Hallo @all,
ich habe mir gerade mit meinem LG die neue DDT angesehen. Er muß für seine beiden Kinder ca. 40 € mehr zahlen. Müssen wir das sofort zum nächsten Zahlungstermin veranlassen? Wäre für Januar eine Nachzahlung fällig? Oder wird mein LG und auch mein Ex Nachricht vom Jugendamt bekommen?
Gruß
Patti
Düsseldorfer Tabelle 2009 - Wäre für Januar eine Nachzahlung fällig?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
und: kann man so tuuun, als wüßte man von nichts
Hi Patti80,
kommt auf die Unterhaltsverpflichtung an.
Wenn kein Titel vorliegt und man sich auf statischen Unterhalt geeinigt hatte, kann man das so machen.
Liegt eine Verpflichtungsurkunde vor, nachsehen.
Ist diese dynamisch, muss sofort angepasst werden, sonst droht die Pfändung.
Auch rückwirkend wäre zu zahlen, wenn es so tituliert wurde.
40€ - herzlichen Glückwunsch, dem Papa.
Lieben Gruß
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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
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Ja, ist bei uns beiden dynamisch.
Danke!
Dann zahlen wir mal lieber. Soll ich meinem Ex auch Bescheid sagen?
quote:
Soll ich meinem Ex auch Bescheid sagen?
Na logo!
Irgendwie muss die Haushaltskasse ja wieder ausgeglichen werden.;)
Erinnert mich jetzt irgendwie an das Schneeballprinzip - und irgendein gesteigert Erwerbspflichtiger wird dann am Ende der Dumme sein.
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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
Habe ich gemacht, woll? Er meinte nicht gerade begeistert, wenn ich mehr Geld bräuchte, solle ich mehr arbeiten gehen...er sehe das nicht ein.
soviel zum Schneeballprinzip
Gruß
"platte" Patti
--- editiert vom Admin
Haben wir als Differenz ermittelt.
Das Jugendamt wird doch sicher nicht direkt wegen 40 € pfänden, oder?
( die immer noch verblüffte Patti)
Wenn ich das alles hier lese, wie um die verdammte kohle gefeilscht wird, kommt mir das totale Kotzen. Was sind wir für ein armseliges Volk geworden. Ich kann mich da nur noch schämen. Pfui pfui pfui und WÜRG
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