EILT - KINDESENTFÜHRUNG????

28. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)
EILT - KINDESENTFÜHRUNG????

Hallo zusammen,
aus akutem Anlass - also wird morgen der Fall sein - hier meine Frage:
Das Kind meines Partners möchte nicht zurück zur Mutter, welche noch das ABR inne hat. (Es ist noch keine gerichtliche Einigung getroffen worden - Trennungsjahr läuft noch)
Wir haben sie bereits gestern davon in Kenntnis gesetzt, dass der Sohn morgen nicht nach "Hause" gebracht werden wird.
Unsere/meine Frage:
Handelt es sich hierbei um eine Kindesentführung?
Können wir dem entgegenwirken, indem wir eine offizielle Stelle (Polizei?) davon in Kenntnis setzen, dass das Kind bei uns ist?
Reicht es aus, dass wir wissen, dass sie das Kind psychisch missbraucht und ihm Hass auf den Vater einimpft? Wäre das eine mögliche Begründung?

Hoffe auf ganz schnelle Hilfe!

Ganz liebe Grüße und schönes Rest-WE
Optimistin

-----------------
"Lebe deinen Traum und verträume nicht dein Leben!"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Denke eher nicht. Ich würde, mit dem Jugendamt in Kontakt treten, schauen was die sagen.

Aber Kind einfach nicht wiederbringen........also wenn meine Tochter nicht wiedergebracht würde........ich würde sie via Polizei da rausholen lassen.

Also ich rate, das JA morgen zu kontaktieren(was ihr ja bestimmt schon öfter getan habt, wenn es so akut ist)....und übers Gericht ein Eilverfahren anzustreben.

Aber einfach mal so behalten ist nicht!!!

Der Schuss könnte gewaltig nach hinten los gehen, und dann wäre dem Kind ja auf keinen Fall geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsuchender
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Dass dem Kind "Hass auf den Vater eingeimpft wird" kommt leider öfter vor. Lässt sich aber schlecht nachweisen. Im Zweifelsfall wird ein Gericht ein Familiengutachten in Auftrag geben.
Einfach nicht mehr zurückbringen ist keine gute Idee. Könnte kontraproduktiv sein! Die Polizei kann hier wohl nicht weiterhelfen, solange kein gerichtlicher Entscheid vorliegt. Das Jugendamt wird auch auf eine Klärung durch ein Gericht verweisen. Ich würde in einem solch heiklen Fall keinen Schritt ohne anwaltliche Hilfe unternehmen!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Ach........und "Trennungsjahr läuft noch" hat so gar nichts mit ABR zu tun.........

Das sind 2 verschieden Kisten.....


Ich würde gerne nähere Hintergründe erfahren.....bevor wir hier weiterspekulieren....nichts desto trotz........einfach nicht zurückbringen.......kann arg nach hinten los gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

Um eine Kindesentführung handelt es sich wohl eher nicht, denn von einer Entführung kann allenfalls dann gesprochen werden, wenn das Kind gegen seinen Willen oder gegen seinen mutmaßlichen Willen von einem Ort an einen anderen Ort verbracht wird. Aber es ist ja gerade der Wille des Kindes, bei dem anderen Elternteil zu bleiben.

Es ist von Bedeutung, wie alt das Kind ist. Je älter es ist, desto mehr Bedeutung kommt dem von ihm geäußerten Willen zu. Wenn es schon ein größeres Kind ist, wird die Mutter nichts gegen den Willen des Kindes tun können. Jedenfalls muß aber der Wille des Kindes beachtet werden und man müßte die Frage stellen, was dagegen sprechen würde, wenn das Kind nun beim anderen Elternteil verbleibt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Michi.....so ganz richtig ist es nicht.

Ich weiß aus einem Fall im Bekanntenkreis, da ist die Mutter mit den Kindern 400km weit weggezogen(die Kinder lebten bei ihr, und waren auch nicht gegen den Umzug).....die Mutter hatte heftigen Ärger deshalb.....und vorgeworfen wurde ihr auch Kindesentführung, da der Vater nicht gefragt wurde.

