Hallo,
sollte die Frage schon mehrmals gestellt worden sein, bitte ich um Entschuldigung, aber ich bin neu hier.
Habe mich von dem Vater meiner Tochter getrennt. Wir sind nicht verheiratet. Jetzt muß er doch Unterhalt für unsere Tochter zahlen. Meine Frage: muß ich bei dem Betrag der in der Düsseldorfer Tabelle angegeben ist noch 1/2 Kindergeld
( 77,- Euro) abziehen?
Danke für Eure Antworten.
Tatjana
Düsseldorfer Tabelle - noch 1/2 Kindergeld abziehen?
In der Tabelle steht auch etwas von 135% des Regelbetrages :
Wenn er in dieser Stufe bezahlen muss, oder höher, dann sind die 77 EUR abzuziehen, sonst nicht.
Theo
Hallo,
wie alt ist dein Kind und wieviel verdient der Vater bereinigt? Dann kann dir definitiv auch Antwort gegeben werden.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo an Theodor und Teufelin und danke für eure Antworten.
@Theodor. Habe Deine Antwort leider nicht verstanden. Wir (der Vater und ich) haben mal einfach einen Betrag festgelegt. Er zahlt momentan 200,- Euro im Monat.
@Teufelin: Meine Tochter ist vier und der Vater verdient, soweit mir bekannt um die
2100,-- Euro. Freue mich auf Deine Antwort.
Herzlichst
Tatjana
@Teufelin: die 2100,- Euro sind netto. Viel mir grad auf, dass ich das nicht angegeben hatte.
Tatjana
Bei 25.200 EUR Jahresnettogehalt (2.100 EUR mtl), also einschl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Steuerrückzahlung etc bekommst du 269 EUR Kindesunterhalt abzüglich 77 EUR halbes Kindergeld mach 192 EUR.
Theo
Wunderbar Theodor. Vielen Dank für Deine Antwort.
Tatjana
Gern geschehen, ist nicht schwer, wenn man wie ich seit 9 Jahren eine Madame hat, die ständig mehr Geld (hpts. für sich) von mir haben möchte.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten