Hallo,
ich brau hier mal einen Tipp/Hilfe
ich habe Prozesskostenhilfe bekommen im Umgangskontakt für mein Kind der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, aber meine Anwältin hat schon nun zwei mal seperat von mir Geld kassiert, weil sie der Meinung ist dies würde nicht die PKH abdecken.
Nun wurde über den Richter ein Sorgerechtverfahren eingereicht und meine Anwätlin meinte ich solle erst mal 500,- Euro zahlen, dann erst würde sie tätig werden, dass habe ich auch getan, aber zu dem Prozess ist und wird es nun nicht mehr kommen meine Anwältin hat auch diesbezüglich noch nichts gtan ausser den Antrag vom Gericht gelesen. Kann ich die 500,- Euro wieder zurück verlangen und wie ist dass generell bei PKH, wann kann ich zusätzlich zur Zahlung gebeten werden, wenn überhaupt ?
Danke im voraus
EILT !!! Kosten Anwalt PKH
13. Juli 2005
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Frage vom 13. Juli 2005 | 15:08
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
EILT !!! Kosten Anwalt PKH
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#1
Antwort vom 13. Juli 2005 | 16:16
Von
Status: Schüler (210 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Ernie5
die 500 Moise sind futsch. Da wirste nichts mehr wiederbekommen.
Das ist dein Problem wenn du eventuell den Sorgerechtsantrag zurückgenomme hast, oder sich das Problem anderweitig gelöst haben sollte.Egal ob nun zum Guten oder Bösen.
Grüßle
#2
Antwort vom 13. Juli 2005 | 16:20
Von
Status: Schüler (331 Beiträge, 4x hilfreich)
'500 Moise' :-))) oh je oh je
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