Also als Elternteil darf man nicht so einfach das Kind einbehalten.

Trotzdem wäre es wichtig zu wissen, wie alt das Kind ist, ob schon was schriftlich mal vorgelegt wurde, da die Situation ja nicht von heute auf Morgen gekommen ist etc.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Merline, Rechtssuchender, Chavah,

gut, die rehtliche Seite ist das eine. Ich sehe das ähnlich wie ihr.
Aber was macht Ihr denn mit einem Kind, das absolut nicht mehr zur Mutter zurück will, das vielleicht sogar weint, wenn es wieder zurück muss?
Es ist doch auch der Mensch, also das Kind, zu sehen.
Dann einfach rigoros zur Mutter zurückbringen?
Wird man in dem Gerichtsverfahren dem Vater nicht später vorwerfen, er hätte ja auch kein großes Interesse an dem Kind gezeigt, wenn er das Kind in schweren Stunden einfach
im Stich gelassen habe?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Mami,

man weiß zu wenig über die Hintergründe, und darüber, was im Vorfeld schon unternommen wurde.

Und andersherum.....viele Kinder weinen erst, wenn sie vom Papa zum Besuchswochenende abgeholt werden....und können nicht, nur weil sie mal einen kleinen Anflug haben, dem Vater nicht mitgegeben werden.

Und andersherum.....wenn es dem Kind gerade mal in den Kopf kommt, und nach dem Besuchswochenende sagt: Ach ich will aber hier bleiben, ist das auch nicht angebracht, das Kind dann nicht heim zu fahren.

Jeder hier, der kleine Kinder hat weiß, das es immer mal weinereien und kleine anflüge der Kinder gibt.

Und Optimistin hat ja so gar nichts geschrieben, ausser: aus akutem Anlass.....was auch immer das bedeutet.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Merline

eine Mutter, dessen Kind vor der Kindesübergabe VOR dem Besuchswochenende weint, dass es nicht zum Vater will, wird in aller Regel das Kind nicht mitgeben.
(Eine gute Mutter wird die Zeit bis zum nächsten Umgang nutzen, um dem Kind die Situation zu erklären, eine schlechte wird sich wahrscheinlich freuen und den Umgang verhindern).
Von einem Vater wird in jedem Fall die Rückgabe der Kinder erwartet, egal, welche Gefühle die Kinder äußern...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)

Falls ich nichts überlesen habe, handelt es sich nach meiner Laiensicht nicht um eine Kindesentführung, da es das gemeinsame Kind ist und somit beide Elternteile das AHBR haben.

Die Aussicht auf Erfolg, falls die KM eine Anzeige stellt, ist auch mal unter ferner liefen anzusehen. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo das funktioniert hätte.

Im Gegenteil selbst wenn das Kind durch den/die KV / KM entfremdet wird, weil der Aufenthalt ein längerer wird, hat das doch zumeist den Ausgang dass der Elternteil bei dem das Kind lebt vorm Kadi die besseren Karten hat, und der entfremdete Elternteil ist in der Misere sich seinem Kind wieder sukzessive Näher zu bringen.

Die Idee von Merline, betrachte ich dennoch als erste Wahl. Das nimmt die Brisanz aus der Misere und vermindert die Gefahr, dass das Kind zum Spielball verkommt. Was hier nicht unterstellt werden soll! Stellt das JA fest, dass es nicht nur ein temporärer Wunsch des Kindes ist, nicht nach Hause zu wollen, wird es sich dementsprechend hinter den KV stellen. Ist es nur ein ‚Wunsch’ eines (kleinen) Kindes, sollte das Kind seiner Mutter ausgehändigt werden.

