Dynamischer Titel zum Unterhalt durch Gerichtsurteil?

5. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Puma01
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Dynamischer Titel zum Unterhalt durch Gerichtsurteil?

Hallo,

ist ein Gerichtsurteil bezüglich Unterhaltszahlungen gleich der entsprechende Titel zum Pfänden? Woran erkennt man das dieser dynamisch ist? Muss ich automatisch,wenn die Kinder altersmäßig in die jeweilig höhere Gruppe kommt zahlen. Was ist mit dem Selbstbehalt?

Gruß

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Wenn der Unterhaltsgläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils erhalten hat, dann kann er daraus die Zwangsvollstreckung betreiben.

Ob ein Titel dynamisch ist, erkennst du daran, dass nicht ein fester Betrag genannt wird, sondern ein Prozentsatz.

Wenn das Kind in die nächste Altersgruppe kommt, ist automatisch der höhere Unterhalt fällig. Und zwar mit Beginn des Monats in dem das Lebensjahr vollendet wird. Wenn dadurch der Selbstbehalt unterschritten wird, kann dies allenfalls im Rahmen einer Abänderungsklage geltend gemacht werden.

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#2
 Von 
Puma01
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, dann hat die Anwältin wohl versucht mich zu veräppeln. In einem alten Vergleich stand 135% vom Regelbetrag zu zahlen. Im aktuellen letzen Urteil steht nichts davon. Vermutlich habe ich jetzt zuviel gezahlt und kann es nur durch eine Klage zurückfordern, oder?

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#3
 Von 
Puma01
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, dann hat die Anwältin wohl versucht mich zu veräppeln. In einem alten Vergleich stand 135% vom Regelbetrag zu zahlen. Im aktuellen letzen Urteil steht nichts davon. Vermutlich habe ich jetzt zuviel gezahlt und kann es nur durch eine Klage zurückfordern, oder?

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#4
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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