 177 EUR
4. Der Titel sieht weder eine Anrechnung noch eine Hinzurechnung des Kindergeldes vor (§ 36 Nr. 3 d EGZPO ).
(Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100
Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe
= Prozentsatz neu
Beispiel für 3. Altersstufe
(329 EUR +77 EUR) x 100
365 EUR
= 111,2 % 365 EUR x 111,2 % = 405,88 EUR, aufgerundet 406 EUR
Zahlbetrag: 406 EUR ./. 77 EUR = 329 EUR


Freundliche Grüße

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#3
 Von 
PeLo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Puma,

vielen Dank erstmal für die Antwort.
Es ist wirklich so das er als Geschäftsführer in seiner Firma Karosseriebauermeister tätig ist und sich das Gehalt von 1290 € brutto zahlt und das seit 8 Jahren. Selbst sein Angestellter verdient mehr als er!!! Hat aber in dieser Zeit wieder geheiratet und wieder 2 Kinder bekommen. Leben in einer Villa von meinem Schwiegervater und zahlen ein Minimum an Miete :) Du siehst ein Riesenbetrug, aber gut.

Du sprichst von einem Titel, wo bekommt man so einen Titel?

Dann hab ich noch eine Frage zum Besuchsrecht, wir hatten 7 Jahre lang die Abmachung da ich 650Km von ihm weg wohnte das er die Kinder immer in den Ferien haben kann, habe sie ihm sogar bis zur Hälfte entgegengebracht( auf meine Kosten ).Da mein Sohn eine Ganztagsschule besucht und dort isst und eine Fahrkarte braucht, bat ich ihn sich doch an den Mehrkosten die sich aug 66 € belaufen, mit der Hälfte zu beteiligen. Daraufhin erfolgte eine Heulaktion wie schlecht es ihm doch geht usw. Nun möchte ich diese Regelung nicht mehr einhalten, da ich einfach nicht bereit bin mich länger belügen zu lassen was den Unterhalt angeht. Ich bot ihm an das er alle 14 Tage die Kinder abzuholen kann, da sich die Entfernung um 450Km verkürzt also sprich wohnen wir nun 2 Autostunden von ihm entfernt. Er sagte nein das könne er sich nicht leisten.
Woraufhin ich zum Jugendamt ging und eine Klärung wollte. Als die gute Frau mich dann fragte ob ich die Hälfte der Fahrtkosten dabeitäte, wenn er alle 4 Wochen die Kinder hole, wußte ich das ich hier auch falsch war.
Er hat die Kinder dann sage und schreibe 10 Monate nicht gesehen!!! An Weihnachten bat ich die Kinder doch zu fragen ob Oma sie nicht sehen wollte und promt wurden sie von seiner Mutter für 4 Tage geholt.
Aber nun sollen sie erst wieder in den Osterferien zu ihm kommen. Er kann doch nicht einfach eine Regelung machen die ihm passt, da gehen doch immer 3 dazu. Wie und was kann ich machen, das es festgelegt wie die Besuchszeiten sind?

Lange Rede aber das mußte einfach mal raus

Gruß

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#4
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Pelo,

mal ehrlich: An deiner Stelle wäre ich froh, dass dein Ex wenigstens den Mindest-Satz zahlt.
Obwohl seine *neuen* Kinder nicht einberechnet werden und er seinen SB unterschreitet.
Die Mehrkosten durch das Essen in der Ganztagsschule sparst du doch ein, zweimal essen muss der Vater schließlich auch nicht zahlen, oder?
An seinem Einkommen wirst du wohl nicht rütteln können und solange er zahlt...

Einen Titel bekommst du beim Jugendamt.

Was die Umgangszeiten angeht: Wer von euch hat denn die Entfernung verursacht?
I.d.R. trägt der umgangsberechtigte Elternteil die Umgangskosten, verursacht aber der andere Elternteil die Entfernung, kann er durchaus für die Kosten herangezogen werden.

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
wir hatten 7 Jahre lang die Abmachung da ich 650Km von ihm weg wohnte das er die Kinder immer in den Ferien haben kann, .............
Nun möchte ich diese Regelung nicht mehr einhalten, .....................
Ich bot ihm an das er alle 14 Tage die Kinder abzuholen kann.......................
Er sagte nein das könne er sich nicht leisten. ........................
Aber nun sollen sie erst wieder in den Osterferien zu ihm kommen. Er kann doch nicht einfach eine Regelung machen die ihm passt.............

Echt immer wieder schön ,zu lesen ,das manche Mütter glauben alles Recht der Welt gepachtet zu haben !:(
Meinst du im Ernst DU kannst die Regeln machen wie du grade lustig bist ??
:augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
PeLo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ausgangspunkt der damaligen Regelung war, das ich nicht Vollzeitberuftätig war und es mir somit gleich war wann er die Kinder nimmt. Was letztlich auch die Entfernung war die ich verursacht habe!!!
Nun aber sind die Karten so sag ich es mal neu gemischt. Ich geh arbeiten um den Kindern etwas bieten zu können und kann doch auch eine Neuregelung des Besuchsrecht verlangen. Zumal er den Kindern auch sagte, wo ihr nun näher wohnt werde ich euch sehen. Ich bin ihm doch auch jahrelang entgegengekommen warum sollte es sich nicht ändern lassen.
@Dori 23: Ja ich meine das ich es ändern kann da ich die Mutter der Kinder bin und somit auch ein Recht hab!!! Es gibt keine formelle Regelung zwischen den Partein, bislang war alles mündlich und friedlich vereinbart. Aber wenn meine Forderung so schrecklich sein sollte, wird mit Sicherheit ein Gericht eine neue Regelung finden die allen Seiten gerecht wird :)

Die Kinder wollen in den Ferien nicht mehr für 1-4 Wochen zu ihrem Papa da sie hier Freunde haben mit denen sie lieber in Ferien spielen. Auch dürfen sie ihre Haustiere wie Ratten für die Zeit nicht mitnehmen, da er sie nicht leiden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Genau ,das Gericht wird eine Lösung finden ,wenn zwei erwachsene Personen nicht in der Lage dazu sind ,da hast du recht !
Womit du nicht recht hast ist ,das du nach Lust und Laune bestimmen darfst ,wie die Kinder den Vater sehen dürfen oder auch nicht sehen dürfen !DAS ist das Recht zwischen den Kinder und dem Vater und hat schonmal garnichts mit Unterhalt zu tun ;)

LG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo PeLo,

ich bin sicher, das Gericht wird eine Regelung finden, die allen gerecht wird.

quote:
Ich bot ihm an das er alle 14 Tage die Kinder abzuholen kann,

Das wäre der Normalfall. Bist du auch bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen oder die Kinder zu bringen? Denn DAS kann der Richter von dir verlangen, schließlich hast DU die Entfernung verursacht.
Bei der Entfernung vermute ich allerdings, dass der Ferien-Umgang ausgedehnt wird.

quote:
Auch dürfen sie ihre Haustiere wie Ratten für die Zeit nicht mitnehmen,


Auf solche Besucher könnte ich auch gerne verzichten. Die sind nicht inklusive.:)

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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