Zum Thema ‚Wenn der Expartner zum Buhmann abgestempelt wird’ gibt es zahlreiche gute Artikel, die sich gegen die Person stellen die verunglimpft. In der Praxis jedoch kann man diesen ‚Menschen’ am besten den Wind aus den Segeln nehmen, in dem man gar nicht darauf eingeht und versucht sein Kind möglichst oft zu sehen um einen Loyalitätskonflikt entgegen zu wirken, dadurch das man einfach weiterhin der/die bekannte Papa/Mama ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo ihr Lieben!
Ich danke euch erst schon mal für die Denkanstöße und möchte noch einige Dinge zur Klärung beitragen, welche sich auch an diesem WE ergeben haben.

Also:
Das Kind lebt zur Zeit bei der KM. Diese nutzt jede nur mögliche Gelegenheit, den KV und mich als neue Lebenspartnerin schlecht zu machen. Das Kind äußert uns gegenüber Worte wie: Drecksau, Vollidiot, *********, W...., F...., Miststück....
Das Kind ist erst 5! Auf Nachfrage, wer denn solche Dinge sagt: Mama, Oma, Opa.
Außerdem wurde dem Kind durch die KM mitgeteilt, dass ich Hausverbot habe und dies auch für den Vater gelten würde.
Übergaben vollzieht das Kind allein! Kein Kontakt von KV und KM - der Zwerg läuft aus dem zweiten Stock allein auf die Straße!
Das Kind weiß auch, dass die Mutter mich ins Gefängnis bringen will (angebliche Anzeige wegen Körperverletzung - aufgrund Haareschneidens - hab noch keinen getroffen, dem Haareschneiden weh getan hätte)- bis heute auch noch keine Anzeige da.
Wenn der Zwerg dann gerafft hat, dass er zurück zur Mutter muss, sagt er, dass er lieber zur Oma muss, da er dort immer fernsehen darf.
"Zu Hause muss ich immer allein spielen, weil die Mama mit dem ******* (Name der Redaktion bekannt :-) )schlafen will, da störe ich nur!"
Aus diesem Verhältnis ist sie zudem schon wieder schwanger.
Uns wirft sie hingegen vor, dass wir nur an uns denken und ja eigene Kinder produzieren könnten, auch wenn wir nicht glücklich sind!
HALLO??????
Manchmal frag ich mich, was in den kranken Köpfen einiger Menschen vor geht.

Was den Ausgang des WEs angeht: Wir haben ihn zur Mutter/Oma zurück gebracht. Aus dem Grund, dass wir uns später nichts vorwerfen lassen wollen. Die Tatsache, dass es etliche Urteile gibt, welche für ein ABR bei ihr sprechen, hat auch zu diesem Handeln geführt.
Ich finde es zudem auch nicht richtig, dass das Kind ständig zu ihren Eltern gebracht wird, da es ja noch den Weg nach Hause zu bewältigen gilt...
@ Bada-Bing: Ich wäre dir dankbar, wenn du mir einige Quellen nennen könntest, wo ich solche Artikel finden kann.

So: Bei weiteren Fragen zu diesem Elend...
einfach schreiben.
Hoffe, ich konnte auf die Schnelle einige offene Fragen beantworten und die Diskussion noch ein wenig anregen. :-)

Liebe Grüße
Optimistin

-----------------
"Lebe deinen Traum und verträume nicht dein Leben!"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hm.das ist natürlich alles andere als schön was die Mutter da macht....es ist schlichtweg zum ko....*sorry*.....aber gut, das Ihr den kleinen wieder abgegeben habt*anmerk*.....

Denn ersteinmal(aus Entfernung betrachtet) sieht das ganze doch eher nach einen Kleinkrieg der Elternteile aus:(, die über das Kind ausgetragen werden.....

Also ich rate Euch, mal einen Termin beim Jugendamt.....dort vorbringen, was so abgeht(laut Aussagen des Jungen)....die werden sich dann erst einmal um alles weitere kümmern(Gespräche mit Kindsmutter und Kind), evtl. gemeinsame Gespräche.

Nebenher könnt Ihr klar versuchen das ABR zu beantragen....aber auch dabei wird das Jugendamt mit ins Boot gesetzt.

Klug, und vor allem auch anschaulich, wäre erstmal, das Gespräch suchen....auch ruhig dabei sagen, das man überlegt, das ABR zu beantragen.

Und trotzdem wären das alles keine Gründe gewesen, das Kind nicht zurückzubringen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rechtsuchender
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Was mit dem Kind auf Seiten der KM geschieht, ist nicht in Ordnung :(

Dass das Jugendamt eingeschaltet werden sollte, ist klar. Vor Gericht wird es gehört.

Die Entscheidung, wer das ABR bekommen wird, wird letztendlich auch vor Gericht getroffen!

Deshalb rate ich nach wie vor, in einem solchen Fall einen Anwalt oder eine Anwältin einzuschalten und mit ihm/ihr die richtigen Schritte abzusprechen! Zum Wohle des Kindes!!!

An dieser Stelle sollte auch einmal erwähnt werden, dass man beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe oder auch Prozesskostenhilfe beantragen kann ;)



-----------------
" "

-- Editiert von Rechtsuchender am 30.01.2006 20:21:43

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Tja, liebe Merline....
Wenn das mit dem Reden so einfach wäre...

mein Freund ruft fast jeden Tag seinen Sohn an. Die Mutter geht entweder nicht ans Telefon, sagt der Kleine schläft oder legt grad wieder auf.
Wenn einmal ein Gespräch stattgefunden hat, endete das immer in einem Geschreie ihrerseits, so dass der KV aufgelegt hat, weil ja der Kleine im Hintergrund war.
Meinem Partner geht es darum die Sache zu beenden. Er hat kein Kommunikationsproblem mit ihr, sondern sie mit ihm.
Sie lässt über das Kind ausrichten, dass sie keine Anrufe oder Emails mehr wünscht.
Außerdem fühlt sie sich terrorisiert und belästig und in ihrem neuen, glücklichen Leben eingeschränkt, wenn der Vater mit seinem Kind telefonieren möchte.
Noch Fragen???
Er wird sich jedenfalls nächste Woche einen Termin beim JA geben lassen und auch bei Profamilia wollen wir nachfragen, wie wir weiter verfahren können.
Glaub mir bitte, dass das Kind bei uns keine negative Einstellung der Mutter oder den Großeltern gegenüber erfährt, auch wenn sie noch so angebracht wäre... :(

Lieben Gruß
Optimistin


-----------------
"Lebe deinen Traum und verträume nicht dein Leben!"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)

Gib mal bei Google eine Kombination folgender Bergiffe ein.

PAS, Dämonisierung, Ehe-/Exfrau, Projektion, Wut, Enttäuschung, Verlassensängste

Bringt Dich juristisch nicht weiter, hilft maximal beim verstehen, gestörter Persönlichkeiten und den daraus resultierenden Gefahren fürs Kind.

Mit war es insofern dienlich als das ich, nachdem erst einmal klar war dass jurisitsch nichts/kaum etwas zu machen ist, mich soweit auf die Situation eingelassen habe die Person komplett links liegen zu lassen und alle Mittel in Bewegung zu setzen unseren Sohn eine Brücke zu mir zu bauen.

Wenn ich mir Deine/Eure Situaton durchlese, scheint es wohl auch das Beste, zu schweigen und das Kind möglichst zeitnah durch juristische Schritte in Eure/Deine Obhut zu bringen.

Viel Erfolg

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen,

@ Bada-Bing:
Tja, das Madame eine gestörte Persönlichkeit besitzt ist durchaus nachzuweisen. Ging nämlich lange zum Psychodoc - ob sie heute noch geht, wissen wir nicht.
Ist nur die Frage, wenn wir uns auf diese Ebene begeben, ob wir uns dann nicht ins eigene Fleisch schneiden, weil sie ja dann behaupten kann, dass sie nicht mehr arbeiten kann, bzw. nie eine Arbeit aufnehmen kann (ist ja noch Studentin, bekommt zweites Kind von zweitem Mann und wird somit ja nicht das Studium wie angekündigt dieses Jahr beenden können).
Somit wäre dann ja zu bedenken, dass wir den Rest unseres Lebens Unterhalt zahlen müssten... :(
Na, jedenfalls danke für den Tipp und ich werd mich mal durchgoogeln....

Lieben Gruß
Optimistin

-----------------
"Lebe deinen Traum und verträume nicht dein Leben!"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Entschuldige Chava,
ich denke, du kannst die Situation nicht einschätzen.
Wenn der KM zwei Wochen vorher mitgeteilt wird, dass eine Einladung zu einer Hochzeit besteht, so gehe ich davon aus, dass ein Termin beim Frisuer gemacht wird und adäquate Kleidung bereit gestellt wird. Aber nichts dergleichen.
Zudem kommt es auch immer noch darauf an warum man zu einem Psychologen geht, oder?
Ich schätze dich ebenso ein!
Anscheinend verlassene Frau, Mann neue Partnerin und die Eifersucht nagt!
Überlegt, was ihr euren Kindern antut!

-----------------
"Lebe deinen Traum und verträume nicht dein Leben!"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Also, wenn die neue Partnerin des Mannes von der Ex übelst beschimpft wird, kann man natürlich den Rat geben, die Partnerin möge sich da einfach heraushalten. Aber ist es so einfach?
Das kann man wohl nur nachvollziehen, wenn man in ähnlicher Weise betroffen war.

Dem Kinde die Haare nachzuschneiden, ist nun wirklich kein Drama. Der Hinweis, die Partnerin habe das sein zu lassen, ist nicht hilfreich!
Was wissen wir denn, was der neue Partner der Mutter mit dem Sohn macht? Der dürfte dann aber die Haare schneiden?
Woher nehmt Ihr denn immer alle Rechte für die Mütter? Und wenn die Mutter andere beleidigt, noch um Verständnis bitten....

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)

@ Optimistin:

Du hast mich leider missverstanden. Ich habe Dir nicht den Rat ausgesprochen, wg. psychischer Defizite juristische Schritte einzuleiten.

Die Erfolgsaussichten sind dabei, nicht sehr hoch bzw. zu selten. Davon ab ist es auch recht langwierig.

Die Texte zeigen Dir auf, was das für die Kinder bedeuten kann. Das ist letztlich alles. Mit dem Wissen, um den evtl. möglichen Schaden, solltest Du und Dein Mann/Lap Abstand zu der Frau wahren, weil sich die Fronten sonst nur umso mehr verhärten. Laß Sie toben und reiche z. B. Klage auf aufs alleinige Sorge- und/oder AHBR ein. Da gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. That’s it.

Am Rande: Der der zu einen Psychotherapeuten und/oder Psychiater geht, ist nicht zwangsläufig Erziehungsunfähig oder wie der Volksmund sagt, ein Irrer. Viele Menschen, mich inkl. nutzen die medizinische Hilfe, wenn sie Beispiel schlichtweg ‚der Akku alle ist’.

@ Chavah:

Dir fehlt anscheinend eine gehörige Portion Abstand, wenn Du Dich so echauffierst das die Optimistin sich im Ton vergriffen hat, Personen die psychomedizinische Hilfe in Anspruch nehmen, dementsprechend abzuwerten. Ich bin sicher, dass ich das bei genauerem lesen ihres eigenen Textes auch nicht unbedingt angenehm findet.

Davon ab, ihr als zweite Ehefrau oder LAP zu raten sich aus der Sache herauszuhalten finde ich merkwürdig, wenn man das noch so nennen kann. Es geht sie schließlich etwas an, wie sich das Leben mit ihrem Partner durch etwaige Widrigkeiten entwickelt.

Ergo; sollten wir mal wieder zum eigentlichen Thema der Diskussion zurückkommen, und dazu gibt es bereits einige produktive Beiträge.

Viele liebe Grüße an alle
~Bing~

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Chavah
Ich weiß nicht, an welcher Stelle Du gelesen hast, dass die Fragestellerin sich in der Wohnung der Ex aufgehalten habe.

Ich weiß ferner nicht, welche ständige Telefoniererei Du kritisierst?
Anrufe des Vaters beim Sohn?
Die willst du unterbleiben sehen, weil es Ex's Anschluss ist? SIE zahlt ja wohl die Anrufe nicht.
Sehr interessant, welche Begründungen für
Umgangseinschränkungen gefunden werden können.
Nächstens verlangen die Mütter noch, dass der Vater extra einen Telefon-Anschluss bezahlt, damit er sein Kind anrufen kann, oder was?

Übrigens: korrekt: Alltagsentscheidungen liegen bei der Mutter.
Gewisse Entscheidungen des Wochenend-Alltags liegen auch beim Vater. Und wenn Vater mit dem Kind zu einer Hochzeitsfeier will, liegt es da nicht auch in seinem Ermessen, ob das Kind aussieht, als ob es gerade vom Spielplatz kommt, oder ob ein bisschen hübsch herausgeputzt ist?

Sieh an sieh an, wie Mütter sich doch verändern können. Normalerweise immer darauf bedacht, dass sie mit ihren Kindern glänzen können, aber wenn der Vater mal mit dem Kind auf eine Feier möchte, dann soll das Kind doch sonstwie aussehen.... Mütter, passt auf, was Ihr schreibt!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
@Mann@
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

nur eine Anmerkung bitte lasst es eure Belange auf dem Rücken des Kindes auszutragen ,hab so etwas schon einmal am eigen Leibe erlebt und zwar bei mir es war eine Farce für mich und verschwand für 3 Jahre ins Heim

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@ Mami
"Sieh an sieh an, wie Mütter sich doch verändern können. Normalerweise immer darauf bedacht, dass sie mit ihren Kindern glänzen können, aber wenn der Vater mal mit dem Kind auf eine Feier möchte, dann soll das Kind doch sonstwie aussehen.... Mütter, passt auf, was Ihr schreibt!"......

schlimm, als Mutter, so zu handeln.

Andersherum.....ich als Mutter möchte mir niemals nachsagen lassen, das Kind sähe nicht gut aus, die Klamotten nicht, o.ä.....ne ne.....also meine kleine bekommt immer die besten Sachen mit....damit erst einmal niemand was lästern kann(die kommt ja mit dem Kind nicht klar, schau mal wie es rumläuft etc.)

Also Mütter, die wie Du oben schreibst handeln, schießen sich doch ein gewaltiges Eigentor.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Herr Vorragend
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Nun wollen wir mal eins festhalten:

Es ist das Kind von Optimistins Mann und nicht ihr eigenes, somit hat sie nichts an den Haaren des Kindes verloren - wenn dann der Vater und dann auch nur, wenn er das Sorgerecht hat. (Ausnahme evtl durch Kaugummi verklebtes Haar).

Ferner steht Optimistin bei aller Liebe und Freundschaft nur eine Rolle zu - zugucken. Auf Deutsch, sie hat die Arschkarte.

Anders geht es meinem Freund auch nicht. Er hat meinen Kindern erzieherisch nichts zu sagen (leider, darf aber äußern, wenn er Beleidigungen nicht wünscht).

Was ruft der Vater auch ständig bei der Mutter an oder schickt ihr Emails? Dafür gibts das Jugendamt oder Anwälte. Man kann es als Belästigung auffassen, da sie sicherlich emotional geladen sind und sicherlich nicht mit Fakten bestückt.

Sicherlich darf er versuchen sein Kind anzurufen - dass muß man aber nicht mehrmals am Tag oder in der Woche machen. 2-3x die Woche würde ich schon als recht viel verstehen.

Ich hoffe, dass Optimistin und Vater sich nicht emotional dem Kind gegenjüber verhalten - liebevoll, humorvoll, veständig und ruhig wäre die beste Strategie.

Ferner wäre der Gang zum Jugendamt, der Erziehungsberatung und zum Familienanwalt der Wichtigste.

Die Postings von Optimistin enthalten sehr viel Emotionen - die gehören hier nicht hin - leider. Hier muß man ohne Emotionen rangehen und für das Kind das Beste versuchen. Wenn mann dann nämlich auch recht neutral solche Sachen vor dem JA bespricht, hinterläßt das einen besseren Eindruck als ein lautes Geschimpfe auf den ExPartner.


Mein Ex redet über mich und meinen LG schlecht, wenn die Kinder bei ihm sind - da ich aber nur freundlich über den Papa rede, merken sie langsam, dass "der Alte" spinnt - so geht das. Auch wenn ich grad mit meiner Kleinen massive Probleme deswegen habe und zur Kinderpsychatrie (Kinderpsychologen gibts net) und Erziehungsberatung muß, weil sie grad in einer Zwickmühle ist (papa redet sooo schlecht über Mama und LG, aber die sind gar nicht so, warum macht er das....). Da ich ferner auch eng mit dem JA zusammenarbeite und mich regelmäßig dort melde und Zwischenberichte abgebe (alles freiwillig und von mir aus, nicht auf Anforderung oder so), bringen auch die Anrufe des Vaters nichts, dass ich eine sooo schlechte Mutter sei. - Kinder will und kann er nicht nehmen, was das soll weiss keiner.


Also: Emotionen runter, Gehirn einschalten, ruhig bleiben, nicht tritzen lassen. Hilfe von kompetenter Stelle suchen (Anwalt, JA, Erziehungsberatung). Dann wird das was. DAS bringt Überlegenheit.

Ferner wäre noch zu überlegen - was wollt Ihr? Soll das Kind zu Euch, schaffst Du (Optimistin) das, ein Neugeborenes (wenn ich das richtig gelesen habe, bist Du schwanger) und ein verdrehtes 5jähriges? Ich gehe davon aus, dass der Vater Arbeit hat und Dir somit nicht viel Unterstützung geben kann....

Herr Vorragend

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
Kinderpsychologen gibts net


Das sollte man so nicht stehen lassen - die gibt es nämlich sehr wohl.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Herr Vorragend
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Hm - als ich vor 2 Woche eine Überweisung zu entsprechender Praxis wollte, konnte man die Bezeichnung Kinderpsychologie nicht finden, sondern nur Kinderpsychiatrie.

Auch wenn dort Psychotherapie gemacht wird.

Falls Links erlaubt sind:
http://www.kjp-hildesheim.com/

Herr Vorragend

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Herr Vorragend,

falls Du meinst, ein Vater (mit oder ohne gemeinsamen Sorgerecht) muss es stets hinnehmen, wenn sein bei der Mutter lebendes Kind mit schmutziger Kleidung, ungepflegten Haaren u.s.w zu ihm kommt, und er darf nichts daran ändern, dann ist das ja schon eine sehr interessante Auffassung.....

Da soll der Vater also mit dem schmuddeligen Kind auf die Hochzeitsfeier gehen und den erstaunten Gästen erklären: "sorry, ich bin geschieden, ich muss das Kind so lassen, wie es ist...."

Gehen die Kinder bei Trennung / Scheidung ins Eigentum der Mutter über? Oder woher nimmst du die Weisheit, Vater dürfte nicht auch mal dem Kinde die Haare schneiden (oder schneiden lassen, weil er jemanden kennt, der das einfach besser kann als er selbst).
Auch wenn er nicht das SR hätte!

@ Optimistin
Herr Vorragend hat ja einen tollen Tipp gegeben: zukünftig immer einen Kaugummi parat haben.....

(daran sieht man doch, wie absurd so etwas werden kann)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.629 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12